Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
  • enterFullscreen
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Das Staatsrecht des Deutschen Reiches. Erster Band. (1)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

Contents: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches. Erster Band. (1)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Multivolume work

Persistent identifier:
laband_staatsrecht
Title:
Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.
Author:
Laband, Paul
Place of publication:
Tübingen
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
laband_staatsrecht_1
Title:
Das Staatsrecht des Deutschen Reiches. Erster Band.
Author:
Laband, Paul
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Staatsrecht
Reichstag
Bundesrat
Reichsbehörden
Reichsbeamte
Volume count:
1
Publishing house:
J. C. B. Mohr (Paul Siebeck)
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1911
Edition title:
Fünfte Neubearbeitete Auflage
Scope:
543 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Fünftes Kapitel. Die Organisation der Reichsgewalt.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Vierter Abschnitt. Die Reichsbehörden und Reichsbeamten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
A. Die Reichsbehörden.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§ 39. Begriff und System der Reichsbehörden.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.
  • Das Staatsrecht des Deutschen Reiches. Erster Band. (1)
  • Title page
  • Aus dem Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten Auflage.
  • Vorwort zur fünften Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Literatur-Uebersicht.
  • Erstes Kapitel. Die Entstehungsgeschichte des Deutschen Reiches.
  • § 1. Die Auflösung des Deutschen Bundes.
  • § 2. Die Gründung des Norddeutschen Bundes.
  • § 3. Das Verhältnis des Norddeutschen Bundes zu den süddeutschen Staaten.
  • § 4. Die Gründung des Deutschen Reiches.
  • § 5. Die Redaktion der Reichsverfassung.
  • § 6. Die Erwerbung von Elsaß-Lothringen und Helgoland.
  • Zweites Kapitel. Die rechtliche Natur des Reiches.
  • Drittes Kapitel. Das Verhältnis des Deutschen Reiches zu den Einzelstaaten.
  • Viertes Kapitel. Die natürlichen Grundlagen des Reiches. (Volk und Land.)
  • Fünftes Kapitel. Die Organisation der Reichsgewalt.

Full text

12 8 2. Die Gründung des Norddeutschen Bundes. 
form der Bundesverhältnisse in Frage zu ziehen; sie erinnerte an die 
in der Denkschrift vom 15. September 18653 vom preußischen Staats- 
ministerium dargelegten Grundsätze und erklärte: »die preußische 
Regierung würde, falls jetzt die Notwendigkeit hervorträte, die Um- 
bildung der Buündesverhältnisse wieder ins Auge zu fassen, vermutlich 
an ihre Vorschläge in der erwähnten Denkschrift wieder anknüpfen«!). 
Bald darauf, am 24. März 1866, richtete Fürst Bismarck an die 
Vertreter Preußens bei den deutschen Regierungen eine Zirkular- 
depesche?), welche eine scharfe Kritik der Bundesverhältnisse enthielt 
und die Notwendigkeit einer Bundesreform den deutschen Regierungen 
dringend ans Herz legte). 
Am 9.- April 1866 stellte Preußen am Bundestage den Antrag auf 
eine Reform des Deutschen Bundes‘). In der Erklärung des preußi- 
schen Bundestagsgesandten wird die Notwendigkeit einer Umgestaltung 
der Bundesverfassung nachgewiesen, namentlich aber darauf der größte 
Nachdruck gelegt, daß weder die einseitigen Verhandlungen unter den 
Regierungen. noch die Debatten und Beschlüsse einer gewählten Ver- 
sammlung allein imstande wären, eine Neubildung des nationalen 
Verfassungswerkes zu schaffen, daß vielmehr nur durch ein Zusammen- 
wirken beider Faktoren das Ziel erreicht werden könne. Für die zu 
wählende Versammlung schlug Preußen das allgemeine Stimmrecht 
und direkte Wahlen vor und demgemäß ging der Antrag dahin: 
Hohe Bundesversammlung wolle beschließen: 
»eine aus direkten Wahlen und allgemeinem Stimmrecht der 
ganzen Nation hervorgehende Versammlung für einen noch 
näher zu bestimmenden Tag einzuberufen, um die Vorlagen der 
deutschen Regierungen über eine Reform der Bundesverfassung 
entgegenzunehmen und zu beraten; in der Zwischenzeit aber, 
bis zum Zusammentritt derselben, durch Verständigung der Re- 
gierungen untereinander diese Vorlage festzustellen.« 
Die Bundesversammlung verwies den Antrag an eine Kommission 
von neun Mitgliedern, die am 26. April gewählt wurde; schon am 
27. April erließ Fürst Bismarck eine neue Zirkulardepesche an die 
Hahn 8. 37. 
2) Hahn S.43#. Vel. Klüpfel IL, S.19; v. Sybel IV, S. 308, 317. 
3) Bemerkenswert ist folgende Stelle: „Wenn wir Deutschlands nicht sicher sind, 
ist unsere Stellung gerade wegen unserer geographischen Lage gefährdeter, als die 
der meisten anderen europäischen Staaten; das Schicksal Preußens aber wird das 
Schicksal Deutschlands nach sich ziehen. und wir zweifeln nicht, daß wenn Preußens 
Kraft einmal gebrochen wäre, Deutschland an der Politik der europäischen Nationen 
nur noch passiv beteiligt bleiben würde..... Wenn der Deutsche Bund in seiner 
jetzigen Gestalt und mit seinen jetzigen politischen und militärischen Einrichtungen 
den großen, europäischen Krisen, die aus mehr als einer Ursache jeden Augenblick 
auftauchen können, entgegengehen soll, so ist nur zu sehr zu befürchten, daß er 
seiner Aufgabe erliegen und Deutschland vordem Schicksale Polens 
nichtschützen werde“ 
4) Hahn S. 60-65; v. Sybel IV, S. 314 ff.
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment