Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Gesetzsammlung

Persistent identifier:
gs_preussen
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1810
1906
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
gs_preussen_1856
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzsammlung
Volume count:
47
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Königliche Hofbuchdruckerei Decker
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1856
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt
  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

Full text

128 
und Civil-Obrigkeiten werden daher geziemend ersucht, diesen Fluͤchtling imn Betrekungsfallanhalken und ihn 
entweder der naͤchsigelegenen Militair-Behörde oder hieher ausliefern zu lassen. Den 13. l *!s7r 
ramt auda. 
Blaubeuren. Es ist der bei dem Königl. Infanterie-Regiment Herzog Wilhelm gestandene Geweine, 
Johannes Bronner von hier, im Jan. d. J. desertirt; es werden daher alle obrigkeitliche Behärden ersuchte, 
auf diesen Deserteur zu fahnden, ihn cuf Betreten zu arretiren, u. wohlverwahrt einzuliefen. Den 11. Merz 
1800. Kön. Oberamt allda. 
Horb. Soylvester Wezler von Mühringen, Gemeiner bei dem Königl. Garnisons-Regiment ist im Jan. 
d. J. desertirt. Alle Obrigkeiten werden daher ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, und im Betretungs- 
fall denlelben an das Regiment, oder an das hiesige Oberamt einzuliesern. Den 28. Merz 1800. Oberamt. 
Horb. Es ist der bei der Königl. Garde zu Fuß gestandene Gemeine Joseph Eiseler ron Ihlingen am 
1. Jan. d. J aus der Garnison Stuktgart desertirt. Die betreffende obrigkeitliche Behörden werden ersucht, 
auf diesen Deserreur zu fahnden, und ihn im Betretungsfall entweder in die Gannison Sturtgart, oder an hie- 
siges Oberamt einzuliefern. Den o. Merz 1800. Kön. Oberamr allda. 
Nürtingen. Der unter dem Königl. Chevaurlegers-Regiment Herzog Heinrich gestandene Unterofs- 
dier, Jakob Walker von hier gebürtig, ist am 26. Jan. d. J. aus der Garnison Ehingen treuloserweise ank- 
wichen. Alle Hoch= und Wohllöbl. Obrigkeiten werden daher geziemend ersucht, auf diesen Deserteur genau 
zu fahnden, und denselben im Betretungsfall wohlverwahrt entwerer hieher, oder an die nächstgelegene Mili- 
tair-Behörde einliefern zu lassen. Den 3. Merz 1800. Oberam: allda. 
Tuttlingen. Johannes Biermann, von Waigbeim, hiesigen Oberamts, obligater Offtziers-Bedien- 
ter bei dem Kön. Hochlébl. Infantkerie-Regiment von Camrer, ist im Monat Febr. d. J. aus der Garnison 
Rotweil desertirt. Alle Hoch= und Wohllöbl. Behörden werden daher ersucht, auf denselben zu fahnden, ihn 
auf Betreten zu arretiren, und entweder hieher oder zu seinem Hochlöbl. Regiments-Commando einliefern zu 
lassen. Den 15. Merz 1809. Oberamt daselbst. 
Wiesenstaig. Der unter dem Königl. Infanterie-Regiment von Franquemont gestandene Gemeine 
Michael Moaier von Reichenbach gebürtig, hat sich den 24. Merz aus der Garnison entfernt; weswegen sämt- 
liche obrigkeitliche Stellen hiemit geziemend ersucht werden, auf diesen Deserteur zu fahnden, ihn auf Betreten 
zu arrctiren, und entweder an hiesiges Oberamt, oder an die Militair-Behörde wohlvcrwahrt einliefern zu 
klassen. Den 26. Merz 18090. Oberamt allda. 
  
Neuenstein. Die, ausnahmsweise bei dem hiesigen Königl. Souverainetäts -Oberamt als des Dieb- 
stahls verdäachtig in Untersuchung gekommene Anna Maria Binderin aus Ailringen, Königl. Lberamts Nizen- 
hauren, Ehefrau des Schneidermeisters Ambrosius Binder daselbst, ist ihrer geleisteten eidlichen Bersicherung, 
daß sie sich nicht von Hause entfernen, und auf jedesmaliges Verlangen zur Untersuchung vor Oberamt ein- 
sinden wolle, ungeachtet echappirt. Es werden daher alle obrigkeitliche Behörden geziemend ersucht, auf diese 
Slüchtiingin zu fahnden, sie im Betretungsfall zu arretiren, und unter sicherm Geleit entweder hieher, oder 
an das Königl. Oberamt Nizenhausen gegen Ersaz der Unkosten einliefern zu lassen. Das Signalement der 
Entwichenen ist folgendes: Sie ist 5 Fuß 2 Zoll groß, hat blonde Haare, die dem Gelben sich nähern, eine 
mittlere gewölbre Stirne, braune schmale Augbraunen, blaue Augen, eine gerade spizige Nase, schmale Wan- 
gen, mitklern Mund, etwas dicke Lippen, angelauffene Zahne, ein kleines vollkommenes Kinn, und ovales 
mehr blasses Angesicht; besonders ist sie an dem österreichischen Dialekt, den sie spricht, kenntlich. Den 27. 
erz 1800. Kön. Souverain. Oberamt. 
Tuttlingen. Ohristian Butsch von Wurmlingen, biesigen Oberamts, welcher schon vor mehr als 40 
Jahren in östreschische Dienste getreten seyn soll, und bereiks im 72. Jahre steht, oder dessen allenfallsige Lei- 
bes-Erben, werden hiemit aufgerufen, binnen eines peremtorischen Termins von 3 Monaten sich bei unter- 
zeichneter Stelle zu melden, widrigenfalls das, auf beinahe 600 fl. sich belaufende, in Pflegschaft stehende Ver- 
mügen des Butsch, seinen nächsten Seiten-Verwandten wird ausgefolgt werden. Den 21. Merz 1809. 
Kön. Oberamt allda.
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Periodical volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment