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Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_bayern
Title:
Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern.
Place of publication:
München
Publishing house:
Vaterländischer Hilfsdienst
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1874
1918
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_bayern_1907
Title:
Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907.
Volume count:
34
Publishing house:
Hofbuchdruckerei E. Huber
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1907
Copyright:
Ewiger Bund

Contents

Table of contents

  • Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern.
  • Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Full text

Nr. 29. 259 
nicht tunlich. Dagegen ist bei dieser Prüfung nunmehr eine wesentliche Erleichterung ein- 
geführt worden, deren Wirkung abzuwarten sein wird. 
Dem Beschlusse wegen Gewährung besonderer Vergütungen für die Leitung der Turn- 
spiele an den Progymnasien und Realschulen erteilen Wir unter wohlgefälliger Anerkennung 
des hiedurch vom Landrate bekundeten Interesses für die körperliche Ausbildung der heran- 
wachsenden Jugend Unsere Genehmigung. 
3. Dem Ersuchen des Landrates, die Frage des Bedürfnisses nach einer weiteren 
Kreisrealschule in München zu prüfen, wird stattgegeben werden. 
4. Dem Beschlusse des Landrates den künftigen Hauptlehrern an gewerblichen Tages- 
fortbildungsschulen außer München pensionsfähige Dienstalterszulagen aus Kreisfonds zu 
gewähren, desgleichen den Beschlüssen über die Bewilligung von 2000 zum Baufonds 
der Zeichen-, Modellier= und Schnitzschule Oberammergau und über die Erhöhung der 
Position zur Unterstützung der gewerblichen Fortbildungsschulen des Regierungsbezirkes außer 
München von 78 500 auf 90000 erteilen Wir gerne Un sere Genehmigung. Der 
Wunsch des Landrates, jenen Gemeinden — außer München, — welche gewerbliche Fort- 
bildungsschulen besitzen, eine weitere Erleichterung zu gewähren und demgemäß bei dem 
Kreisbudget für 1908 entsprechende Vorlage zu machen, wird weiter gewürdigt werden. 
5. Der Landrat hat bei Genehmigung des Voranschlages für die gewerblichen Fort- 
bildungsschulen in München für 1907 der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß im künftigen Etat 
ein wesentlich höherer Zuschuß aus Zentralfonds eingestellt sein werde, und daß die Stadt- 
gemeinde München auf Abminderung des Kreisfondszuschusses ernstlich hinwirken werde. 
Durch Entschließung des K. Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schul- 
angelegenheiten vom 7. Februar 1907 ist bereits darauf aufmerksam gemacht worden, daß 
selbst bei einer Erhöhung der für die gewerblichen Fortbildungsschulen des ganzen Landes 
bestimmten Staatsbudgetposition der Stadt München bei aller Anerkennung der Neugestaltung 
des gewerblichen Fortbildungsunterrichtes wohl nur eine im Verhältnis zu den opferwillig 
übernommenen Aufwendungen der Stadt München und des Kreises Oberbayern mäßig zu 
nennende Zuschußsteigerung zugewendet werden könnte. 
Inwieweit aber die wünschenswerte Erhöhung der Staatsbudgetposition für die gewerb- 
lichen Fortbildungsschulen überhaupt und damit auch des Zuschusses für die Stadtgemeinde 
München eintreten kann, muß der Würdigung bei Aufstellung des Staatsbudgets für die 
XXIX. Finanzperiode vorbehalten bleiben. 
Hinsichtlich des der Stadtgemeinde München gegenüber ausgedrückten Wunsches auf 
Abminderung des Kreisfondszuschusses wird das Weitere veranlaßt werden. 
6. Dem Beschlusse über die Bereitstellung der Mittel zur Umwandlung von Assistenten- 
stellen in pragmatische Lehrstellen an der Maria-Theresia-Kreisrealschule und en ne Gisela-
	        

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