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Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
gvbl_bayern
Titel:
Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern.
Erscheinungsort:
München
Herausgeber:
Vaterländischer Hilfsdienst
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
bayern
Erscheinungsjahr:
1874
1918
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
gvbl_bayern_1878
Titel:
Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878.
Bandzählung:
5
Herausgeber:
Hofbuchdruckerei E. Huber
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
bayern
Erscheinungsjahr:
1878
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Appendix

Titel:
Anhang zu dem Gesetz- und Verordnungs-Blatte für das Königreich Bayern vom Jahre 1878 enthaltend in Beilage I-VI sechs Erkenntnisse des obersten Gerichtshofes des Königreiches über Competenzconflicte zwischen Gerichts- und Verwaltungsbehörden.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Appendix

supplement

Titel:
Beilage I. Erkenntniß des obersten Gerichtshofes des Königreichs in Sachen des Oekonomen Andreas Geyer von Schottenstein gegen die Gemeinde Schottenstein wegen Fahrtrechts, nun den verneinenden Competenzconflict zwischen dem k. Appellationsgerichte in Bamberg und dem k. Bezirksamte Staffelstein betr.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
supplement

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern.
  • Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)
  • Titelseite
  • Inhalts-Anzeige zu dem Gesetz- und Verordnungsblatte für das Königreich Bayern vom Jahre 1878 und dem hiezu gehörigen Anhange.
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29. (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • Stück No. 31. (31)
  • Stück No. 32. (32)
  • Stück No. 33. (33)
  • Stück No. 34. (334)
  • Stück No. 35. (35)
  • Stück No. 36. (36)
  • Stück No. 37. (37)
  • Stück No. 38. (38)
  • Stück No. 39. (39)
  • Stück No. 40. (40)
  • Stück No. 41. (41)
  • Stück No. 42. (42)
  • Stück No. 43. (43)
  • Stück No. 44. (44)
  • Stück No. 45. (45)
  • Stück No. 46. (46)
  • Stück No. 47. (47)
  • Stück No. 48. (48)
  • Stück No. 49. (49)
  • Stück No. 50. (50)
  • Stück No. 51. (51)
  • Stück No. 52. (52)
  • Anhang zu dem Gesetz- und Verordnungs-Blatte für das Königreich Bayern vom Jahre 1878 enthaltend in Beilage I-VI sechs Erkenntnisse des obersten Gerichtshofes des Königreiches über Competenzconflicte zwischen Gerichts- und Verwaltungsbehörden.
  • Inhalt:
  • Beilage I. Erkenntniß des obersten Gerichtshofes des Königreichs in Sachen des Oekonomen Andreas Geyer von Schottenstein gegen die Gemeinde Schottenstein wegen Fahrtrechts, nun den verneinenden Competenzconflict zwischen dem k. Appellationsgerichte in Bamberg und dem k. Bezirksamte Staffelstein betr.
  • Beilage II. Erkenntniß des obersten Gerichtshofes des Königreichs in Sachen des Conrad und der Margarethe Schweiger, Oekonomens-Eheleute in St. Jobst gegen den k. Fiscus wegen Rückerstattung von Grundsteuern und Urkunden-Herausgabe, hier den bejahenden Competenzconflict zwischen der k. Regierung von Mittelfranken, Kammer der Finanzen, und dem k. Bezirksgerichte Nürnberg betr.
  • Beilage III. Erkenntniß des obersten Gerichtshofes des Königreichs in Sachen der Pfarrkirchen-Stiftung Bettbrunn gegen den Bauer Peter Schmidt von dort, wegen Forderung, nun den verneinenden Competenzconflict zwischen dem k. Bezirksamte Hemau und dem k. Landgerichte Riedenburg betr.
  • Beilage IV. Erkenntniß des obersten Gerichtshofes des Königreichs in Sachen des Georg Hauser, Schneidermeisters in Thalmessing, gegen Ludwig von Heusler, k. Rittmeister in München, wegen Entschädigung, hier den bejahenden Competenzconflict zwischen dem k. General-Commando des k. b. I. Armee-Corps in München und dem k. Landgerichte Regensburg betr.
  • Beilage V. Erkenntniß des obersten Gerichtshofes des Königreichs, in der Verlassenschaftssache des k. Stadtpfarrers Wolfgang Künnell von Staffelstein, nun die Herstellung der Interkalarfrüchtenrechnung und den verneinenden Competenzconflict zwischen der k. Regierung von Oberfranken, Kammer des Innern, und dem k. Landgericht Staffelstein betr.
  • Beilage VI. Erkenntniß des obersten Gerichtshofes des Königreichs in Sachen des Schullehrers Martin Wörner in Burgheim gegen den Schullehrer Ludwig Schmid in Höchstädt wegen Forderung, hier den verneinenden Competenzconflict zwischen dem k. Bezirksamte Neuburg a/D. und dem k. Landgedichte Höchstädt betr.
  • Register zu dem Gesetz- und Verordnungs-Blatte für das Königreich Bayern vom Jahre 1878 und dem dazu gehörigen Anhange.

Volltext

1 
Beilage zum Gesetz- und Verordnungsblatte für das Königreich Bayern vom Jahre 1878.* 
  
Erkenntniß des obersten Gerichtshofes des Königreichs vom 7. Februar 1878 in Sachen des 
Oekonomen Andreas Geyer von Schottenstein gegen die Gemeinde Schottenstein wegen 
Fahrtrechts, nun den verneinenden Competenzconflict zwischen dem kgl. Appellationsgerichte in 
Bamberg und dem kgl. Bezirksamte Staffelstein betr. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern 
erkennt der oberste Gerichtshof des Königreichs in Sachen des Oekonomen Andreas Geyer 
von Schottenstein gegen die Gemeinde Schottenstein wegen Fahrtrechts, nun den ver- 
neinenden Competenzconflict zwischen dem königl. Appellationsgerichte in Bamberg und 
dem königl. Bezirksamte Staffelstein betreffend, zu Recht: 
daß in dieser Sache die Gerichte zuständig seien. 
Gründe: 
Am 13. Mai 1876 erhob der Oekonom Andreas Geyer von Schottenstein zum 
königl. Bezirksgerichte Kronach gegen die Gemeinde Schottenstein Klage wegen Fahrt- 
rechtsstörung, indem er behauptete: 
Er und seine Besitzvorfahren hätten seit unvordenklichen Zeiten, jedenfalls rechtserwer- 
bende Zeit von 10, 20, 30 und 40 Jahren hindurch, um auf das ihm mit seiner Chefrau 
gemeinschaftlich gehörige Grundstück Pl.-Num. 1081 und von demselben zu gelangen, die 
Fahrt über eine der Gemeinde Schottenstein gehörige, bisher zum Fahrwege benützte 
Fläche Landes Pl.-Num. 865 mit Fuhrwerken jeder Art frei ausgeübt; gegen Ende März 
1876 aber habe die genannte Gemeinde auf dieser Fläche einen 0,40 M. breiten und 
0,35 M. tiefen Graben errichtet und ihn dadurch am Fahren über dieselbe in sein Grund- 
stück gehindert. Er bitte daher zu erkennen, daß ihm als Besitzer der Plan-Num. 1081 
das Recht zustehe, über die Plan-Num. 865 der Beklagten zu fahren, und daß diese 
schuldig sei, die Hindernisse der Fahrt zu entfernen und bei Vermeidung einer Geldstrafe sich 
jeder weiteren Störung des Fahrtrechtes zu enthalten. 
Die beklagte Gemeinde erhob, nachdem sie durch Versäumungsurtheil nach den Klag- 
bitten verurtheilt worden war, gegen dasselbe Einspruch, indem sie zur Begründung desselben 
SBeilage I—IV ausgegeben zu München den 30. März 1878. 
1
	        

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