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Reglement über die Annahme, Prüfung und Anstellung von Civil- und Militair-Anwärtern im Postdienste.

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Volltext: Reglement über die Annahme, Prüfung und Anstellung von Civil- und Militair-Anwärtern im Postdienste.

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
gvbl_baden
Titel:
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden.
Erscheinungsort:
Karlsruhe
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
baden
Erscheinungsjahr:
1869
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
gvbl_baden_1901
Titel:
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1901.
Bandzählung:
33
Herausgeber:
Malsch und Vogel
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
baden
Erscheinungsjahr:
1901
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Nr. IV.
Bandzählung:
IV
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
Landesherrliche Verordnung. Die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen betreffend. (Kostenverordnung.)
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Volltext

stellung als Postsekretair erfolgt aber dann lediglich 
in der Reihenfolge, wie sie das Examen bestanden 
der Postgehülfen zum Postamts-Assistenten abzulegen, 
tamt= -Assistenten ernannt werden. 
. Die bestätigten, mit Pensionsberechtigung angestellten 
Vorsteher der Post-Expeditionen erster Klasse 
werden von demselben Termine, wie die unter 1V. a be- 
zeichneten Post-Expedienten zu Postsekretairen ernannt. 
Diejenigen unter ihnen, welchen früher der Titel „Post-
	        

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