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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

fullscreen: Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Periodical

Persistent identifier:
gs_reuss_j_linie
Title:
Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie.
Place of publication:
Gera
Document type:
Periodical
Collection:
Principality of Reuss of the younger line.
Year of publication.:
1821
1871
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gs_reuss_j_linie_vierter_band
Title:
Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierter Band. 1838-1841.
Federal State.:
Fürstentum Reuß jüngerer Linie
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Volume count:
4
Document type:
Periodical volume
Collection:
Principality of Reuss of the younger line.
Year of publication.:
1841
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No. 67.
Volume count:
67
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
Nr. 116. Gesindeordnung für die Fürstlich Reuß Plauischen Lande jüngerer Linie.
Volume count:
116
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Appendix

Title:
Gesinde-Ordnung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
    2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

152 I. 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872 78.) 
lebhaft und richtig auch Minister Eulenburg das Wesen und Treiben der Sozial- 
demokratie schilderte, und so dringend er auch bat, „der Negierung die Waffen des Ge- 
setzes gegen dieses Treiben zu gewähren, ehe es zur Uberwindung desselben mit fried- 
lichen Wassen zu spät sei“. Unbefolgt verhallte auch Bismarcks Mahnung: „Es ist 
das vielleicht einer von den Würmem, die nicht sterben! Ich sehe in dieser Diskussion 
den Beginn einer Revision, die sich vielleicht auf mehrere Gesetzgebungsperioden er- 
strecken wird. Die verbündeten Negierungen haben wenigstens das Bedürfnis, die 
Anregung zu einer Änderung der Gesetzgebung zu geben, um sich von jeder Verant- 
wortlichkeit für die Fortdauer der Nachteile des jetzigen Zustandes frei zu machen und 
diese Verantwortung dem Reichstage, insoweit er uns nicht beistimmt, zuzuschreiben.“ 
Lasker beherrschte diesmal noch die große Mehrheit des Reichstags. In sei- 
ner 2½ stündigen Nede vom 3. Dezember 1875, bei der ersten Lesung der Vorlage, 
hatte er diese antisozialdemokratischen Paragraphen des Entwurfes „Kantschukpara- 
graphen“ genannt und sie wegen ihrer Dehnbarkeit, welche dem persönlichen Belieben 
und Empfinden des Nichters alles überlasse, für unannehmbar erklärt; namentlich, 
da es sich dabei um Meinungsäußerungen handle, welche durch Wort oder Schrift, bei 
Versammlumgen, in Vereinen, durch die Presse zu Tage treten und denen daher schon 
ein falscher Bericht, eine andere Betonung den Stempel der Strafbarkeit ausdrücken 
könne. Lasker und die ihm folgende Reichstagsmehrheit hatten in der That auch Recht 
in Bezug auf die Form der Vorlage. Der durch das deutsche Reichsstrafgesetzbuch 
glücklich beseitigte, einst so berufene „Haß= und Verachtungs-Paragraph“ des preußi- 
schen Strafgesetzbuchs von 1851 kehrte hier, mit einer merkwürdigen Unansrottbarkeit 
des prenßischen Redaktionsungeschickes, in vermehrter und verschlechterter Auflage 
wieder. Das Ansehen der Gesetzgebung und Rechtsprechung des Staates hätte bei der 
Hestigkeit der sozialdemokratischen und ultramontanen Verhetzung unzweifelhaft schwer 
gelitten, wenn diese „Kautschukparagraphen“ damals Gesetz geworden wären und die 
Gerichte sie hätten anwenden müssen. Aber in der Sache waren Bismarck, Eulenburg 
umd die verbündeten Negierungen durchaus im Rechte, Lasker und die Mehrheit des 
Reichstags in verhängnisvollem Unrecht, wenn letztere die Augen verschlossen vor der 
Notwendigkeit, „gegen das sozialdemokratische Treiben die Wassen des Gesetzes zu ge- 
währen, ehe es zur Uberwindung desselben mit friedlichen Wassen zu spät sei“. Ge- 
rade Lasker mit seinem voczüglichen Redaltionstalent wäre in hohem Grade veran- 
lagt gewesen, an diesem Punkte der deutschen Emwickelung auf dem Voden des ge- 
meinen Rechtes der Negierung die Wassen zu schmieden, deren sie bedurfte. Das 
notwendige Rüstzeug mußte später viel teurer bezahlt werden: mit dem edelsten Kaiser- 
blute und mit einer zwischen dem leitenden Staatsmann und der nationalen Mittel- 
partei des Deutschen Reiches eintretenden Entfremdung, welche die unheilvollsten 
Wirkungen im Gefolge hatte.
	        

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