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Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_bayern
Title:
Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern.
Place of publication:
München
Publishing house:
Vaterländischer Hilfsdienst
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1874
1918
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_bayern_1917
Title:
Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917.
Volume count:
44
Publishing house:
Hofbuchdruckerei E. Huber
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1917
Copyright:
Ewiger Bund

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialrechtliche Entscheidungen.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Bericht.
  • Neue Literatur (XII.).
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

582 ꝛ 
Kamerun-Mittellandbahn in der Richtung nach dem 
Tschadsee. Bestimmte Orte jetzt schon festzulegen, ist 
nicht möglich; wegen der Linienführung im einzelnen 
sind zunächst die Ergebnisse der im Gang befindlichen 
und noch vorzunehmenden Untersuchungen abzuwarten. 
Ebenso erscheint die möglichst schleunige Verlängerung 
er Nordbahn bis Bamun erforder 
Der Bau der in zweiter Linie tu Betracht kom- 
menden Bahn über Nola nach dem Ubangi hat zu- 
nächst noch Bedenken. Bekanntlich ist der Osten der 
Kolonie durch die Schlafkrankheit verseucht, und man 
wird, solange man dieser Krankheit nicht einigermaßen 
Herr geworden ist, mit den Arbeiten in diesem Gebiet 
nicht vorgehen dürfen. Auch halte ich für verfrüht, die 
weiterhin noch in Frage kommenden Nebenlinien zu 
crörtern. 
Diamanten-Regie des südwestafrikanischen Schutz- 
gebiets"). 
In dem abgelaufenen Geschäftsjahr sind aus 
Lüderitzbucht und Swakopmund 20 Diamanten- 
sendungen eingetroffen, von welchen 1 284 7277/ Karat 
(902 157 /16 im Vorjahr) verkaanst und abgerechnet sind. 
Der erzielte Erlös ste sich auf 53 974 399 — 
(26 490 007 % im Vorsen#e ereb mithin einen Durch- 
schnittspreis von 42 ./X für das Karat gegen 
29,362 im vorangegangenen Jahre. Es wurden 
25 im Durchschnitt gegen das Vorjahr 12,65 ¼% für 
das Karat mehr erzielt. Der Mehrerlös erklärt sich 
zum Teil durch den günstigeren Verkauf, zum Teil 
durch die bessere Qualität, die besonders auf die 
Förderung der Pomona-D iamanten-Gesellschaft zurück- 
zuführen ist. 
Die Durchschnittsgröße der Steine hat sich durch 
das Hinzukommen der Pomona-Steine von 6, 09 Steine 
auf das Karat iim Vorjahr auf 4,972 Steine auf das 
Karat gesteiger 
Es Hesteigert. auf: 
Stones 44 v. H. 
Macices & cleav atzes ·. His- 
Rejeenonsäboakd...».,3- 
100 v. H. 
Von den verkauften 1 284 72778 Karat gingen nach 
Antwerpen . 97,49 v. H. (im Vorjahr 97.46 v. H.) 
während in 
Deutschland 2,51 (-O - 254 „) 
verblieben, von welchen in Deutschland 23 400 Karat 
(im Vorjahr 19 600 Karat) geschliffen worden sind. 
Außerdem sind durch die Mitglieder des Syndicat 
Anversois de Diamants Antwerpen, Ruc Coquilhat 40, 
den deutschen Schleifern größere Mengen deutscher 
Nobdiamanten zum Schleifen in Kommission gegeben 
wor 
eur der gesamten Förderung waren diesmal 24 Ein- 
lieferer beteiligt, es entfallen auf die sechs größten 
od, 82 v v. H. 
Die verschiedenen Schuldner in Höhe von 
7086 516 A setzen sich zum größten Teil aus aus- 
stehender Rimesse für verkaufte Steine (im neuen Jahr 
bereits eingegangen) und an die Förderer gezahlten 
Vorschüssen zusammen. 
Die Marktlage war im ersten Halbjahre 1913 
befriedigend, weil Amerika wegen der bevorstehenden 
Zollerhöhung auf Diamanten außergewöhnlich stark 
als Käufer auftrat. Nachdem aber diese spekulativen 
Käufe mit der vollzogenen Tatsache der Zollerhöhung 
*) Aus dem Geschäftsbericht über das V. Geschäfts- 
jahr (1913/14). 
  
auf 10 v. H. für Rohdiamanten und 20 v. H. für 
Brillanten aufsgehört hatten, wurde die Marktlage 
unter dem Einfluß der politischen Beunrubigung und 
der ungünstigen Geldverhältnisse eine wesentlich un- 
freundlich 
Der' im Berichtsjahre erzielte Reingewinn be- 
trägt 728 350 %, welchen wir wie folgt zu verwenden 
vorschlagen: 
5 v. H. an den ordentlichen Reservefonds 
10 v. H. Dividende auf das eingezahlte 
Kapital von 500 000 M . 
Überweisung an den 2 Dispositionssonds . 
36417.i- 
50000- 
6419333- 
Südwestafrikanische Bodenkredit-Gesellschaft.“) 
Am 15. Juni 1912 ist die Errichtung unserer 
Gesellcchait zu notariellem Protokoll erfolgt, am 
7. Oktober 1912 ist ihr durch den Bundesrat die Rechts- 
58 verliehen worden. 
urch Verfügung des Reichskanglers (Reichs- 
Kolontakamts) vom November 1912 wurden die 
Beleihungs- Mo n und die Wertermittlungs- 
Anweisung der Gesellschaft mit der Maßgabe genehmigt, 
daß sich die Beleihungs-Tätigkeit zunächst auf die Ge- 
meinden Swakopmund, Windhuk und Lüderitz- 
bucht zu beschränken und daß die Ermittlung des 
Wertes der Grundstücke auf Grund der Abschätzung 
durch eine Abschätzungs-Kommission, bestehend aus einem 
vom Gouverneur ernannten Vorsitzenden und zwei von 
dem Gemeinderat der betreffenden Gemeinde gewählten 
Mitgliedern, zu geschehen habe. 
Durch Verordnung vom 13. November 1912 wurde 
vom Gouvernement die Bildung der Schätzungs-Kom- 
missionen bestimmt und es wurde sodann, nachdem noch 
im November die Gemeinderäte von Swakopmund, 
Windhuk und Lüderitzbucht die betreffenden Mitglieder 
gewählt hatten, durch Bescheid vom 26. November die 
Bildung der Kommissionen Swakopmund und Lüderitz- 
bucht und durch Bescheid vom 4. Dezember der Kom- 
mission Windhuk verfügt. Gleichzeitig wurde eine 
Gebührenordnung für die Schätzungs-Kommissionen 
vom Gouvernement erlassen, deren Veröffentlichung im 
Amtsblatt für das Shugebiet Deutsch Südwestafrika 
vom 15. Dezember 1912 erfolgte. amit waren die 
Vorbedingungen für die Auschme der Beleihungs- 
Tätigkeit der Gesellschaft erfüllt und die ersten vier 
hypothekarischen Darlehen konnten am 2. Jannuar 1913 
ausgezahlt werden. 
Weiterhin sind die Gemeinden Keetmanshoop 
und Karibib durch Bescheid des Staatssekretärs des 
Reichs-Kolonialamts vom 13. Dezember 1912 und die 
Gemeinde Klein= Windhuk durch Vescheid vom 
6. Januar 1913 unter die beleihungsfähigen Orte auf- 
genommen worden. Daraufhin hat der Gouverncur 
29. März 1913 die Bildung der Schätzungs- 
kommissionen für Keetmanshoop, Karibib und Klein- 
Windhuk verfügt. Nach Abschluß des Geschäftsjahres 
wurden die Gemeinden Omaruru und Okahandja 
unter die beleihungsfähigen Orte ausgenommen. 
Am 1. Mai 1913 hat die Filiale Lüderitzbbucht, am 
1. Oktober 1913 die Filiale Windhuk ihren Betrieb 
eröffnet. 
Bei Gründung sder Gesellschaft wurden von dem 
Gesamtkapital von 1.000 000 x insgesamt 675.000 .# 
eingezahlt, der Rest der Einzahlungen ist bis zum 
28. Mai 1913 eingefordert und geleistet worden. 
*) Aus dem Bericht über das 1. Geschäftsjahr 
1912/18. 
 
	        

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