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Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Bibliographic data

fullscreen: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

Periodical

Persistent identifier:
gvbl_bayern
Title:
Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern.
Place of publication:
München
Publisher:
Vaterländischer Hilfsdienst
Document type:
Periodical
Collection:
bayern
Publication year:
1874
1918
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_bayern_1876
Title:
Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876
Volume count:
3
Publisher:
Hofbuchdruckerei E. Huber
Document type:
Periodical volume
Collection:
bayern
Publication year:
1876
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Appendix

Title:
Anhang zu dem Gesetz- und Verordnungs-Blatte für das Königreich Bayern vom Jahr 1876 enthaltend in Beilage I-XIII dreizehn Erkenntnisse des obersten Gerichtshofes des Königreiches über Competenzconflicte zwischen Gerichts- und Verwaltungs-Behörden.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

supplement

Title:
Anhang Beil. V. Erkenntniß des obersten Gerichtshofes des Königreiches in Sachen des Johann Schön, Fabrikdirektor in Kaiserslautern, gegen die Stadt Kaiserslautern und Genossen wegen Vergütung von Bauholz, hier den bejahenden Competenzconflict zwischen der k. Regierung der Pfalz und dem k. Bezirksgerichte Kaiserslautern betr.
Document type:
Periodical
Structure type:
supplement

