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Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_bayern
Title:
Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern.
Place of publication:
München
Publishing house:
Vaterländischer Hilfsdienst
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1874
1918
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_bayern_1907
Title:
Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907.
Volume count:
34
Publishing house:
Hofbuchdruckerei E. Huber
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1907
Copyright:
Ewiger Bund

Contents

Table of contents

  • Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern.
  • Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Full text

Nr. 29. 377 
der Volksschullehrer auf den Kreis, sowie über die Bereitstellung vermehrter Mittel zu außer- 
ordentlichen Unterstützungen an Schullehrerrelikten erteilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
2. Dem Beschlusse des Landrates, wornach die durch Umwandlung der Lateinschule 
Kaufbeuren in ein Progymnasium erhöhten normativmäßigen Kreisfondszuschüsse vom 
1. Januar 1907 an zur Verfügung gestellt wurden, wird die Genehmigung erteilt. 
Die Abgangsprüfung an den Progymnasien aufzuheben erscheint mit Rücksicht auf die 
an das Bestehen der Prüfung geknüpfte Berechtigung zum Einjährig-Freiwilligendienst nicht 
tunlich. Dagegen ist bei dieser Prüfung nunmehr eine wesentliche Erleichterung eingeführt 
worden, deren Wirkung abzuwarten sein wird. 
3. Die vom Landrate beschlossene Bereitstellung vermehrter Mittel für Unterbringung 
Taubstummer in der Taubstummenanstalt zu Augsburg und in der Taubstummenversorgungs- 
anstalt zu Dillingen wird gerne genehmigt. 
4. Nachdem der Landrat die normativmäßigen Kreisfondszuschüsse für eine pragmatische 
Handelslehrerstelle an der Realschule Kaufbeuren, dann für die Umwandlung je einer 
Assistentenstelle in eine pragmatische Lehrstelle an den Realschulen Kaufbeuren, Neuburg und 
Lindau bewilligt hat, haben Wir diesen Beschlüssen Unsere Genehmigung erteilt und sind 
die erforderlichen Einleitungen für die Besetzung dieser Stellen getroffen worden. 
5. Der Landrat hat die Vorlage über die Errichtung von Oberrealschulen angenommen 
und demgemäß zugestimmt, daß die Kreisrealschule in Augsburg vom Schuljahre 1907/08 
ab auf der in dieser Vorlage bezeichneten Grundlage zur Oberrealschule ausgebaut werde. 
Der Landrat hat ferner beschlossen, soweit ein Mehrbedarf für die Oberrealschule auf das 
Jahr 1907 in Betracht kommt, diesen auf die Kreisreserve für 1907 zu übernehmen und 
den ständigen Landratsausschuß zu ermächtigen, den Vertrag wegen Überlassung der Räum- 
lichkeiten und der Einrichtungsgegenstände der Industrieschule Augsburg mit der obersten 
Unterrichtsverwaltung abzuschließen. 
Der Landrat hat seiner Zustimmung die Erwartung beigefügt, daß möglichst bald die 
Verstaatlichung und die Erweiterung der Berechtigungen der Oberrealschule erfolgt, der 
Staatszuschuß auf ½ des Gesamtaufwandes der Kreisrealschule erhöht, das Schulgebäude 
und die Einrichtungsgegenstände der Industrieschule und die Mietentschädigung der Rektors- 
wohnung dem Kreise unentgeltlich überlassen wird, das Wochenstundenhonorar in gleicher 
Höhe wie an den übrigen Realschulen des Kreises gehalten wird und daß die Kreisgemeinde 
Schwaben etwaiger anderen Kreisen zugestandenen günstigeren Bedingungen ebenfalls teil- 
haftig wird. 
Wir genehmigen den Landratsbeschluß. Die erforderlichen Einleitungen zu dessen Vollzug 
werden sofort getroffen werden. Inwieweit hiebei und in der Folge den ausgesprochenen 
Erwartungen Rechnung getragen werden kann, bleibt vorbehalten. 
67
	        

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