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Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates.

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates.

Periodical

Persistent identifier:
gs_schwarzburg_rudolstadt
Title:
Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
Place of publication:
Rudolstadt
Document type:
Periodical
Collection:
rudolstadt
Publication year:
1840
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gs_schwarzburg_rudolstadt_1908
Title:
Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundsechzigster Jahrgang. 1908.
Volume count:
69
Publisher:
Fürstlich priv. Hofbuchdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
rudolstadt
Publication year:
1908
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
10. Stück vom Jahre 1908.
Volume count:
10
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

law

Title:
No. XXII. Verordnung zur Ausführung des Vereinsgesetzes vom 19. April 1908 (Reichs-Gesetzblatt S. 151)
Volume count:
22
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates.
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten und dritten Auflage.
  • Inhalt.
  • Introduction
  • Deutsche und Slawen.
  • Die Slawenstämme.
  • Die Karolinger.
  • I. Gründung der Nordmark.
  • König Heinrich gegen die Polaben.
  • Markgraf Gero.
  • Wendische Marken.
  • Die Wenden.
  • Religion der Wenden.
  • Bisthümer im Wendenlande.
  • II. Die ältesten Markgrafen der Nordmark. 965-1134.
  • Abfall der Nordmark.
  • Die Markgrafen.
  • III. Die Markgrafen von Brandenburg aus dem Hause Anhalt. 1134-1319.
  • Die Anhaltiner.
  • 1. Albrecht der Bär. 1134-1170.
  • Brandenburg reichsunmittelbar.
  • Der Wendenfürst Jaczo.
  • Wiederherstellung der Bisthümer.
  • 2. Otto I. 1170-1184.
  • 3. Otto II. 1184-1205.
  • Lehnsauftrag an Magdeburg.
  • 4. Albrecht II. 1205-1220.
  • Kampf mit Pommern.
  • 5. Johann I., 1220-1266, und Otto III. , 1220-1267.
  • Erwerb des Barnim und Teltow.
  • Alte und neue Lande.
  • Krieg mit Magdeburg und Halberstadt.
  • Pommersche Verhältnisse.
  • Neue Erwerbungen.
  • 6. Die letzten anhaltinischen Markgrafen. 1267-1319.
  • Erwerbung von Coburg und Landsberg.
  • Verhältnis zu Magdeburg.
  • Brome, Lüchow und Wesenberg.
  • Abtretung von Stargard.
  • Kämpfe um Pomerellen.
  • Kämpfe mit Meißen.
  • Streitigkeiten mit den Bischöfen.
  • IV. Innere Zustände der Mark unter den Askaniern.
  • Der Adel.
  • Dörfer und Städte.
  • Abgaben.
  • Der Hof.
  • Das Recht.
  • Das Münzwesen.
  • Die Bürgerschaft.
  • Handel.
  • Die Geistlichkeit.
  • Hospitäler.
  • V. Das Interregnum in der Mark. 1319-1323. Die Prätendenten.
  • VI. Die bayerschen Markgrafen. 1323-1373.
  • 1. Ludwig I. der Aeltere 1323-1351.
  • 2. Ludwig II. der Römer. 1351-1365. 3. Otto der Faule. (1351) 1365-1373.
  • VII. Die Luxemburger. 1373-1415,
  • 1. Wenzel. 1373-1378.
  • 2. Siegmund. 1378-1397 u. 1411-1415 Kurfürst von Brandenburg.
  • 3. Jobst. 1397-1411 Kurfürst von Brandenburg.
  • 4. Johann. (1378) 1388-1396 Herr der Neumark, in der Ober- und Nieder-Lausitz.
  • VIII. Die inneren Verhältnisse der Mark unter den bayerschen und luxemburgischen Markgrafen.
  • Die Städte.
  • Das Münzwesen.
  • Der Adel.
  • Die Geistlichkeit.
  • IX. Die Kurfürsten von Brandenburg aus dem Hause Hohenzollern.
  • Abstammung der Hohenzollern.
  • A. Die Kurfürsten vor der Reformation.
  • 1. Friedrich I. 1415-1440.
  • 2. Friedrich II. mit den eisernen Zähnen, Kurfürst. 1440-1470. Friedrich der Fette, Markgraf. 1440(7)-1463.
  • 3. Albrecht Achilles. 1470-1486.
  • 4. Johann Cicero. 1486-1499.
  • 5. Joachim I. Nestor. 1499-1535.
  • X. Die inneren Verhältnisse der Mark unter den Hohenzollerschen Kurfürsten vor der Reformation.
  • Raubwesen.
  • Die Städte.
  • Die Geistlichkeit.
  • Kriegswesen.
  • Das Münzwesen.
  • Wissenschaften.
  • XI. Die Kurfürsten von Brandenburg aus dem Hause Hohenzollern.
  • B. Die Kurfürsten nach der Reformation.
  • XII. Die inneren Verhältnisse der Mark unter den Hohenzollerschen Kurfürsten nach der Reformation.
  • das Kriegswesen.
  • Die Landstände.
  • Das Creditwesen.
  • Prinzessinnen-Steuer.
  • Der Adel.
  • Die Städte.
    Die Städte.
  • Gerichtsbarkeit. Zünfte.
  • Gewerbe und Handel.
  • Zölle und Abgaben.
  • Das Münzwesen.
  • Kunst und Wissenschaft.
  • Kirchenzucht.
  • Aberglauben.
  • Schwelgerei und Vergnügungen.
  • XIII. Die Könige von Preußen.
  • 1. Friedrich als Kurfürst III. von 1688-1701, als König I. von 1701-1713.
  • 2. Friedrich Wilhelm I. 1713-1740.
  • XIV. Preußen als Großmacht.
  • 3. Friedrich II. der Große. 1740-1786.
  • 4. Friedrich Wilhelm II. 1786-1797.
  • 5. (4). Friedrich Wilhelm III. 1797-1840.
  • XV. Preußen seit 1840.
  • 6. Friedrich Wilhelm IV. 1840-1861.
  • 7. Wilhelm I. (seit 1861).
  • Anhang.
  • A. Größe des Staates.
  • B. Stammtafeln.
  • Darstellung der territorialen Entwicklung des brandenburgisch-preußischen Staates.
  • Blank page

Full text

146 IX. A. Die Kurfürsten vor der Neformation. 
stellen, welche der Zerstückelung seiner Besitzungen vorbeugen sollte, 
damit nicht eine ebenso große Machtlosigkeit einträte, wie das bei 
vielen andern Fürstenhäusern in Deutschland der Fall gewesen ist. 
58 Jahre war er alt, als er 1473 jene berühmte Hausordnung ent- 
warf, die unter dem Namen der „Dispositio Achillea“ bekannt 
ist; seinem Vorgange folgten seitdem andere Fürstenhäuser. Albrecht 
hatte eine zahlreiche Familie, von der damals vier Söhne am Leben 
waren. Unter dem Beirath der beiden ältesten setzte er fest, daß die 
Mark dem Erstgebornen Johann zufallen und in seiner Nachkommen- 
schaft ungetheilt forterben sollte. Die fränkischen Besitzungen, etwa ¼ 
seines ganzen Besitzes ausmachend, sollten in zwei Theile zerlegt wer- 
den dürfen, das Fürstenthum Anspach und das Fürstenthum Bayreuth; 
diese beiden Theile sollten an den zweiten Sohn Friedrich und den 
dritten Siegmund durch das Loos vertheilt werden. Der vierte Sohn 
Georg sollte mit keinem Lande bedacht werden, sondern erst dann ein- 
rücken, wenn einer der älteren Brüder ohne Söhne gestorben wäre. 
Er wurde deshalb für den geistlichen Stand bestimmt; bis dahin, daß 
ihm ein geistliches Besitzthum zufiele, sollte er mit einer jährlichen 
Nente bedacht werden. Mehr als drei Regierende sollten demnach nie 
vorhanden sein; wären nur zwei vorhanden, so sollte dem älteren das 
Kurfürstenthum, dem jüngeren das Frankenland angehören. Die 
Huldigung wie die Belehnung sollten stets zu gesammter Hand einge- 
nommen, Töchter des Hauses nur mit Geld, nie mit Land ausgestattet 
werden. 
Durch diese Erbordnung wurde bewirkt einerseits, daß die Mark 
— da sie nicht getheilt werden durfte — stets eine bedeutende Stelle 
unter den deutschen Ländern einnahm, andererseits daß ihre Herrscher 
eine selbständigere und den Verhältnissen des Landes angemessenere 
Politik führen konnten, als wenn sie auf die vielfach abweichenden 
Interessen der fränkischen Lande hätten Rücksicht nehmen müssen. 
4. Johann Cicero. 1486—1499. 
Während die drei ersten Hohenzollerschen Kurfürsten fast 78 Jahre 
lang eine wichtige Stellung im Reiche eingenommen, und — nament- 
lich der erste und dritte — den Kaisern zur Seite stehend mit kräf- 
tiger Hand in die Reichs-Angelegenheiten eingegriffen hatten, war im 
Laufe dieser Zeiten die allgemeine Lage der Dinge eine wesentlich 
andere geworden. Während Friedrich I. zweimal der Hoffnung leben 
konnte, den Thron von Deutschland zu besteigen, hatte das Glück des 
Hauses Oesterreich das Brandenburgs weit überflügelt, und indem 
fortan Oesterreich nur auf sein eigenes Interesse Bedacht nahm, fan- 
den die Hohenzollern keine Veranlassung, ferner in die großen Reichs- 
angelegenheiten einzugreifen. Auch sie lebten fortan, wie es die übri- 
gen Reichsfürsten schon länger gethan hatten, ihrem Lande, wo sie um 
so mehr auf die inneren Angelegenheiten angewiesen wurden als die
	        

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