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Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

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Gesetzsammlung

Persistent identifier:
rbl_swe_2
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach.
Place of publication:
Weimar
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Year of publication.:
1837
1902
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
rbl_swe_1883
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzsammlung
Volume count:
67
Place of publication:
Weimar
Publishing house:
Hermann Böhlau
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Year of publication.:
1883
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Regierungs-Blatt Nummer 20.
Volume count:
20
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
[84] Verordnung, die Ausführung des Gesetzes vom 10. September 1883 über die allgemeine Einkommensteuer betreffend.
Volume count:
84
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18
  • Cover
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Friedensarbeit für die Verstärkung der deutschen Wehrkraft.
  • II. Hilfsdienstgesetz, Ersatz- und Arbeiterfragen.
  • III. Finanzfrage, Löhne und Kriegsgewinne.
  • IV. Kriegswirtschaft, Beschaffungsfragen.
  • V. Kohle, Transportfragen.
  • VI. Ernährung.
  • VII. Landwirtschaft.
  • VIII. Stickstoff
  • IX. Trocknung von Nährmitteln.
  • X. Handelsschiffbau.
  • XI. Bevölkerungspolitik und Fürsorge für Kriegsteilnehmer.
  • XII. Leitsätze für den vaterländischen Unterricht unter den Truppen.
  • XIII. Aus Presse- und Aufklärungsakten.
  • XIV. Zurückhaltung in der Wahlrechtsvorlage.
  • XV. Zur Schaffung des Königreichs Polen.
  • XVI. Über den U-Bootkrieg, das Friedensangebot und die Stellung Wilsons.
  • XVII. Der Sonderfriedensversuch des Hauses Parma-Bourbon.
  • XVIII. Zur Kanzlerkrise und Friedensresolution Juli 1917.
  • XIX. Der Friedensvorschlag des Papstes und der "englische Friedensfühler" im August und September 1917.
  • XX. Der Waffenstillstandsvertrag mit Rußland vom 15. Dezember 1917.
  • XXI. Verschiedenes aus der ersten Jahreshälfte 1918.
  • XXII. Friedensverhandlungen.
  • XXIII. Kriegsziele der feindlichen Staaten.
  • XXIV. Militärische Schriften.
  • Personen- und Sachverzeichnis.

Full text

104 II. Hilfsdienstgesetz, Ersatz= und Arbeiterfragen 
  
1. an allen Stellen einen noch wesentlich weitergehenden Ersatz der 
männlichen Arbeitskräfte durch weibliche zu erreichen, 
2. alle Arbeitskräfte in der Kriegswirtschaft freizumachen, die bei 
schärfster Anspannung überflüssig sind oder nicht voll ausgenutzt werden. 
Ich bin überzeugt, daß vielfach noch immer entbehrliche Arbeitskräfte aus 
zur Zeit nicht zu billigenden Gründen in den einzelnen Industriezweigen 
festgelegt sind. Eine nochmalige eingehende Prüfung und dauernde Über- 
wachung der Unternehmer scheint mir notwendig. 
3. Einschränkung aller nicht unbedingt notwendigen Produktion. Der 
Beginn ist bereits durch die vom Kriegsministerium auf meine Vorschläge hin 
angeordnete Einschränkung der Kriegsmaterial-Lieferungen gemacht worden. 
Wir werden auf diesem letzteren Gebiete aber wohl noch weitergehen 
müssen. Wir müssen allerdings damit rechnen, daß diese weiteren Ein- 
schränkungen der Kriegswirtschaft sich in der Heimat wie im Heer fühlbar 
machen werden. Das muß ertragen werden, wenn nur das unbedingt 
Nötige gesichert ist. 
Eine solche Maßnahme bedarf sorgsamer Vorbereitungen, damit der 
Produktionsrückgang allmählich erfolgt und die untere zulässige Grenze 
nicht unterschreitet. 
Als Unterlage für diese Vorbereitungen (außer den zufließenden Ge- 
nesenen und den bereits aus der Kriegswirtschaft vom 1. 4. bis 30. 6. frei 
zu machenden 30 000 Mann) sind weitere je 50 000 Mann aus der Kriegs- 
wirtschaft auszulösender kriegsverwendungsfähiger Ersatz (vor allem In- 
fanterie und Fußartillerie) zu überweisen. 
Bei der Einschränkung der Rüstungsindustrie ist darauf Bedacht zu 
nehmen, daß folgende Industrien keine Einschränkung erleiden: 
I. Rohstoffe: 1. Kohle, 2. Stahl, insbesondere Hartstahl, 3. wich- 
tigste Rohstoffe und Vorprodukte, insbesondere für Pulver, Sprengstoffe, 
4. Düngemittel. 
II. Fertigfabrikate: 1. U-Boote, 2. Schienen und Geschoß- 
hüllen, 3. Pulver und fertige Munition, 4. Flugzeuge, 5. Lokomotiven 
und Lastkraftwagen aller Art. 
Bezüglich der Kohle muß sogar eine Erhöhung der Produktion und 
damit Zuweisung von Menschenkraft erfolgen, wenn anders wir nicht im 
nächsten Winter die gleichen schweren Erschütterungen unseres Wirtschafts- 
lebens erdulden wollen wie im letzten Winter. Ich unterstütze daher noch- 
mals die dahinzielenden Anträge des Reichskohlenkommissars. 
Ich wäre dankbar, wenn zwecks Beschleunigung über die vorstehend 
erwähnten Punkte baldigst eine Besprechung stattfände, in der zunächst eine 
grundsätzliche Einigung zwischen den zuständigen obersten Dienststellen 
über Umfang, Zeitpunkt und Art der Durchführung usw. stattfände. An-
	        

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