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Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

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Bibliographic data

Contents: Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

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Periodical

Persistent identifier:
gs_sachsen
Title:
Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1818
1831
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gs_sachsen_1827
Title:
Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1827.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
10
Publishing house:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1827
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
16. Stück
Volume count:
16
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
No. 29.) Valvations-Tabelle der in den Königlich Sächsischen Landen Cours habenden Münzsorten, wornach sich von jetzt an, bis zu ergehender anderer Anordnung, Jedermann, Inhalts des Münz-Edicts vom 14ten Mai 1763., zu richten hat.
Volume count:
29
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Sitzung des Kolonialraths.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Bekanntmachungen für die Schiffahrt.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)
  • Stück Nummer 26. (26)

Full text

Nach ihrem Gehalt an festen Bestandtheilen über- 
haupt sowie an Schweselwasserstoff und nach der 
Temperatur des Wassers gehört die Quelle zu den 
mittelstarken Schwefelthermen (etwa entsprechend den 
Quellen von Schinzuach, Baden bei Wien u. s. w.). 
Die arzneiliche Anwendung des Wassers zu Trink- 
kuren erscheint bedenklich, und zwar wegen des 
überaus hohen Ammoniakgehalts, der um so auf- 
fallender ist, ols die Menge der organischen Sub- 
stanzen (1—2: 100 000) nicht größer ist als in 
gutem Brunnenwasser. Jedenfalls ist das Wasser 
mit Vorsicht zu trinken. Für die Badekur müssen 
dagegen die Quellen in jeder Hinsicht vorzüglich ge- 
eignet sein, zumal das Wasser gerade die richtige 
Temperatur besitzt. Besonders einzigartig ist (die 
Richtigkeit der Analyse auf diesem wichtigen Punkte 
vorausgesetzt) die Vertheilung der gelösten Chloride, 
so zwar, daß mehr Chlorkalium als Chlornatrium 
vorhanden ist, was überaus selten vorkommt. Auch 
Chlorcalcium und Chlormagnesium sind reichlich vor- 
handen. 
Die Zusammensetzung der Chloride in den Quellen 
von Tanga würde daher am meisten der des 
Staßfurter Badesalzes (dem nur das Chlorcalcium 
mangelt) sich nähern; dieses aber ist für die Badekur 
ein äußerst wichtiger therapeutischer Faktor, ins- 
besondere zur Einwirkung auf den Stoffwechsel bei 
konstitutionellen Erkrankungen. Die frühere wissen- 
schaftliche Auffassung, daß das Fehlen jener Chloride 
durch einen reichlicheren Zusatz von Chlornatrium 
(Kochsalz) zum Bade ersetzt werden könne, ist nach 
den neueren Untersuchungen nicht mehr haltbar. 
Bemerkt sei noch, daß die Schweselquellen von 
Héluan in Mittelägypten nach den vorliegenden 
Analysen das Chlor fast nur als Chlornatrium ent- 
halten. 
Es erscheint somit als durchaus rathsam, die 
Quellen zu fassen und das Baden in denselben zu 
ermöglichen. Zugleich aber wäre zu wünschen, daß 
ein Quankum des Wassers vorsichtig abgedampft 
und der gesammte Rückstand an einen deutschen Che- 
miker zur Untersuchung gesendet würde. 
Ramerun. 
Tabak der Planzung Bibundi-. 
Die Bremer Firma Hermann Upmann 4 Co., 
welche die zu Anfang vorigen Jahres aus dem 
Schutzgebiete Kamerun, Station Yaunde, eingegan- 
genen Tabaksproben sehr günstig beurtheilt hatte,“) 
hat die kürzlich in Hamburg eingetroffene erste Sen- 
dung der diesjährigen Ernte der Pflanzung Bibundi 
zum Verkauf gebracht und einen ausnehmend hohen 
Preis erzielt. Die Firma äußert sich dazu, wie 
folgt: 
*) Vergl. D. Kol. Bl. 1893, S. 60. 
  
319 — 
„Der Durchschnittspreis erreicht die volle Werth- 
lage bester Marke von Sumatratabaken, und erachten 
wir damit unsere derzeitige Parallelstellung um so 
mehr als erwiesen, als der Tabaksbau auf Sumatra 
von Arbeitern betrieben wird, welche von Haus aus 
intelligent und in jahrelanger Uebung geschult sind, 
während im Kamerungebiele auf den Pflanzungen 
nur Neger verwandt werden, deren Arbeitsleistungen 
mit denen chinesischer Arbciter nicht verglichen werden 
können. 
Soweit wir unterrichtet sind, liegen die klima- 
tischen und Bodenverhältnisse für den Anbau von 
Tabak in Kamerun außerordentlich günstig, und wir 
betrachten es als eine nunmehr voll erwiesene That- 
sache, daß diese Kultur in Kamerun, wenn mit Sach- 
kenntuiß und genügenden Mitteln unternommen, uns 
in der That ein Produkt liefern kann, welches eine 
glückliche Mittelstellung zwischen dem besten Sumatra- 
und gutem Havanatabak einnimmt, und daß dieselbe 
gute Rechnung liefern wird.“ 
  
Togo. 
Telephonlinien in Togo. 
Die Fernsprechverbindung zwischen Klein-Popo 
und Lome ist fertiggestellt und am 24. April dem 
Publikum zum Verkehr übergeben worden. Zwischen 
Klein-Popo und dem Sitze der Landeshauptmann- 
schaft Sebbe ist gleichfalls eine Fernsprechlinie her- 
gestellt, die aber nur dem amtlichen Verkehr dient. 
  
Drutsch-Südwrlkafrika. 
Bestrafung des Däuptlings Andries Lambert der 
Rhauashottentotten und Friedensschluß mit den Letzteren. 
Gründung von Stationen im Kamalande. 
Der mit der Wahrnehmung der Geschäfte des 
Landeshauptmams beauftragte Major Leutwein 
hat am 11. März d. Is. von Hoachanas aus über 
die Ereignisse auf dem von ihm nach dem Süden 
des Schutgebietes unternommenen Zuge (siehe S. 236 
des laufenden Jahrganges) Folgendes berichtet: 
1. Zug gegen die Khanashottentotten. 
Am 24. Februar brach ich mit etwa 100 Mann, 
darunter 70 Weiße, und einem Geschütz von 
Windhoek auf, nachdem vorher ein kurzer Brief- 
wechsel zwischen mir und dem Häuptling Andries 
Lambert stattgefunden hatte, in welchem ich ihm, 
falls er keine Besserung zeige, Bestrafung androhte. 
Außer dem Verdacht, den Tod des deutschen 
Händlers Krebs herbeigeführt zu haben, lastete 
nämlich auf dem Häuptling noch die Anschuldigung, 
einen Boten des Majors v. Frangois mit 150 Hieben
	        

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