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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Objekt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
gvbl_baden
Titel:
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden.
Erscheinungsort:
Karlsruhe
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
baden
Erscheinungsjahr:
1869
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
gvbl_baden_1916
Titel:
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1916.
Bandzählung:
48
Herausgeber:
Malsch und Vogel
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
baden
Erscheinungsjahr:
1916
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Nr. 49.
Bandzählung:
49
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. I. In chronologischer Ordnung.
  • Inhaltsverzeichnis des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. II. In alphabetischer Ordnung.
  • 1. Stück. (1)
  • 2. Stück (2)
  • 3. Stück (3)
  • 4. Stück (4)
  • 5. Stück (5)
  • 6. Stück (6)
  • 7. Stück (7)
  • 8. Stück (8)
  • 9. Stück (9)
  • 10. Stück (10)
  • 11. Stück (11)
  • 12. Stück (12)
  • 13. Stück (13)
  • 14. Stück (14)
  • 15. Stück (15)
  • 16. Stück (16)
  • 17. Stück (17)
  • 18. Stück (18)
  • 19. Stück (19)
  • 20. Stück (20)
  • 21. Stück (21)
  • No. 92.) Bekanntmachung, eine Änderung des Namens und des Sitzes einer Berginspektion betreffend. (92)
  • No. 93.) Bekanntmachung, Änderungen der Deutschen Wehrordnung betreffend. (93)
  • No. 94.) Verordnung über die Benutzung von Dampfpfeifen und Motorsirenen in der Nähe der Eisenbahn. (94)
  • No. 95.) Verordnung zu weiterer Ausführung des Gesetzes vom 4. August 1900, die Handels- und Gewerbekammern betreffend. (95)
  • 22. Stück (22)
  • 23. Stück (23)
  • 24. Stück (24)

Volltext

— 471 — 
Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
21. Stück vom Jahre 1910. 
  
  
  
  
Inhalt: Nr. 92. Bekanntmachung, eine Anderung des Namens und des Sitzes einer Berginspektion betr. 
S. 471. — Nr. 93. Bekanntmachung, Anderungen der Deutschen Wehrordnung betr. S. 472. — 
Nr. 94. Verordnung über die Benutzung von Dampfpfeifen und Motorsirenen in der Nähe der Eisen- 
bahn. S. 482. — Nr. 95. Verordnung zu weiterer Ausführung des Gesetzes vom 4. August 1900, die 
Handels= und Gewerbekammern betr. S. 483. 
  
Nr. 92. Bekanntmachung, 
eine Anderung des Namens und des Sitzes einer Berginspektion 
betreffend: 
vom 22. November 1910. 
Dee in der Bekanntmachung, die anderweite Abgrenzung der Berginspektions- 
bezirke betreffend, vom 1. April 1898 (G.= u. V.-Bl. S. 25) mit aufgeführte Berg- 
inspektion Olsnitz i. E. wird am 1. Dezember 1910 nach Stollberg verlegt und führt 
von diesem Zeitpunkt ab die Bezeichnung Berginspektion Stollberg. 
Dresden, am 22. November 1910. 
Finanzministerium. 
Dr. v. Rüger. 
Krüger. 
  
Ausgegeben zu Dresden, den 19. Dezember 191 E
	        

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