Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Periodical

Persistent identifier:
gvbl_baden
Title:
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden.
Place of publication:
Karlsruhe
Document type:
Periodical
Collection:
Grand Duchy of Baden.
Year of publication.:
1869
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_baden_1904
Title:
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1904.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
36
Publishing house:
Malsch und Vogel
Document type:
Periodical volume
Collection:
Grand Duchy of Baden.
Year of publication.:
1904
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Nr. XVI.
Volume count:
XVI
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
Bekanntmachung. Die Statuten der Badischen Bank betreffend.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Reichs-Gesetzblatt.
  • Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)
  • Title page
  • Chronologische Übersicht
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • (Nr. 2020.) Weltpostvertrag. (2020)
  • Schlußprotokoll.
  • (Nr. 2021.) Übereinkommen des Weltpostvereins über den Austausch von Briefen und Kästchen mit Werthangabe. (2021)
  • (Nr. 2022.) Übereinkommen, betreffend den Postanweisungsdienst. (2022)
  • (Nr. 2023.) Übereinkunft, betreffend den Austausch von Postpacketen (2023)
  • (Nr. 2024.) Übereinkommen, betreffend den Postauftragsdienst. (2024)
  • (Nr. 2025.) Übereinkommen, betreffend den Postbezug von Zeitungen und Zeitschriften. (2025)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29. (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • Stück No. 31. (31)
  • Stück No. 32. (32)
  • Stück No. 33. (33)
  • Stück No. 34. (34)
  • Stück No. 35. (35)
  • Stück No. 36. (36)
  • Stück No. 37. (37)
  • Stück No. 38. (38)
  • Stück No. 39. (39)
  • Stück No. 40. (40)
  • Stück No. 41. (41)
  • Stück No. 42. (42)
  • Stück No. 43. (43)
  • Stück No. 44. (44)
  • Stück No. 45. (45)
  • Stück No. 46. (46)
  • Stück No. 47. (47)
  • Stück No. 48. (48)
  • Sachregister zum Reichs-gesetzblatt. Jahrgang 1892.

Full text

172 I, 10. Der innere Ausban des Reiches. Volkswirkschaftl. Entwickelung u. Geseygebung. 
das Gebiet derjenigen politischen Heuchelei, die man auf politischem Gebiet für erlaubt 
hält und sich und andern verstattet.“ 
Kein Wunder, daß unter diesen vergeblichen Mühen für eine Reichssteuer- 
reform und bei dem fortdanernden Anwachsen des Reichsmilitärbudgets und den 
schweren Nachwirkungen des Krachs im deulschen Geschästsleben die verschiedensten Par- 
teien auf wirtschaftlichem Gebiete sich regten und sich mit ihren Natschlägen an die Reichs- 
regierung und insbesondere an den Fürsten Bismarck herandrängten, da dieser oftmals 
erklärt hatte, daß er in volkswirtschaftlichen Dingen „sich nach der besseren Einsicht 
Delbrücks richte“ und jeder anderen Belehrung zugänglich sei. Delbrück und die preu- 
Phischen Minister, namentlich Camphausen, sind freilich von dem Vorwurf nicht ganz 
freizusprechen, daß sie die Neichssteuerreform nicht mit größerer Energie und Plan- 
mäßigkeit und zur richtigen Zeit (in den Milliarden-Jubeljahren) betrieben. Da regten 
sich denn vor allem die Schutzzöllner, welche die Verheerungen des Krachs auf 
dem Gebiete der dentschen Großindustrie nicht der eigenen planlosen und ausschweisen- 
den Uberprodnktion, sondern einfach dem Freihandelssystem und der heillosen liberalen 
Gesebzgebung zuschrieben. Sie versprachen sich und dem Neiche von Zollerhöhungen 
goldene Berge, während die Reichsregierung unter Delbrücks beherrschendem Einfluß 
vornehmlich nach einigen großen, ergiebigen Finanzzöllen strebte. Daß auch Fürst 
Bismarck diesem Streben Delbrücks etwa bis 1877 noch huldigte, ergeben seine Reden 
aus jenen Jahren. So sagte er am 22. November 1875 im Reichstage, in derselben 
Rede, in welcher er sich gegen das Fortbestehen der Matrikularbeiträge aussprach: 
„Ich erkläre mich von Hans aus für indirekte Sleuern und halte die direkten für einen har 
len und plumpen Nolbehelf nach Ahnlichkeit der Matriknlarbeiträge, mit alleiniger Ausnahme. 
ich möchte sagen, einer Anstandssteuer, die ich von den direkten immer aufrecht erhalten würde, 
das ist die Einkommenstener der reichen Leute, aber wohlverstanden nur der wirklich reichen Leme. 
Das Idcal, nach dem ich strebe, ist, möglichst ausschließlich durch indirekte Stenern den Staats 
bedarf aufzubringen.. Ich bin der Meinung, daß wir in unseren Zöllen, ganz unabhängig 
von der Frage, wie hoch jedes einzelne bestenert werden soll, uns doch frei machen von dieser 
zu grosten Masse von zollpflichtigen Gegenständen, daß wir uns auf das Gebiet eines reinen, ein 
fachen Finanzzollsystems zurückziehen und alle diejenigen Arlikel, die nicht wirklich Finanzzölle 
sind, d. h. nicht hinreichenden Ertrag geben, über Bord werfen.“ 
In ähnlicher Weise sprach sich der Fürst auch in seiner gleichfalls bereits früher 
erwähnten Nede vom 10. Januar 1877 aus. Auch hier bezeichnete er noch als die 
Grundlage jeder Steuerreform des Reiches: 
„daß wir die Stenern in einer Weise kombinieren, die auf der einen Seite Erleichterung, auf 
der anderen Seite neue Einnahmeqnellen schafft“. Deshalb hatte er sich auch dagegen erllärt, 
einstweilen den Tabal höher zu bestenern. Er wolle lieber noch eine Budgetperiode hindurch 
die Unannehmlichkeit zu hoher Matrikularbeiträge tragen, „als die Steuerreform dadurch schädi- 
gen, daß man einen der besten und wesentlichsten Artikel, von dessen Schwimmkraft ich erwarte, 
daß er andere vielleicht mit tragen werde, vorwegnehme, was uns nachher obhalten würde. eine 
gründliche Reform, von deren Notwendigkeit ich so überzeugt bin wie irgend einer von Ihnen, 
vorzunehmen. Die lüberzengung hat sich bei mir festgesetzt, dast wir Ihnen mit einer einzelnen 
Stener ohne eine Resorm nicht mehr kommen dürfen.“
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment