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Die Hohenzollern und ihr Werk.

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

Contents: Die Hohenzollern und ihr Werk.

Periodical

Persistent identifier:
gvbl_baden
Title:
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden.
Place of publication:
Karlsruhe
Document type:
Periodical
Collection:
baden
Publication year:
1869
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_baden_1913
Title:
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1913.
Volume count:
45
Publisher:
Malsch und Vogel
Document type:
Periodical volume
Collection:
baden
Publication year:
1913
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Nr. IV.
Volume count:
IV
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

law

Title:
Bekanntmachung. Die Rheinschiffahrts-Polizeiordnung betreffend.
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Die Hohenzollern und ihr Werk.
  • Title page
  • Alle Rechte vorbehalten. Copyright.
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Das Haus Hohenzollern.
  • Die Hohenzollern und der preußische Staat.
  • Der Urstamm und die Vorfahren des preußischen Königshauses.
  • Genealogische Ausblicke.
  • Die Burggrafen von Nürnberg.
  • II. Die Mark Brandenburg vor den Hohenzollern.
  • Askanier -- Wittelsbacher -- Luxemburger.
  • Verfassung und Verwaltung.
  • III. Die Wiederherstellung des brandenburgischen Landesstaats durch die Hohenzollern (1412--1499).
  • Die allgemeine Lage im 15. Jahrhundert.
  • Kurfürst Friedrich I. (1415--1440).
  • Kurfürst Friedrich II. (1440--1470).
  • Albrecht Achilles (Kurfürst 1470--1486).
  • Kurfürst Johann (1486--1499).
  • IV. Das Jahrhundert der Reformation (1499--1598).
  • [Allgemeine Bewegungen und Verhältnisse.]
  • Kurfürst Joachim I. (1499--1535) und Kardinal Albrecht.
  • Kurfürst Joachim II. (1535--1571) und Hans von Küstrin (1530--1571).
  • Kurfürst Johann Georg (1571--1598).
  • Hof- und Landesverwaltung im 16. Jahrhundert..
  • V. Die neuen Erwerbungen und der Dreißigjährige Krieg (1598--1648).
  • Allgemeiner Charakter des Zeitalters von 1598---1648. -- Luthertum und Calvinismus.
  • Kurfürst Joachim Friedrich (1598--1608).
  • Kurfürst Johann Sigismund (1608--1619).
  • Kurfürst Georg Wilhelm (1619--1640).
  • Kurfürst Friedrich Wilhelm (bis zum Westfälischen Frieden 1640--1648).
  • VI. Die Begründung des brandenburgisch-preußischen Gesamtstaates (1648--1688).
  • Die Erhebung Brandenburgs zu einer selbständigen Macht (1648--1660).
  • Der Aufbau des Gesamtstaates (1648--1688).
  • Im Kampfe mit Ludwig XIV.
  • Brandenburgische Politik von 1660--1672.
  • Die Krisis von 1672: Bündnis mit den Niederlanden.
  • Kriegführung 1672--1673. -- Friede von Vossem.
  • Wiedereintritt in den Krieg
  • Der Feldzug am Rhein und der Einfall der Schweden.
  • Die Schlacht bei Fehrbellin.
  • Die Eroberung von Schwedisch-Pommern.
  • Der ostpreußische Winterfeldzug (1678--1679).
  • Friede von St. Germain.
  • Im Bunde mit Ludwig XIV.
  • Seemachtspläne.
  • Die Umkehr der brandenburgischen Politik und der Ausgang des Großen Kurfürsten (1684--1688).
  • VII. Die Erwerbung der Königskrone und der Ausbau des militärischen Großstaats (1688--1740).
  • Staat und Hof des ersten Königs.
  • Im spanischen Erbfolgekriege und im nordischen Kriege.
  • Der Militär- und Beamtenstaat Friedrich Wilhelms I.
  • Die auswärtige Politik von 1720 bis 1740 und der Ausgang Friedrich Wilhelms I.
  • VIII. Die Erhebung Preußens zur Großmacht. 1740--1786.
  • Der Regierungsantritt Friedrichs II. und die beiden ersten schlesischen Kriege.
  • Friedenszeit von 1746--1756.
  • Der siebenjährige Krieg.
  • Retablissement und Wirtschaftspolitik seit 1763.
  • Die Erwerbung Westpreußens und die Handelspolitik.
  • Der bayerische Erbfolgekrieg und der Fürstenbund.
  • Die Carmersche Justizreform. Der „alte Fritz".
  • IX. Umsturz und Wiederaufbau (1786--1840).
  • Charakter des Zeitalters von 1786 bis 1840.
  • Innere Zustände und Regierungstendenzen unter Friedrich Wilhelm II.
  • Politik und Krieg unter Friedrich Wilhelm II.
  • Die Anfänge Friedrich Wilhelms III. und der Zusammenbruch.
  • Die Reformen und die Vorbereitung der Erhebung.
  • Die Befreiungskriege (1813--1815).
  • Abschluß der Reformen und Stillstand (1815--1840).
  • X. Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840--1859).
  • Verfassungsexperimente (1840--1847)..
  • Die Revolution (1848--1849).
  • Der preußische Unionsversuch und die Wiederherstellung des Deutschen Bundes.
  • Die inneren Zustände Preußens seit 1850 und der Ausgang Friedrich Wilhelms IV.
  • XI. Die Begründung des Deutschen Reiches (1859--1871).
  • Die neue Ära und die Heeresreform.
  • Die deutsche Frage und die Krisis im Zollverein.
  • Der Verfassungskonflikt und das Ministerium Bismarck.
  • Der Frankfurter Fürstentag und die Herstellung des Einvernehmens mit Österreich.
  • Die polnische und die schleswig-holsteinsche Frage.
  • Der Verfassungskonflikt auf dem Höhepunkt.
  • Der dänische Krieg.
  • Die Konvention von Gastein und der Bruch mit Österreich.
  • Der Krieg von 1866.
  • Die Begründung des Norddeutschen Bundes.
  • Der deutsch-französische Krieg und die Begründung des Reiches.
  • XII. Im neuen Reich (1871--1888).
  • Die auswärtige Politik seit 1871.
  • Die Krisis von 1875.
  • Der Berliner Kongreß. -- Die Entstehung des Dreibundes. -- Der Rückversicherungsvertrag mit Rußland.
  • Kolonialpolitik.
  • Die Krisis von 1887.
  • Der Ausbau der Reichsverfassung. Reichsgesetzgebung bis 1878. -- Gründerzeit und Krach.
  • Preußische Verwaltungsreform, Ausbau der Selbstverwaltung.
  • Entstehung des Kulturkampfes.
  • Der Kulturkampf bis 1878.
  • Der Kampf gegen die Sozialdemokratie.
  • Die Vorbereitung des wirtschaftlichen Umschwunges von 1878.
  • Die Steuer- und Wirtschaftsreform.
  • Sozialistengesetz. -- Abbruch des Kulturkampfes.
  • Bedeutung des Umschwunges seit 1878. -- Die sozialpolitische Gesetzgebung.
  • Innere Kolonisation und Polenpolitik. -- Septennat und Kartell 1887..
  • Die neue Verwaltungsorganisation in Preußen.
  • Kulturbestrebungen.
  • Persönlichkeit Kaiser Wilhelms. -- Seine Größe.
  • Schlußwort.
  • Personenverzeichnis.

Full text

228 Die Begründung des Gesamtstaats 1648—1688. 
war er gern bereit. Sie haben noch bis in den Sommer 1673 hinein gewährt. 
Den Vermittler machte der Pfalzgraf von Neuburg, Philipp Wilhelm; dessen 
Gesandter, Dr. Stratmann, hat in Paris die Präliminarien mit den französischen 
Bevollmächtigten vereinbart; am 6. Juni 1673 wurde der endgültige Friedens- 
vertrag zwischen Brandenburg und Frankreich in dem Hauptquartier Ludwigs XIV. 
zu Vossem in der Nähe von Löwen unterzeichnet. Der Kurfürst verzichtete 
darauf, den Niederländern noch weiter Hilfe gegen Frankreich zu leisten. Der 
ganze Krieg wurde wie eine Art von Mißverständnis behandelt. Dem Kurfürsten 
wurden alle vom Feinde besetzten Lande zurückgegeben, auch die clevischen 
Festungen; nur Wesel und Rees behielt Ludwig XIV. in Händen, bis der Friede 
mit den Niederlanden geschlossen sein werde. England, Köln, Münster, die 
Verbündeten Ludwigs XIV., wurden in den Frieden mit eingeschlossen, Köln 
und Münster, ohne darüber befragt worden zu sein, gegen ihren Willen und zu 
ihrem größten Verdruß; sie hatten sich einfach dem Machtgebot ihres französischen 
Verbündeten zu fügen. Ein wesentlicher Punkt für den Kurfürsten war auch 
diesmal wieder die Geldfrage. Es eröffnet einen tiefen Blick in die Bedingungen 
seiner Politik und Kriegführung, wenn man sieht, wie er in demselben Moment, 
wo er im Haag seine Absicht vom Kriege zurückzutreten anzeigte, zugleich die 
Forderung stellte, daß ihm die vertragsmäßigen Subsidien, ohne die er sein Heer 
nicht beisammenhalten konnte, nachbezahlt würden, und wie dann, als die Nieder- 
länder das verweigerten, Frankreich die Zahlung von Subsidiengeldern über- 
nahm, noch bevor der Vertrag mit Brandenburg zum Abschluß gekommen war. 
Jetzt, beim Friedensschluß, versprach Ludwig XIV. dem Kurfürsten in einem 
geheimen Artikel, bei dem künftigen Frieden mit den Niederlanden für die 
brandenburgischen Subsidienforderungen eintreten zu wollen. Und als ein 
besonderer Beweis des königlichen Wohlwollens wurde dem Kurfürsten eine 
Geldunterstützung von 800 000 Livres gewährt, die zum Teil sofort, zum Teil 
im Laufe der nächsten Jahre gezahlt werden sollte. 
Der Kurfürst hatte also durch diesen Separatfrieden von Vossem sich von 
seinem Verbündeten, dem Kaiser, getrennt, weil dessen Interessen doch auf die 
Dauer mit den seinigen nicht übereinstimmten. Es war eine jener jähen 
Wendungen, die für seine Politik überhaupt churakteristisch sind. Es gibt aller- 
dings in dem Vertrage von Vossem einen Artikel, in dem der Kurfürst sich freie 
Hand ausbedungen hat für den Fall, daß seine Verpflichtungen dem Reiche 
gegenüber in Frage kommen würden; und er hat später, 1674, behauptet, der 
Friede von Vossem hindere ihn nicht an der Erfüllung seiner reichsfürstlichen 
Pflichten. Aber dieser Artikel ist dermaßen verklausuliert, daß seine Bedeutung 
sehr fragwürdig ist. Die Auffassung, als habe der Kurfürst nur auf die Gelegen- 
heit gewartet, den Krieg gegen Ludwig XIV. wieder zu erneuern, als sei die 
Wendung von 1674 in jenem Artikel schon vorbereitet worden, trifft schwerlich 
zu. Die Franzosen jedenfalls glaubten, dem Kurfürsten die Hände gebunden zu 
haben auch bei einem Angriff auf das Reich. Andererseits aber hat sich der 
Kurfürst doch wohl eine Handhabe schaffen wollen für den Fall eines politischen 
Umschlags, wie er denn auch wirklich später erfolgt ist. Jedenfalls hat er sich 
nicht dazu drängen lassen, nun gemeinsame Sache mit Frankreich gegen die 
Niederlande zu machen. Die französische Diplomatie bot alle Mittel auf, es dahin- 
zubringen. Bald nach dem Abschluß des Friedens erschien Verjus wieder in
	        

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