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Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

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Bibliographic data

fullscreen: Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_sachsen
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1835
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_sachsen_1835
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1835.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
1
Publishing house:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1835
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
22. Stück.
Volume count:
22
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
No. 93.) Verordnung, die Ausstellung von Leichenpässen betreffend.
Volume count:
93
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.
  • Title page
  • Inhalt.
  • Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen.
  • Lehrplan des Gesangunterrichtes an den höheren Lehranstalten für die männliche Jugend.
  • Bestimmungen über die Versetzung der Schüler an den höheren Lehranstalten.
  • Ordnung der Reifeprüfung an den neunstufigen höheren Schulen in Preußen.
  • Bestimmungen über die Schlußprüfung an den sechstufigen höheren Schulen in Preußen.
  • Ordnung der Prüfung von Extraneern behufs Nachweises der Reife für Prima.
  • Ausfertigung von Zeugnissen der Reife für Prima.
  • Prüfungen früherer, mit dem Reifezeugnis abgegangener Schüler von Realgymnasien und Oberrealschulen in den alten Sprachen.
  • Höhe der von fremden Prüflingen an den neun- und sechsstufigen höheren Schulen zu zahlenden Prüfungsgebühren.
  • Zulassung der Abiturienten von deutschen Realgymnasien und preußischen Oberrealschulen zum Rechtsstudium.
  • Nachweis der Primareife seitens früherer Obersekundaner einer höheren Lehranstalt.
  • Form der Zeugnisse über die bestandene Schlußprüfung an den sechsstufigen höheren Schulen.
  • Ausnahmsweise Zuerkennung der Reife für die Unterprima an Schüler der Obersekunda nach anderthalbjährigem Besuche dieser Klasse.
  • Zulassung der Oberrealschüler zu den ärztlichen Prüfungen.
  • Förderung des englischen Unterrichts an den Gymnasien.
  • Einführung des biologischen Unterrichts in den oberen Klassen der höheren Lehranstalten.
  • Linearzeichenunterricht an den Realanstalten.
  • Vereinbarung der Bundesregierungen über die gegenseitige Anerkennung der Reifezeugnisse.
  • Abschlußprüfungen an den sogen. Rektoratschulen.
  • Naturgeschichtlicher Unterricht in den oberen Klassen der höheren Lehranstalten.
  • Unterricht in der französischen und in der englischen Sprache auf der Oberstufe der Gymnasien.
  • Physikalische und chemische Arbeiten bei den Reifeprüfungen.
  • Behandlung der schriftlichen Klassenarbeiten bei den höheren Lehranstalten.
  • Wahlfreies Linearzeichnen an den Realanstalten.
  • Wahlfreies Linearzeichnen an den Oberrealschulen.
  • Advertising

Full text

Berlag der Buchhandlung des Waisenhauses in Halle a. d. S. 
  
