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Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

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Periodical

Persistent identifier:
gs_reuss_j_linie_2
Title:
Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Jüngerer Linie.
Place of publication:
Gera
Document type:
Periodical
Collection:
Principality of Reuss of the younger line.
Year of publication.:
1879
1918
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gs_reuss_j_linie_siebenundzwanzigster_band
Title:
Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Siebenundwanzigster Band. 1910-1911.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Volume count:
27
Publishing house:
Hofbuchdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
Principality of Reuss of the younger line.
Year of publication.:
1911
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No. 759.
Volume count:
759
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
Reichsabgaben-Stundungsordnung für das Fürstentum Reuß j. L.
Volume count:
1
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Samoa.
  • Kolonialrechtliche Entscheidungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Bericht.
  • Koloniale Literatur (XVIII.).
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

801 
abzuhalten, nachdem auf den Pflanzungen an der 
Küste eine regelmäßige Kontrolle der Arbeiter 
durch die dortigen Arzte ausgeführt wird. 
Eine weitere Ausbreitung der Seuche ist auch 
jetzt nicht zu befürchten, da durch die bisherigen 
gründlichen Nachforschungen es gelungen ist, die 
Trypanosomenträger zu isolieren und diese Unter- 
suchungen in den verseuchten Gegenden und 
deren Umgebung immer noch weiter fortgesetzt 
werden. 
Die Rolle des Großwildes bei der Verbreitung der 
Schlafhrankheit. 
Von Dr. Höring, Stabsarzt in der Schutztruppe für 
Deutsch-Ostafrika. 
Rastlos ist in den letzten Jahren an der 
weiteren Erforschung der Schlafkrankheit gearbeitet 
worden. Ganz besonders großen Anteil an der 
Vermehrung unserer Kenntnisse von dem Wesen 
dieser Seuche haben Deutsche und Engländer. 
Während auf unserer Seite die Arbeiten R. Kochs 
eine würdige Fortsetzung unter Professor Kleine 
fanden, stand bei den englischen Autoren an erster 
Stelle Sir D. Brure, schon seit langem bekannt 
durch seine Verdienste als Erforscher von Tropen- 
krankheiten. Es mag als besonders erfreulich 
erwähnt werden, daß die wissenschaftlichen Ex- 
peditionen beider Nationen stets in angenehmen, 
freundschaftlichen Beziehungen zueinander standen 
und sich gegenseitig, wo sich immer Gelegenheit 
dazu bot, zu fördern suchten. 
1908 hatte Kleine die geschlechtliche Ent- 
wickelung der Tripanosomen (hierzu gehören die 
Schlafkrankheitserreger) im Körper der Schlof- 
krankheitsfliege (Glossina palpalis) experimentell 
festgestellt und damit die früher verbreitete Ansicht 
von der rein mechanischen Übertragung der 
Infektion berichtigt; 1911 erbrachte dessen Mit- 
arbeiter Taute auf seine Veranlassung den 
praktisch sehr wichtigen Nachweis der Möglichkeit 
einer Übertragung der Schlafkrankheit auch durch 
die gewöhnliche Tsetsefliege (Glossina morsi- 
tans). Diese beiden Resultate waren bald darauf 
von englischer Seite (Bruce, Kinghorn und 
Yorke) nachgeprüft und in allen Punkte bestätigt 
worden. In letzter Zeit wandte sich nun das 
Hauptinteresse der Untersucher einer kaum minder 
wichtigen Frage zu: es handelte sich darum, fest- 
zustellen, ob und in welchem Umfange das 
afrikanische Großwild und die Haustiere für die 
Verbreitung der Schlafkrankheit in Betracht 
kommen. Kleine und seine Mitarbeiter äußerten 
sich auf Grund ihrer bisherigen Beobachtungen 
und Versuche über die Rolle, welche die Säuge- 
tiere möglicherweise in der Natur als Träger von 
  
·— 
menschenpathogenen Trypanosomen spielen, mit 
großer Reserve und hielten es für verfrüht, aus 
den bisherigen experimentellen Studien bereits 
Nutzanwendungen für die Bekämpfung der Schlaf- 
krankheit abzuleiten. Im Gegensatz dazu urteilten 
die Engländer weit radikaler und waren bereits 
zu Schlußfolgerungen gelangt, die auf eine voll- 
ständige Vernichtung des Wildes im Interesse der 
Schlafkrankheitsbekämpfung hinausliefen. Eine 
Hauptstütze für ihre Annahme sollten die Unter- 
suchungen von Kinghorn und Vorke bilden, 
nach deren Ansicht in Nordrhodesia die enorme 
Zahl von 16 v. H. des Wildes mit dem Trypano-- 
sama rhodesiense, dem Erreger der dortigen 
Schlafkrankheit, infiziert ist. 
Angesichts der großen Divergenz der Meinungen 
und der praktischen Bedeutung, welche diese An- 
gelegenheit für unsere Seuchenbekämpfung hat, 
unterzog Stabsarzt Dr. Taute von der deutsch- 
ostafrikanischen Schutztruppe gelegentlich einer mit 
Mitteln des Reichsamts des Innern unterstützten 
Expedition in Portugiesisch-Ostafrika die Frage einer 
erneuten experimentellen Prüfung. Die Resultate 
Tautes sind in dem soeben erschienenen Heft 1 
des Bandes 45 der „Arbeiten aus dem Kaiser- 
lichen Gesundheitsamt“ veröffentlicht. Es sei 
davon das praktisch Wesentliche kurz angeführt. 
Zu seiner Überraschung fand Taute in 
37 Stück erlegten Wildes (Antilopen, Büffel, 
Wildschwein) sechsmal (in 16,2 v. H.) eine Trypa- 
nosomenart, die in ihrem Aussehen und ihrer 
Pathogenität für Tiere vollkommen dem Tryp. 
rrhodesiense, dem Erreger der Schlafkrankheit 
glich; bei der Untersuchung der wenigen Haus- 
tiere der Eingeborenen erhob er ganz ähnliche 
Befunde. Bis hierher stimmen also die Fest- 
stellungen von Taute vollständig mit denen von 
Kinghorn und orke (s. o.) überein. Taute 
ging nun folgendermaßen weiter in seinen Über- 
legungen: In dem Arbeitsgebiet von Kinghorn 
und Yorke (RNhodesia) befanden sich verhältnis- 
mäßig äußerst spärliche Fälle von Schlafkrankheit 
unter der Bevölkerung, in seinem eigenen 
(Portugiesisch = Ostafrika) ließen sich überhaupt 
keine Fälle dieser Krankheit unter den Menschen 
feststellen. Es wären also über 16 v. H. des 
Wildes und ein gleichfalls kaum niedrigerer 
Prozentsatz der Haustiere mit dem Erreger der 
Schlafkrankheit infiziert in einer Gegend, in der 
die Menschen gesund bleiben. Nun kann aber 
der Mensch den Stichen der infizierten Glossinen 
in den großen Tsetsegebieten ebensowenig ent- 
gehen, wie das Wild und die Haustiere; es hätte 
also in den betreffenden Gebieten auch die mensch- 
liche Bevölkerung zu einem hohen Prozentsatz mit 
Schlafkrankheit infiziert sein müssen. Da dies 
nicht der Fall war, zog Taute den Schluß, daß
	        

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