Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Periodical

Persistent identifier:
gvbl_sachsen
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1835
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_sachsen_1909
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
75
Publishing house:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1909
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
18. Stück
Volume count:
18
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
No. 58.) Bekanntmachung, die Eisenbahn-Betriebs- und Polizeibeamten betreffend.
Volume count:
58
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Appendix

Title:
Bekanntgabe derjenigen Gruppen von Beamten, Bediensteten und Arbeitern der Staatseisenbahnverwaltung, die als Eisenbahnbetriebsbeamte im Sinne von §. 45 beziehentlich als Eisenbahnpolizeibeamte im Sinne von §. 74 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 4. November 1904 anzusehen sind.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1900. I. In chronologischer Ordnung.
  • Inhaltsverzeichnis des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. II. In alphabetischer Ordnung.
  • 1. Stück (1)
  • 2. Stück (2)
  • 3. Stück (3)
  • 4. Stück (4)
  • 5. Stück (5)
  • 6. Stück (6)
  • 7. Stück (7)
  • 8. Stück (8)
  • 9. Stück (9)
  • 10. Stück (10)
  • 11. Stück (11)
  • 12. Stück (12)
  • 13. Stück (13)
  • 14. Stück (14.)
  • 15. Stück (15)
  • 16. Stück (16)
  • 17. Stück (17)
  • 18. Stück (18)
  • No. 57.) Bekanntmachung, die Verfassung der evangelisch-reformierten Gemeinden im Königreiche Sachsen betreffend. (57)
  • No. 58.) Bekanntmachung, die Eisenbahn-Betriebs- und Polizeibeamten betreffend. (58)
  • Bekanntgabe derjenigen Gruppen von Beamten, Bediensteten und Arbeitern der Staatseisenbahnverwaltung, die als Eisenbahnbetriebsbeamte im Sinne von §. 45 beziehentlich als Eisenbahnpolizeibeamte im Sinne von §. 74 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 4. November 1904 anzusehen sind.
  • No. 59.) Verordnung zum Vollzuge der vom Bundesrate erlassenen abgeänderten Ausführungsbestimmungen zu Tarifnummer 1 bis 3 A, sowie zu Tarifnummer 11 und §§ 66 i bis 66 u des Reichsstempelgesetzes. (59)
  • No. 60.) Verordnung zur Ausführung des Weingesetzes vom 7. April 1909 (R.-G.-Bl. S. 393 und 549) (60)
  • No. 61.) Verordnung, die Sicherung der Kirchen und kirchlichen Versammlungsräume gegen Feuersgefahr betreffend. (61)
  • No. 62.) Verordnung, die Verleihung des Enteignungsrechtes zur Erweiterung des Garnison-Exerzierplatzes Leisnig betreffend. (62)
  • 19. Stück (19)
  • 20. Stück (20)
  • 21. Stück (21)
  • 22. Stück (22)
  • 23. Stück (23)
  • 24. Stück (24)
  • 25. Stück (25)
  • 26. Stück (26)
  • 27. Stück (27)

Full text

Ergebniß der Conferenzen. 29 
gegnet; er wußte, daß er die Unwahrheit sagte, als er seinem Kaiser am 
17. Mai ganz in dem hochmüthigen Karlsbader Tone schrieb: „Ein Wort 
von Oesterreich gesprochen wird in ganz Deutschland unverbrüchliches Gesetz 
sein. Nun erst werden die Karlsbader Maßregeln in ihr wahres Leben 
treten.“ Immerhin hatte er Grund, seine Erfolge nicht völlig ungenügend 
zu finden. Wie dies alte Oesterreich dastand, scheinbar so mächtig und 
beneidenswerth, und doch fast erliegend unter der unmöglichen Aufgabe 
Deutschland, Italien, Ungarn zu beherrschen, mußte die Hofburg schon 
zufrieden sein, wenn der Deutsche Bund gemächlich in dem alten Geleise 
weiter fuhr. Durch sein herrisches Gebahren in Karlsbad hatte Metter— 
nich die kleinen Höfe nur erschreckt, seine zuvorkommende Versöhnlichkeit 
in Wien gewann ihm ein Vertrauen, das ungleich werthvoller war; und 
eben jetzt, da die Revolution in Südeuropa ausbrach, mußte jeder Zwist 
in Deutschland verhindert werden. Positive Pläne für unsere nationale 
Wohlfahrt konnte er, nach seiner Natur wie nach seiner Stellung als öster— 
reichischer Staatsmann, niemals hegen. Genug also, daß das Frankfurter 
Mühlrad wie einst das Regensburger mit regelmäßigem Geklapper fort 
arbeitete; ob dabei auch Korn gemahlen wurde, kam für ihn nicht in 
Betracht. Es war ihm Ernst, als er einem Vertrauten schrieb, die 
Conferenz habe eine ungeheuere Arbeit in sehr kurzer Zeit vollendet; 
hatte er doch wirklich mit rastlosem Fleiße Vorträge gehalten und Artikel 
geschmiedet und selbst durch den Tod einer Tochter, der ihn tief ergriff, 
sich in seinem Eifer nicht stören lassen. Die Nichtigkeit dieses leeren Para- 
graphenwerks kam ihm gar nicht zum Bewußtsein. 
Die Nation befand sich nach den Conferenzen nicht besser und nicht 
schlechter denn zuvor und nahm die Schlußakte sehr gleichgiltig entgegen. 
Der schon in der Anlage verfehlte Bau der Bundesverfassung war für 
den Abbruch reif; einige wohlgemeinte Nachbesserungen konnten ihn nicht 
festigen. Aber wie lange noch, bis dies wieder ganz im Particularismus 
versinkende Geschlecht erkannte, daß die von Ancillon gerühmte „Verein- 
barung zwischen der Kraft des Ganzen und der Souveränität eines jeden 
Staates“ nichts anderes war als die Quadratur des Cirkels! — 
  
Die Hauptverhandlung der Conferenzen endete mit einem farblosen 
Compromiß, das ohne tiefe Nachwirkung blieb. Weit folgenreicher wurde 
eine Episode der Wiener Berathungen: der Kampf um das preußische 
Zollgesetz. Als Hardenberg seine Weisungen an Bernstorff ertheilte, 
schärfte er ihm noch einmal ein, daß ein Bundeszollwesen bei dem gegen- 
wärtigen Zustande der deutschen Staaten unmöglich sei. Sodann wieder- 
holte er ihm wörtlich, was er gleichzeitig den Abgesandten des List'schen 
Handelsvereins antwortete und durch die Staatszeitung veröffentlichen
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment