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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

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Gesetzsammlung

Persistent identifier:
gs_preussen
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1810
1906
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
gs_preussen_1900
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1900.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzsammlung
Volume count:
91
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Königliche Hofbuchdruckerei Decker
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1900
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
    6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

Das vatikanische Konzil. 21 
der Neligion, Wissenschaft und des bürgerlichen Lebens verzeichnete und die völlige 
Unterordnung des Staates und der Wissenschaft unter die Oberhoheit des Papstes 
forderte, als lebe Europa und die Welt noch im tiefsten Mittelalter. Der Fürst Hohen- 
lohe-Schillingsfürst, damals noch bayrischer Minister, legte in einem Rundschreiben 
an die Mächte vom 9. April 1869 die hohen Gefahren dieses Vorhabens und der be- 
absichtigten Verkündung der päpstlichen Unfehlbarkeit dar: 
„Denn diese reicht weit Über das religiöse Gebiet hinans und ist hochpolitischer Natur“, sagle 
er, „da hiermit auch die Gewalt der Päpste über alle Fürsten und Völker (auch die im Bekennl- 
nis getrennten) in weltlichen Dingen entschieden und zum Glanbenssatz erhoben wäre.“ Fürst 
Hohenlohe regte daher bei den Regierungen „die ernste Frage an, ob und in welcher Form sie 
teils die ihnen untergebenen Bischöfe, teils später das Konzil selbst hin zuweisen hätten auf die 
bedenklichen Folgen, welche eine solche berechnete und grundsätzliche Zerrüttung der bisherigen 
Beziehungen von Staat und Kirche herbeiführen müßte .., um den römischen Hof über die dem 
Konzil gegenüber von ihnen einzunehmende Haltung nicht im Ungewissen zu lassen.“ 
Frankreich und Osterreich lehnten jedoch die Beteiligung an einem Zusammen- 
wirken gegen die bedrohlichen Pläne der Jesuiten ab, weil, wie Herr von Beust am 
15. Mai 1869 schrieb: „heute schwerlich schon ein Urteil darüber sich gewinnen läßt, 
ob die Gefahr vorhanden sei“. Bismarck dagegen bezeugte dem Minister Hohen- 
lohe seine volle Bereitwilligkeit zur Mitwirkung bei den von Hohenlohe angedeuteten 
Schritten. Die beiden Staatsmänner verhandelten während der 1869er Sitzung des 
Zollparlaments (dem Hohenlohe als Abgeordneter angehörte) „oft und eingehend über 
die Sache“ in Berlin persönlich miteinander und Hohenlohe „wußte daher, mit welcher 
bangen, immer wachsenden Sorge der Kanzler dem Herannahen des Konfliktes, dessen 
traurige Bedentung er nicht unterschätzte, entgegengesehen habe“. (Bericht des Fürsten 
Hohenlohe an seine Wähler in Kulmbach 1874; Hahn, „Fürst Bismarck“, Band 2, 
S. 372.) Ganz im Sinne der Hohenloheschen Anregung war es auch, daß Bismarck 
den seltsamen Vorschlag des preußischen Gesandten beim Papst, des Grafen von Arnim 
(9. Mai) entschieden zurückwies: gegen die Beschlüsse des Konzils zu protestieren, welche 
die Rechte des Staates beeinträchtigten, und den Anspruch „auf Zulassung eines oder 
mehrerer oratores“ (Wortführer oder Sachwalter des Staates) „beim Konzil zu er- 
heben“, und zwar in der Person „eines oder mehrerer Botschafter des vereinigten 
oder zu diesem Zwecke verbündeten Deutschlands“. Bismarck begründete die scharfe 
Zmrückweisung dieser Vorschläge (am 26. Mai) zutreffend damit: 
„daß Nom den Auspruch protestankischer, d. h. ketzerischer Regierungen auf Vertrelung deim 
Konzil nicht anerlennen werde; eine Forderung aber zu siellen, welche nicht durchgesetzt werden 
kann, würde die Regierungen nur in eine schiese Lage bringen, ihrem Protest aber sicherlich keine 
größere Krast verleihen. Protest einzulegen, ist immer eine undankbare Mühe und hat nur 
dann Bedenkung, wenn es in der Macht des Protestierenden liegt, dasjenige zu verhindern, wo- 
gegen er protestiert. Die Teilnahme der Staatsgewalten an einem Konzil würde auf einem 
ganz fremden, für uns nicht mehr vorhandenen Voden, auf einem der Vergangenheit angehöri- 
gen Verhälmisse des Staates zur Kirche beruhen ... Für Preußen gibt es verfassungsmäßig 
wie politisch nur einen Standpunkt: den der vollen Freiheit der Kirche in kirchlichen Dingen und 
der entschiedenen Abwehr jedes ÜUbergriffs auf das staatliche Gebict. Zu der Vermischung beider
	        

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