Contents

Table of contents

  • Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern.
  • Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)
  • Title page
  • Inhalts-Anzeige zu dem Gesetz- und Verordnungsblatte für das Königreich Bayern vom Jahre 1876 und dem hiezu gehörigen Anhange.
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29 (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • Stück No. 31. (31)
  • Stück No. 32. (32)
  • Stück No. 33. (33)
  • Stück No. 34. (34)
  • Stück No. 35. (35)
  • Stück No. 36. (36)
  • Stück No. 37. (37)
  • Stück No. 38. (38)
  • Stück No. 39. (39)
  • Stück No. 40. (40)
  • Stück No. 41. (41)
  • Stück No. 42. (42)
  • Stück No. 43. (43)
  • Stück No. 44. (44)
  • Stück No. 45. (45)
  • Stück No. 46. (46)
  • Stück No. 47. (47)
  • Stück No. 48. (48)
  • Stück No. 49. (49)
  • Stück No. 50. (50)
  • Stück No. 51. (51)
  • Stück No. 52. (52)
  • Stück No. 53. (53)
  • Stück No. 54. (54)
  • Stück No. 55. (55)
  • Stück No. 56. (56)
  • Stück No. 57. (57)
  • Stück No. 58. (58)
  • Stück No. 59. (59)
  • Stück No. 60. (60)
  • Stück No. 61. (61)
  • Stück No. 62. (62)
  • Anhang zu dem Gesetz- und Verordnungs-Blatte für das Königreich Bayern vom Jahr 1876 enthaltend in Beilage I-XIII dreizehn Erkenntnisse des obersten Gerichtshofes des Königreiches über Competenzconflicte zwischen Gerichts- und Verwaltungs-Behörden.
  • Inhalt.
  • Anhang Beil. I. Erkenntniß des obersten Gerichtshofes des Königreiches in Sachen der Gemeinde Erlenstegen gegen Conrad Hirschmann, ehemaligen Bürgermeister von dort, wegen Rechnungsstellung, hier den verneinenden Competenzconflict zwischen dem k. Bezirksamte Nürnberg und dem kgl. Bezirksgerichte Nürnberg betreffend.
  • Anhang Beil. II. Erkenntniß des obersten Gerichtshofes des Königreiches in Sachen des Söldners Taver Winkler und Genossen von Riedsend gegen den Söldner Joseph Griener von dort, wegen Forderung, hier den verneinenden Competenzconflict zwischen dem k. Landgerichte und dem k. Bezirksamte Dillingen betr.
  • Anhang Beil. III. Erkenntniß des obersten Gerichtshofes des Königreiches in Sachen der Landgemeinde Wasserburg gegen die Stadtgemeinde Günzburg wegen Freiheit von der Schulhaus-Baulast, nun den bejahenden Competenzconflict zwischen der königl. Regierung von Schwaben und Neuburg, Kammer des Innern, und dem königl. Bezirksgerichte Augsburg betreffend.
  • Anhang Beil. IV. Erkenntniß des obersten Gerichtshofes des Königreiches in Sachen von 1. Adam 2. Peter 3. Jacob Scheidt, alle Ackerer und 4. Elisabeth Scheidt ledig und gewerblos, sämmtlich von Olsbrücken, gegen die Gemeinde Frankelbach wegen Besitzstörung, hier den bejahenden Competenzconflict zwischen der k. Regierung der Pfalz und dem k. Landgerichte Wolfstein betr.
  • Anhang Beil. V. Erkenntniß des obersten Gerichtshofes des Königreiches in Sachen des Johann Schön, Fabrikdirektor in Kaiserslautern, gegen die Stadt Kaiserslautern und Genossen wegen Vergütung von Bauholz, hier den bejahenden Competenzconflict zwischen der k. Regierung der Pfalz und dem k. Bezirksgerichte Kaiserslautern betr.
  • Anhang Beil. VI. Erkenntniß des obersten Gerichtshofes des Königreiches in Sachen des Sebastian Wachinger, Müller in Freising, gegen Peter Brunner, Anwesensbesitzer in Gindlkoferau und Genossen, wegen Theilung von Miteigenthum, hier den bejahenden Competenzconflict zwischen der k. Regierung von Niederbayern, Kammer des Innern, und dem k. Bezirksgerichte Landshut betr. (15. März 1876.)
  • Anhang Beil. VII. Erkenntniß des obersten Gerichtshofes des Königreiches in Sachen der politischen Gemeinde Bischbrunn gegen den k. Fiscus wegen Dienstbarkeit an einer öffentlichen Straße, hier den bejahenden Competenzconflict zwischen der k. Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg und dem k. Bezirksgerichte Aschaffenburg betr.
  • Anhang Beil. VIII. Erkenntniß des obersten Gerichtshofes des Königreiches in Sachen des Joseph Waldhier, Bauers in Osterholzen und Genossen gegen den k. Fiscus wegen Streurechts, hier den bejahenden Competenzconflict zwischen der k. Regierung von Niederbayern, Kammer des Innern, und dem kgl. Bezirksgerichte Landshut betr.
  • Anhang Beil IX. Erkenntniß des obersten Gerichtshofes des Königreiches in der Streitsache der Kirchengemeinde Feuchtwangen gegen den k. Fiscus wegen Brandversicherungsbeiträgen, nun den bejahenden Competenzconflict zwischen der k. Regierung von Mittelfranken und dem k. Bezirksgerichte Ansbach betr.
  • Anhang Beil. X. Erkenntniß des obersten Gerichtshofes des Königreiches in Sachen der Oekonomens-Eheleute Michael und Therese Stadler in Geisling und Genossen gegen den k. Fiscus wegen Besitzstörung, hier den bejahenden Competenzconflict zwischen der k. Regierung der Oberpfalz und von Regensburg, K. d. Innern, und dem k. Bezirksgerichte Regensburg betr.
  • Anhang Beil. XI. Erkenntniß des obersten Gerichtshofes des Königreiches in der Sache der Kirchenverwaltung Wolfsbach gegen den k. Fiscus, wegen Ersatzes von Kirchenbaukosten, hier den verneinenden Competenzconflict zwischen dem k. Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten und dem k. Bezirksgerichte Amberg betr.
  • Anhang Beil. XII. Erkenntniß des obersten Gerichtshofes des Königreiches in Sachen des k. Fiscus gegen Johann Peter Schreiner von Hammelburg wegen Arrestrechtfertigung, hier den bejahenden Competenzconflict zwischen der k. Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, Kammer der Finanzen, und dem k. Bezirksgerichte Lohr betr.
  • Anhang Beil. XIII. Erkenntniß des obersten Gerichtshofes des Königreiches in Sachen des Wilhelm Frhrn. v. Pechmann, k. Bezirksamtmannes und Regierungsrathes in Straubing, gegen Joseph Grafen v. Joner, k. Obersten in Metz, und Genossen, als Administratoren der freiherrlich v. Wämpel'schen Familienstiftung, wegen Ansprüchen aus dieser Stiftung, hier den verneinenden Competenzconflict zwischen dem k. Appellationsgerichte in München und der k. Regierung von Oberbayern betr.
  • Register zu dem Gesetz- und Verordnungs-Blatte für das Königreich Bayern vom Jahre 1876 und dem hiezu gehörigen Anhange.

Full text

Beil. V. 25 
bietenden versteigert werden solle und weiter in §. 2, daß jedem Einwohner der berechtigten 
Gemeinden Reparaturen und Neubauten ganz frei gegeben seien und demselben das hiezu 
verwendete Holz nach dem Mittelpreise des im Laufe des Jahres veräußerten gesammten 
Bauholzes baar aus der Gemeinschaftscasse vergütet werden solle, woran jedoch nach 8. 7 
ein verhältnißmäßiger für alle Bauholzbedürftigen gleicher Abzug, vorbehaltlich der Nach- 
vergütung in den nächsten Jahren, wenn die Casse es vermöge, stattzufinden hatte, wenn 
der Gesammterlös nicht hinreicht, um alles im Laufe des Jahres von den Berechtigten zu 
Neubauten und Reparaturen verwendete Holz zu bezahlen, wogegen etwaige nach Bestreitung 
der Bauholzberechtigungs-Bedürfnisse verbleibende Ueberschüsse zu dem Behufe admassirt werden 
sollten, um spätere Deficite zu decken. 
Im Juni 1874 erhob nun der Fabrikdirector Johann Schön von Kaiserslautern gegen 
die Stadt und die übrigen berechtigten Gemeinden Klage vor dem k. Bezirksgerichte Kaisers- 
lautern auf Zahlung einer Summe von 1452 fl. 53 kr., weil er im Laufe des Jahres 1873 
in der Stadt Kaiserslautern 24 Arbeiterwohnungen gebaut und hiezu Bauholz nach der 
reglementmäßig geschehenen Abschätzung im Werthe von 2915 fl. 2 kr. verwendet habe, welcher 
Betrag auf die erstgenante Summe nach Abzug der im dieglement vorgesehenen Kosten und 
in Rücksicht auf die nach obigem §. 7 für das Jahr 1873 eingetretene Reduction der Ver- 
gütung sich stelle; er — Kläger — aber als Einwohner und Bürger der Stadt Kaisers- 
lautern das Recht aus Rückvergütung hätte, wenn er auch, wie er nicht bestreitet, im 
Jahre 1874 diese Häuser an die Actiengesellschaft Kammgarnspinnerei in Kaiserlautern, deren 
Director er ist, weiter verkauft habe. 
Durch Urtheil vom 22. Jänner 1875 wies das k. Bezirkögericht die erhobene Klage, 
dem Begehren der Beklagten entsprechend, als unbegründet ab unter Verurtheilung des 
Nlägers in die Prozeßkosten, weil, wie des Näheren ausgeführt wird, der Kläger, wenn er 
auch als Bürger der Stadt Kaiserslautern im Allgemeinen bauholzberechtigt erscheine, 
doch im gegebenen Falle keinen Ersatz anzusprechen habe, weil auf solche Bauten, wie die in 
Frage stehenden, welche überdem vorzugsweise im Interesse der Fabrik, deren Director er sei, 
errichtet worden, die Berechtigung nach deren urkundlicher Bestimmung sich nicht erstrecken könnte. 
Gegen dieses Urtheil regte die k. Regierung der Pfalz mittels Zuschrift an den k. 
Oberstaatsanwalt am Appellationsgerichte in Zweibrücken vom 2. März 1875 den Competenz- 
conflict an, indem sie die Verhandlung und Entscheidung dieser Sache für die Verwaltung in 
Auspruch nahm und wird dieß in einer Denkschrift vom 10. März im wesentlichen dadurch
	        

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