Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Periodical

Persistent identifier:
gvbl_sachsen
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1835
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_sachsen_1838
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1838.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
4
Publishing house:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1838
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nr.9.
Volume count:
9
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
No 43.) Zollgesetz vom 3.April 1838.
Volume count:
43
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

616 III, 4. Die denesche Kolonialpolitik. 
eine Nede (Schultheß a. a. O., 1885, S. 248—250, Oucken a. a. O., S. 926—927), 
deren Wortlaut er offenbar vorher mit dem Grafen Bismarck vereinbart hatte und 
deren Ohrenzeuge der letztere war. In dieser Rede that der Lord förmlich Abbitte für 
alles, was er und England seit Jahren gegen die junge deutsche Kolonialpolitik ge- 
frevelt hatten, und gelobte Besserung für die Zukunft. 
„Ich bin überzeug"“, sagte er, „daß es mehr als je im Interesse Deutschlands und Eng- 
lands liegt, daß unsere Beziehungen gute sein sollten, zu einer Zeit, wo wir im Begrisse siehen, 
uns fast in jedem Weltteile zu begegnen. Bei dem groszen und gemeinsamen Werke des Handels 
und der Zivilisation sollten wir im Geiste herzlichen Zusammenwirkens vorwärts gehen. Ich 
erkläre mit voller Aufrichtigkeit, daß alle meine Bestrebungen dahin gerichtet sein werden, fort- 
zufahren, soweit es in meiner Macht liegt, die versöhnliche Polilik des Fürsten Bismarck aus- 
zuführen.“ 
Noch weiter ging Gladstone, neben Lord Granville bisher der grimmigste Feind 
Deutschlands, indem er am 12. März im Unterhause erklärte: 
England dürfe dem Deutschen Reiche bei dessen Kolonialpolitil nicht mit scheelem Auge 
begegnen. Man dürfe nicht die Besetzung des einen oder anderen Punktes in krämerhaftem Geisie 
besprechen und mit neidischem Ange das betrachten, was nicht Engtand zusiele. Sowohl polilisch 
als grundsätzlich könne seitens Englands kein schwererer Fehler gemacht werden, als solche Laune 
vorherrschen zu lassen. Werde Deutschtand eine kolonisierende Macht, so ruse er ihm Gottes Se- 
gen für seine Bestrebungen zu, es werde Englands Bundesfreund und Genosse sein, zum Segen 
der Menschheit. Ich begrüße seinen Eintritt in diese Thätigkeit und werde erfreulich finden, dat 
es unser Genosse in der Verbreitung des Lichles und der Zivilisation in weniger zivilisierten 
Gegenden wird. Es wird bei diesem Werke unsere herzlichsten und besten Wünsche und jede Er- 
mutigung sinden, die in unserer Macht sieht. 
In der englischen Presse wurden diese Reden, durch welche die Minister Eng- 
lands ihre bisherige Politik selbst verurteilten, lebhaft getadelt; die französische Presse 
aber verhöhnte die beiden Staatsmänner wegen ihrer „Unterwerfung unker Bismarck“. 
Zum Sturze Gladstones am 8. Juni 1885 hat der Vorgang jedenfalls mit beigetragen, 
obwohl das dann solgende Tory-Kabinett (Salisbury) sich wohl hütete, die frühere 
Feindseligkeit der liberalen Negierung gegen Deutschland wieder aufzunehmen. Nach 
Gladstones Sturz wurde bekannt, daß Fürst Bismarck 1884 also über den „großen 
alten Mann“ der Engländer geurteilt hatte: „Wenn ich im Verlaufe meines ganzen 
Lebens Deutschland nur halbsoviel Schaden und Schande angethan hätte, als Glad- 
stone im Laufe weniger Jahre über England gebracht hat, so würde ich nicht den 
Mut haben, irgend einem meiner Landsleute wieder unter die Augen zu treien.“ 
Diesen Reden der englischen Minister folgte noch während ihrer Amtszeit die That. 
Am 29. April 1885 wurde durch einen deutsch-englischen Staatsvertrag das 
gesamte westafrikanische deutsche Gebiet in seinen Grenzen festgestellt und von 
England anerkannt. Deutschland erkannte nur die Niederlassung von Viktoria in 
der Ambasbai einstweilen noch als englische Besitzung an. Durch Vertrag vom 
28. März 1887 wurde dann auch die Ambasbai von England an Deutschland ab- 
getreten und durch Vertrag vom 27. Juli 1886 das deutsche und englische Schutzgebiet 
am Golf von Guinea nach dem Inlande zu beträchtlich verlängert.
	        
No full text available for this image

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment