Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Periodical

Persistent identifier:
gvbl_baden
Title:
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden.
Place of publication:
Karlsruhe
Document type:
Periodical
Collection:
Grand Duchy of Baden.
Year of publication.:
1869
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_baden_1909
Title:
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1909.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
41
Publishing house:
Malsch und Vogel
Document type:
Periodical volume
Collection:
Grand Duchy of Baden.
Year of publication.:
1909
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Nr. XVII.
Volume count:
XVII
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
Gerichtskostenordnung.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neu-Guinea.
  • Samoa.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)

Full text

mit für sich und seine Familie Eigentumsrecht an 
der Palme; diese vererbt sich dann in der Familie 
weiter. Ohne Zustimmung der Familie darf eine 
Palme von dem Besitzer nicht veräußert werden. 
Siedelt jemand aus einem Dorfe in ein anderes 
über, so hat er keinerlel Abgaben oder Geschenke 
zu zahlen. 
Verbreitung der Sandflöbe. 
d Es wird in welteren Kreisen interessieren, daß 
er von der West= bis zur Ostküste Afrikos durch- 
gedrungene Sandzloh sich Westafrika noch nicht ganz 
erobert hat. 
In Tibati ist der Sandfloh bereits eine Land-= 
plage; nach RNgaundere sollen bereits Vorläufer ge- 
drungen sein; in und nördlich von Banjo ist er aber 
noch unbekannt. 
Wigenschaftliche Sammlung. 
Der Stabsarzt Dr. Ziemann in Duala hat 
dem Zoologischen Museum in Berlin eine von ihm 
zusammengebrachte Naturallensammlung üÜbersandt, 
die folgende Objekte enthielt: 
11 Schlangen, 5 Eldechsen, 1 Fisch, 4 Schmetter- 
linge, 1 Schmetterlingsraupe und 1 Puppenhülle in 
Alkohol, 21 Käfer, 8 Hymenopteren, 160 Dipteren, 
2 Odonaten, 8 Rhynchoten, 7 Saltatoria, 2 Ortho- 
bteren, 5 Tausendfüßer, 15 Spinnentiere. 
ie Tiere waren gut konserviert. 
Die Sammlung bildet eine sehr erfreuliche Be- 
reicherung des Zoologischen Museums. Wenn auch 
neue Arten nicht darin vorhanden waren, so sind 
die Objelte doch in zoogeographischer Beziehung von 
erheblichem Werte. 
Togo. 
Die CLandungsbrücke in Lome. 
Ende März und Anfang April d. Is. wurde 
#m ersten Male probeweise der Betrieb der jüngst 
Blendeten Landungsbrücke in Lome ausgenommen. 
9 e ersten Tage war die See ziemlich ruhig. Der 
aletrieb ging daher glatt vonstatten. Anfang April 
¾ er wurde die See schlechter. Am zweiten Oster- 
ue hatten die Faktorelboote morgens wie gewöhnlich 
L— n Versuch gemacht, Güter durch die Brandung zu 
anden. Da aber we 
gen schlechter See zu viele 
B unschlugen, mußte das Landen durch die 
69 aufgegeben werden. Nachdem auch bei 
weeen, Wetter der Brückenbetrieb “ 
einstweln chgeführt werden können, sollten die Versuche 
war di en abgebrochen werden. Am 5. April aber 
Enur die See wieder so schlecht, daß die Prtvatboote 
gehüne nicht unternahmen, durch die Brandung zu 
en, und anderseits häuften sich die Dampfer. Es 
357 
  
lagen zeitweilig vier Schiffe hier. Infolgedessen 
wurde vom 5. bis zum 8. April weiter gelandet 
und auch verschifft, bis alle Dampfer abgefertigt 
waren. Wie das Wetter in diesen Tagen war, geht 
daraus hervor, daß am 5. und 6. April durch die 
Brandung nichts gelandet oder verschifft wurde. Die 
See war zeitweise so bewegt, daß Boote, welche 
über Joch 11 der Brücke hinauskamen, schon in 
Gefahr gerieten, in die Brecher gerissen zu werden. 
Zwischen Joch 10 und 9 brachen die Wellen. 
Trotzdem hat sich alles ohne Unfall (von Haut- 
abschürfungen einiger Bootsleute obgesehen) erledigen 
lassen. Auch die Verschiffung von Gütern, haupt- 
sächlich Kernen und Ol, ging glatt vonstatten. 
Es sind 153 Bootsladungen gelandet und 23 
Bootsladungen verschifft worden. An Verlusten sind 
zu verzeichnen nur ein Faß Karbolineum, welches 
durch Anschlagen an einen Davit leck wurde und 
auslief, und ein Stropp voll Palmkernsäcken, der 
beim Niederlassen auf den Bootsrand schlug, wobei 
der Stropp aushakte und dann nicht nach innen, 
sondern nach außen fiel. Diese Verluste sind auf 
das äußerst schlechte Wetter zurückzuführen; bei den 
Palmkernsäcken trug auch die aus Krujungen be- 
stehende Mannschaft des Bootes einen wesentlichen 
Teil der Schuld. Diese Krujungen waren viel 
weniger gewandt wie die geübten Bootsleute von 
der Togoküste. 
Angesichts der Neuheit der Versuche, des Man- 
gels an Ubung seltens der Mannschaften, des 
Mangels und der Ungeübtheit des weißen Personals, 
des Fehlens noch einiger Betriebsutensilien (Netz- 
schlingen usw.), sowie der sehr schlechten See kann 
das Resultat als gut bezeichnet werden. 
  
Deutsch-Südwelkafrika. 
Der Perero= Ausstand. 
III 
Der Kaiserliche Gouverneur von Deutsch-Südwest- 
afrika hat nachstehende Auslassungen aus Missions- 
kreisen über den Herero-Aufstand eingesandt: 
1. Missionar Kuhlmann: Ich fuhr über 
Okandjesu, Okaharul nach Katjapia in der Nähe 
von Otjosasu. Dorthin kam ich am 22. Februar, traf 
dort Samuel und die sämtlichen Hereros aus dem 
Nosobgebiet an und blieb bei ihnen in der Nähe 
von Otjosasu bis 6. März. Die Hereros zogen in 
jenen Tagen mit mir etwas südlicher in das Feld 
von Otiosasu. Am 6. März, abends spät, schickte 
mich Samuel mit der Antwort auf den vom Herrn 
Gouverneur an ihn geschickten Brief nach Okahandia. 
Ich schätze die Menge der Hererokrieger bei Otiosasu 
auf 2000, außerdem lagen dort mindestens 4000 
*) DUgl. Deutsches Kolonialblatt (Extra-Nummer) vom 
28. März d. Is., S. 208 ff.
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Periodical volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment