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Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1905. (37)

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Bibliographic data

fullscreen: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1905. (37)

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_baden
Title:
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden.
Place of publication:
Karlsruhe
Document type:
Periodical
Collection:
Grand Duchy of Baden.
Year of publication.:
1869
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_baden_1905
Title:
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1905.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
37
Publishing house:
Malsch und Vogel
Document type:
Periodical volume
Collection:
Grand Duchy of Baden.
Year of publication.:
1905
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Nr. IX
Volume count:
IX
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
Verordnung. Die Verwaltungs und Rechnungsführung bezüglich der weltlichen Ortsstiftungen betreffend.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden.
  • Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1905. (37)
  • Title page
  • Inhalts-Übersicht
  • Sach-Register
  • Nr. I. (I)
  • Nr. II. (II)
  • Nr. III. (III)
  • Nr. IV. (IV)
  • Nr. V. (V)
  • Nr. VI. (VI)
  • Nr. VII. (VII)
  • Nr. VIII. (VIII)
  • Nr. IX (IX)
  • Verordnung. Die Verwaltungs und Rechnungsführung bezüglich der weltlichen Ortsstiftungen betreffend.
  • Verordnung. Die Verwaltungs- und Rechnungsordnung für die unter der Oberaufsicht der Ministerien stehenden weltlichen Distriks- und Landesstifftungen betreffend.
  • Nr. X. (X)
  • Nr. XI. (XI)
  • Nr. XII. (XII)
  • Nr. XIII. (XIII)
  • Nr. XIV. (XIV)
  • Nr.XV. (XV)
  • Nr. XVI. (XVI)
  • Nr. XVII. (XVII)
  • Nr. XVIII. (XVIII)
  • Nr. XIX. (XIX)
  • Nr. XX. (XX)
  • Nr. XXI. (XXI)
  • Nr. XXII. (XXII)
  • Nr. XXIII. (XXIII)
  • Nr. XXIV. (XXIV)
  • Nr. XXV. (XXV)
  • Nr. XXVI. (XXVI)
  • Nr. XXVII. (XXVII)
  • Nr. XXVIII. (XXVIII)
  • Nr. XXIX. (XXIX)

Full text

— 343 — 
Frl. L. K., Darmstadt. 
„Unerhört“ ist mir ein wahres Handbuch geworden. Ich schaue fast täglich 
hinein und ergötze mich an der Genialität, mit der Sie offenkundig des 
Volkes heiligstes Recht vertreten. Freilich ist's eine Schmach, daß deutsche 
Männer im 20. Jahrhundert noch zu Tausenden herumlaufen mit der 
Faust in der Tasche und so wenig Mut haben, von der Staatsgewalt 
einfach und unerschütterlich ihr Recht zu fordern. Kirchner ist ja geradezu 
ein Phänomän an Unwahrheit und hat sich so sehr in diese Unwahrheiten 
verstrickt, daß er sich schwerlich heraus finden wird. 
Oberingenienr Sch. in K. 
Moöchte die scharfe, aber nicht unverdiente Rüge, die Kirchner da einstecken 
musß, doch recht bald einen größeren Erfolg zeitigen. Daß der „tüchtige große 
Mann“ Ihren offenen Brief so klanglos eingesteckt hat, beweist, daß er sich 
nicht wehren kann und die Unwahrheiten fauftdick aufzutragen gewohnt ist. 
O. E. in Kaiserslautern. 
„Unerhört“ ist unerhört! Nur mit Dreschflegeln sollte man noch mit 
diesen Eiterhändlern und Volksvergiftern reden, aber auch mit der stumpf- 
sinnigen, blöden, der falsch unterrichteten Obrigkeit vertrauenden und in 
solchen Fällen fast an hündischen Gehorsam gewöhnten Masse. Nichts ist 
zur Aufklärung befser geeignet als „Unerhört“. 
Pfarrer 6. in Baden. 
Da ist dann allerdings vieles „unerhört“! Ob's aber „erhört“ werden wird? 
F. in Köln a. Rh. 
Mehr als einmal habe ich die großartige Kommentierung Ihrer meisterhaften 
Feder studiert. Ich muß sagen: das Büchlein bereitet mir wirklich erbauliche 
und lehrreiche Stunden. Ueberall dasselbe Bild: wahre Wissenschaft und Bildung 
gegen einseitige Schulwissenschaft und Hyperbildung, bezw. Verbildung. 
Kneipp-Blätter, Wörishofen. 
Scharfe, aber wohlbegründete Angriffe des bekannten Kämpfers gegen 
den Impfzwang, die nicht verfehlen werden, Aufsehen zu erregen. 
K. in Wien. 
Bravo! Wacker! Das ist der richtige Ton, den Sie in Ihrem „Unerhört" 
angeschlagen haben. 
„Ceeultistische Nundschau“. 
Wegener zeigt an der Hand eines umfangreichen Beweismaterials die 
ungeheuerlichen Schäden, die der Volksgesundheit durch die Schutzpocken- 
Impfung zugefügt werden. Wegeners Verteidigung gegen Kirchner ist ein 
von Tatsachen gestützter flammender Protest gegen die durch Polizeigewalt 
geschützte und über das deutsche Bolk verhängte, Krankheit und Tod bringende 
Impfinquisition. Seine Angriffe werden Kirchner samt seinem impfeifrigen 
Gefolge noch manche, wenn auch erfolglose Abwehr abnötigen, denn der 
Verfasser stützt sich auf eine Fülle von Beweismaterial, das auch der Herr 
Negierungsvertreter nicht in der Lage sein wird, aus der Welt zu schaffen. 
Ministerialdirektor Prof. Dr. ned. Martin Kirchner 
erhielt diese unerhörten schweren Angriffe, die ihn, sein System und die 
Regierung schwer belasten, am 8. 9. 11 zugeschickt und — schwieg. Scheinbar 
hat dieser Dreibund nichts mehr hinzuzufügen. War. 
*
	        

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