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Reichs-Gesetzblatt. 1877. (11)

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Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Reichs-Gesetzblatt. 1877. (11)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
gvbl_baden
Titel:
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden.
Erscheinungsort:
Karlsruhe
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
baden
Erscheinungsjahr:
1869
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
gvbl_baden_1902
Titel:
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1902.
Bandzählung:
34
Herausgeber:
Malsch und Vogel
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
baden
Erscheinungsjahr:
1902
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Nr. I.
Bandzählung:
I
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Reichs-Gesetzblatt.
  • Reichs-Gesetzblatt. 1877. (11)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Chronologische Übersicht
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • (Nr. 1181.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 10.000.000 Mark. (1181)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29. (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • Stück No. 31. (31)
  • Stück No. 32. (32)
  • Stück No. 33. (33)
  • Stück No. 34. (34)
  • Stück No. 35. (35)
  • Stück No. 36. (36)
  • Stück No. 37. (37)
  • Stück No. 38. (38)
  • Stück No. 39. (39)
  • Stück No. 40. (40)
  • Stück No. 41. (41)
  • Stück No. 42. (42)
  • Stück No. 43. (43)
  • Sachregister zum Reichs-Gesetzblatt. Jahrgang 1877.

Volltext

— 413 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
  
No.16. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen. S. 413. 
  
  
(Nr. 1181.) Bekanntmachung) betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage 
von 10.000.000 Mark. Vom 8. April 1877. 
Auf Grund der durch §. 3 Ziffer 2 des Gesetzes, betreffend die Feststellung 
des Haushalts-Etats des Deutschen Reichs für das Jahr 1876, vom 25. De= 
zember 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 325) und durch §. 3 des Gesetzes, betreffend 
die Feststellung des Haushalts-Etats des Deutschen Reichs für das Vierteljahr 
vom 1. Januar bis 31. März 1877, vom 23. Dezember 1876 (Reichs-Gesetzbl. 
S. 239) mir ertheilten Ermächtigung habe ich bestimmt, daß behufs der Be= 
schaffung weiterer Betriebsfonds zur Durchführung der Münzreform Schatzanwei= 
ungen im Gesammtbetrage von zehn Millionen Mark, und zwar in Abschnitten 
von je eintausend, zehntausend, fünfzigtausend und einhunderttausend Mark 
(Serie VIII der Reichs-Schatzanweisungen vom Jahre 1877) ausgegeben werden. 
 Auf Grund der Bestimmungen des zweiten Absatzes des §. 6 des ersterwähnten 
Gesetzes habe ich ferner angeordnet, daß diese Schatzanweisungen als unverzinsliche 
ausgefertigt werden. Die Dauer ihrer Umlaufszeit ist auf zwei Monate, vom 
4. April bis zum 4. Juni d. J. festgesetzt. 
Die Reichsschuldenverwaltung ist wegen Ausfertigung der Schatzanwei= 
sungen mit näherer Anweisung versehen worden. 
Berlin, den 8. April 1877. 
Der Reichskanzler. 
v. Bismarck. 
  
Herausgegeben im Reichskanzler-Amt. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker). 
  
  
Reichs-Gesetzbl. 1877. 60 
Ausgegeben zu Berlin den 10. April 1877.
	        

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