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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_baden
Title:
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden.
Place of publication:
Karlsruhe
Document type:
Periodical
Collection:
Grand Duchy of Baden.
Year of publication.:
1869
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_baden_1901
Title:
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1901.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
33
Publishing house:
Malsch und Vogel
Document type:
Periodical volume
Collection:
Grand Duchy of Baden.
Year of publication.:
1901
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Nr. III.
Volume count:
III
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
Verordnung. Pferdeaushebungsvorschrift.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819. (Schluß.)
  • 3. Geistige Strömungen der ersten Friedensjahre.
  • 4. Die Eröffnung des Deutschen Bundestages.
  • 5. Die Wiederherstellung des preußischen Staates.
  • 6. Süddeutsche Verfassungskämpfe.
  • Das gute alte Recht in Schwaben.
  • Bayern.
  • Baden.
  • Nassau und Darmstadt.
  • 7. Die Burschenschaft.
  • 8. Der Aachener Kongreß.
  • 9. Die Karlsbader Beschlüsse.
  • 10. Der Umschwung am preußischen Hofe.
  • Beilagen. (I - V)

Full text

304 II. 6. Süddeutsche Verfassungskämpfe. 
Vater die Augen schlossen. Als er zur Regierung gelangte, stand er schon 
im dreiundvierzigsten Jahre, da war keine Zeit zu verlieren. 
Es galt zunächst, dem Hause Württemberg eine ansehnliche Beute zu 
sichern bei dem Raubzuge des deutschen Fürstenstandes gegen seine kleinen 
Genossen. Aber auf Schritt und Tritt fand sich der Herzog durch seinen 
Landtag gehemmt. Während er selbst, als ein geschworener Feind der 
Revolution, auf Osterreichs Seite trat, verlangten die Stände Neutralität 
oder Anschluß an das freie Frankreich und schickten ihre eigenen Ge— 
sandten nach Rastatt, Wien, Paris um die Politik des Landesherrn zu 
durchkreuzen. Wiederholte Vermahnungen des Reichshofrats an die Aus— 
schüsse, harte Gewalttaten des Herzogs gegen die Führer der Stände 
steigerten die gegenseitige Erbitterung. Als in den letzten Zeiten des 
Direktoriums die Heere Moreaus den Südwesten überschwemmten und die 
Agenten Frankreichs an dem Plane einer süddeutschen Republik arbeiteten, 
da entstanden in Schwaben wie in Bayern geheime jakobinische Vereine. 
Eine Flugschrift warf bereits die Frage auf: „was gewonnen wird, wenn 
Schwaben eine Republik wird?“ Inzwischen erkannte der Herzog, daß er 
die ersehnte Gebietsvergrößerung nicht ohne Frankreichs Gunst erlangen 
konnte. Er näherte sich den Franzosen und brachte durch den Reichs— 
deputationshauptschluß seine Beute in Sicherheit, bis er dann endlich, 
überwältigt durch Napoleons dämonische Beredsamkeit offen unter Frank— 
reichs Fahnen trat, das heilige Reich vernichten half, die souveräne Königs— 
krone errang und den ehrwürdigen Bau der alten Landesverfassung mit 
einem Fußtritt über den Haufen warf. Der Schlag fiel so plötzlich und 
wirkte so betäubend, daß im ganzen Lande nur zwei Beamte, Georgii und 
Sartorius, dem neuen Selbstherrscher den Schwur verweigerten; einige 
andere erklärten, daß sie nur der Gewalt gewichen seien; alle übrigen 
sagten sich ohne Widerstand von ihrem alten Verfassungseide los. Bei 
der gewaltsamen Abrundung seines Staatsgebiets verfuhr König Friedrich 
mit der ganzen Unbefangenheit eines Wegelagerers und gab den Okku— 
pationskommissären, die er mit seinen gefürchteten schwarzen Jägern und 
Chevauxlegers den kleinen Nachbarn über den Hals schickte, kurzab die 
Weisung: „wer unter Ihnen am häufigsten von fremden Regierungen 
bei mir verklagt wird, der soll mir am willkommensten sein.“ Und wie 
der Herr so die Diener. Welch ein Genuß für den groben, ungebildeten, 
altwürttembergischen Schreiber, wenn er als „königlich württembergischer 
sonveräner Stabsschultheiß" in ein erobertes Gebiet einziehen oder den 
stolzen Reutlinger Bürgern durch brutale Willkür den „sakermentschen 
reichsstädtischen Hochmut austreiben“ konnte. 
Fast auf das Dreifache vergrößert blieb das Reich des neuen Schwa- 
benkönigs noch immer ein sehr bescheidener Mittelstaat, das winzigste unter 
den Kleinkönigreichen des Rheinbunds. Es umfaßte nicht einmal das ge- 
samte Gebiet des ostschwäbischen Stammes und ragte im Norden nur
	        

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