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Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

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Bibliographic data

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_bayern
Title:
Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern.
Place of publication:
München
Publishing house:
Vaterländischer Hilfsdienst
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1874
1918
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_bayern_1914
Title:
Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914.
Volume count:
41
Publishing house:
Hofbuchdruckerei E. Huber
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1914
Copyright:
Ewiger Bund

Contents

Table of contents

  • Tirpitz, Erinnerungen. Volksausgabe.
  • Cover
  • A. v. Tirpitz [Portrait]
  • Title page
  • Anmerkung
  • Inhaltsverzeichnis.
  • 1. Teil. Aufstieg.
  • 1. Kapitel. In der Preußischen Marine.
  • 2. Kapitel. Unter Stosch und Caprivi.
  • 3. Kapitel. Beim Torpedowesen.
  • 4. Kapitel. Taktische Arbeit und Flottenpläne.
  • 5. Kapitel. Tsingtau.
  • 6. Kapitel. Im Reichsmarineamt.
  • 7. Kapitel. Bei Bismarck.
  • 8. Kapitel. Erste Flottengesetze und Flottenbau.
  • 9. Kapitel. Unter dem Kaiser.
  • 10. Kapitel. Marine und auswärtige Politik.
  • 11. Kapitel. England und die deutsche Flotte.
  • 2. Teil. Niedergang.
  • 1. Kapitel. Der Ausbruch des Krieges.
  • 2. Kapitel. Hauptfragen des Krieges.
  • 3. Kapitel. Die Hochseeflotte im Kriege.
  • 4. Kapitel. Der Unterseeboots-Krieg.
  • Schlußwort.
  • Anhang: I. Aus meinen Kriegsbriefen.
  • Advertising

Full text

134 Der Ausbruch des Krieges 
mindestens das Odium der Kriegserklärung von uns abzuwälzen, auch 
wenn wirklich der letzte Funke einer Friedensmöglichkeit erstickt 
sein sollte. Ich fragte also, ob ohne Akzept der russischen Re- 
gierung die Feindseligkeiten unserseits eröffnet werden sollten, die 
doch angesichts unseres Aufmarsches im Westen nur in Rauch- und 
Scheinmanövern bestehen könnten. Da unsere Patrouillen nach Moltkes 
Angabe erst in einigen Tagen die russische Grenze überschreiten soll- 
ten, so brauchten wir doch nicht als Angreifer dazustehen. 
Die von mir angeregte Frage wurde übertönt durch eine in diesem 
Angenblick einlaufende Depesche Lichnowskys, die uns den Anstoß 
zu einem letzten Friedensschritt gab. Ich habe hierbei Bethmann leb- 
haft unterstützt, wie auch später auf seine Frage, ob wir den Engländern 
versprechen könnten, die französische Küste nicht anzugreifen, bejahend 
geantwortet und ihm empfohlen, das Anerbieten auch in seine Reichs- 
tagsrede aufzunehmen. Dieser Friedensschritt war zum Scheitern 
verurteilt, da Lichnowsky ein Mißverständnis unterlaufen war, doch 
hat er wenigstens noch einmal bewiesen, daß Deutschland den Krieg 
nicht wünschte. 
In der Nacht vom 1. zum 2. August wiederholte sich beim Reichs- 
kanzler der Disput über unsere Kriegserklärung, diesmal hinsichtlich 
Frankreichs. Der Kanzler meinte, wir müßten Frankreich sofort den 
Krieg erklären, weil wir durch Belgien marschieren wollten. Ich 
warf ein, ich hätte schon nicht verstanden, weshalb man die Kriegs- 
erklärung an Rußland mit der Mobilmachung veröffentlicht hätte; 
ich könnte auch keinen Nutzen darin sehen, die Kriegserklärung gegen 
Frankreich früher loszulassen, als bis wir in Frankreich selbst ein- 
marschierten. Ich verwies auf Berichte des Botschafters in London, 
nach denen der Durchmarsch durch Belgien den Krieg mit England 
unmittelbar zur Folge haben müßte, und rührte an die Frage, ob 
die Armee eine Möglichkeit besäße, den Durchmarsch durch Belgien 
aufzuhalten. Moltke erklärte, daß es keinen anderen Weg gäbe. Ich 
erhielt den Eindruck, daß es ausgeschlossen war, in den Mechanismus 
der Transporte einzugreifen. Ich erklärte, dann müßte unsererseits 
mit dem sofortigen Krieg gegen England gerechnet werden. Jeder 
Tag wäre ein Gewinn für die Mobilmachung der Marine. Deshalb 
müßte die Mitteilung an Belgien so spät wie möglich erfolgen. Man 
sagte mir zu, bis zum zweiten Mobilmachungstag zu warten, was
	        

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