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Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1812. (3)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1812. (3)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
gvbl_bayern
Titel:
Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern.
Erscheinungsort:
München
Herausgeber:
Vaterländischer Hilfsdienst
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
bayern
Erscheinungsjahr:
1874
1918
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
gvbl_bayern_1881
Titel:
Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881.
Bandzählung:
8
Herausgeber:
Hofbuchdruckerei E. Huber
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
bayern
Erscheinungsjahr:
1881
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück No. 50.
Bandzählung:
50
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
  • Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1812. (3)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Chronologische Uebersicht
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • (No. 106.) Verordnung, betreffend die Abschoßfreiheit zwischen Italien und Preußen. (106)
  • (No. 107.) Deklaration des §. 4. des fernerweiten Edikts über die Finanzen des Staats und das Abgaben-System vom 7ten September 1811. (107)
  • (No. 108.) Verordnung in Betreff der Vermögens- und Einkommenssteuer. (108)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)

Volltext

— 93 — 
Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
No. 15.— 
  
  
  
Jo. 106.) Verordnung, betreffend die Abschofßfreiheit zwischen Italien und Preußen. 
Vom öten Juni 1812. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen 2c. 2c. 
Thun kund und fügen hiermit zu wissen: 
Nachdem Wir mit Seiner Kaiserlich -Französischen Majestät dahin über- 
eingekommen sind, zwischen dem Königreich Italien und den Preußischen Staa- 
ten eine gänzliche Aufhebung 
1) des Juris Albinagii (droit d’Aubaine) und 
2) des Abschosses (gabcella hereditaria) in Fällen, da Erbschaften, 
oder in Fällen, da Legate aus Unsern Staaten nach dem Königreich 
Italien oder aus dem Koönigreich Italien nach Unsern Staaten zu 
verabfolgen sind, 
gegenseitig und zwar in derselben Art fesizusetzen, wie solche Aufhebung be- 
reits zwischen Frankreich und Preußen bestehet; so wollen und verordnen 
Wir biermit, daß diese Aufhebung diesseits gegen das Königreich Italien in 
allen jetzo pendenten und in allen künftigen Fällen, genau beobachtet werden 
soll, und erklären demnach hierdurch ausdrücklich, daß die Erbschafts= und 
Vermächtniß-Exportationen aus allen Unsern Staaten nach dem Konigreich 
Italien, ganz frei von Abschoß (gabella hereditaria) ohne Unterschied, 
ob die Erhebung dem Fiskus, oder Kommunen, oder Patrimonialgerichtsbar= 
keiten zustehe, geschehen sollen. · 
Jahrgang 1812. T Wir 
(Ausgegeben zu Berlin den 27sten Juni 1812.)
	        

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