Tehrpläne und Lehraufaenen für die Vorschulen höherer Lehranstalten in Preußen 
von A. Wevelmeyer — 
Ordnung für die Prüfung, für die praktische Ausbildung und die Anstellung der Kan- 
didaten des höheren Lehramts in Preußen mit den erläuternden und ergänzenden Be- 
stimmungen. Herausgegeben von Prof. D. Dr. W. Fries, Geh. Reg.-Rat. Sechs.: 
Auflage. 1912. 1. 20; kart. “# 1,4., 
Dienstanweifung für die Direktoren und Tehrer an den höheren Lehranstalten für die 
männliche Jugend in Preußen vom 12. Dezember 1910. 0.30. 
Normaletat, betr. die Besoldungen der Leiter und Lehrer der höheren Anterricht“- 
anstalten in Preußen (Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Progymnasien, Real- 
progymnasien und Realschulen) mit den Ausführungsbestimmungen zum Normaletat, dem 
Wohnungsgeldzuschußgesetz und dem Gesetz betreffend die Heranziehung der Beamten, 
Elementarlehrer und unteren Kirchendiener zur Gemeindeeinkommensteuer. #s 0,30. 
Ordnung der Reifeprüfung an den neunstufigen höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien 
und Oberrealschulen) in Preußen. 1901. Fünfter Abdruck, ergänzt durch die Ordnung 
der Prüfung von Extraneern und einige Ministerial- Erlasse. AO. 60. 
Bestimmungen über die Schlußprüfung an den sechs stufigen höheren Schulen (Pro- 
gymnasien, Realprogymnasien und Realschulen) in Preußen. Mit den Bestimmungen 
über die Versetzung der Schüler an den höheren Lehranstalten. -- 40,15. 
prüfungsordnung für Zeichenlehrer und Zeichenlehrerinnen in Preußen vom 31. Januar 
1902 mit den Ausführungsbestimmungen. 1902. 0.15. 
Die höheren öchulen in Preußen für die männliche Jugend und ihre Lehrer. Sammlung 
der bierauf bezüglichen Gesetze, Verordnungen. Verfügungen und Erlasse. Nach amtlichen 
Quellen herausgeg. von Geh. Rechnungsrat Beier. 3. Auflage 4 18,.—; geb 4 21.—. 
Bestimmungen über die Neuordnung des höheren Wädcheuschulwesens in Preußen 
vom 18. Auqust 1908 nebst den Bestimmungen über die Zulassung der Frauen zum 
Universitätsstudium. / 0.,30. 
Ausführungsbestimmungen (vom 12. Dezember 1908) zu dem Erlasse vom 18. Augees 1909 
über die Neuordnung des höheren Mädchenschulwesens in Preußen. 2. Abdruck. MA 0.90. 
Die höheren Lehranstalten für die weibliche Augend in Preußen. Bestimmungen, Ver- 
fügungen und Erlasse über Lyzeen, Oberlyzeen, Studienanstalten, Frauenschulen, sowie 
über deren Lehrkräste. Herausgegeben von Direktor Dr Güldner. 2. Auflage. 
15.—, geb. MA 18,—. 
Tehrpläne für Lyzeen, Oberlyzeen und Studienanstalten in Preußen, mit den Be- 
stimmungen über die Neuordnung des höheren Mädchenschulwesens von 1908, heraus- 
gegeben von Direktor Dr. H. Güldner. & 1,20. 
Ordnung der Reifeprüfung an den Studienanstalten in Preusien vom 20. Okt. ztt 
—— 
Bestimmungen über die Prüfungen an den yzeen und über die Prüfungen der 
Volksschullehrerinnen in Preußen vom 11. Januar 1911. 40.40. 
Prüfungsordnungen für Lehrerinnen in Preußen, herausgeg. von Direktor Dr. Güldner. 
3. Auflage. § 1,40; kart. +/ 1,65. 
Bestimmungen über Vorbildung und Prüfung der nicht akademisch gebildeten Lehrer und 
Lehrerinnen an höheren Mädchenschulen und weiterführenden Bildungsanstalten in 
Preußen, zusammengestellt von Direktor Dr. Güldner. 0,75; kart. 4# 1.—. 
Die Berufsausbildung nach den Berechtigungen der höheren Lehranstalten in Preußen, 
herausgegeben von Geh. Rechnungsrat Beier. 2. Auflage. 4. 2.—; geb. 4/ 2,60. 
Bestimmungen über den Vienst der Ginjährig- Freimilligen und der Offizier- -Alpiranten 
und Anwärter des Beurlaubtenstandes in Heer und Marine, sowie über die Ein- 
stellung als Fahneniunker und Seekadett. Ein Berater für Lehrer, Eltern, Vormünder 
und Einjährig-Freiwillige von Oberst von Sprößer. 2. Auflage. 1,20. 
Bestimmungen über die Neuordnung des Mittelschulwesen in Preußen vom 
3. Februar 1910. % 0, 50. 
Bestimmungen des Rönigl. Preuß. Ministers der geistlichen, Anterrichts-und Medizinal- 
Angelegenheiten vom 1. Juli 1901, betreffend das Präparanden- und Seminar- 
wesen, sowie die Prüfung der Vollksschullehrer, Vehrer an Mittelschulen und der Rektoren. 
Nebst den Vorschriften über die Aufnahmeprüfung an den Königl. Schullehrer-Seminaren 
und der ersten und zweiten Lehrerprüfung. Dritter Abdruck. 7 0,75; kart 4/ 1,- 
(Enthält die Lehrvläne für Präparandenanstalten und Lehrerseminare.) 
Jugendpflege. Erlaß vom 18. Januar 1911. / 0,15. 
  
Buchdruckerct des Watsenhauses in Halle a. d. S.
	        

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