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Bismarck Die gesammelten Werke. Band 4. (4)

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Bibliographic data

fullscreen: Bismarck Die gesammelten Werke. Band 4. (4)

Periodical

Persistent identifier:
gvbl_sachsen
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
sachsen
Publication year:
1835
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_sachsen_1851
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1851.
Volume count:
17
Publisher:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
sachsen
Publication year:
1851
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
17. Stück
Volume count:
17
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

law

Title:
No. 56.) Bekanntmachung, die Bestellung eines Landtagswahlcommissars betreffend; vom 17ten Juni 1851.
Volume count:
56
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Bismarck Die gesammelten Werke.
  • Bismarck Die gesammelten Werke. Band 4. (4)

Full text

Das Natiomlitötsverhältnis in Vordschleswig. Preuhen und die direkte Erwerbung der HSerjogtümer. 385 
reichs hinzutritt. Dann wird es sich notwendig darum handeln, neue Kombinationen auf- 
mstellen; alle diejenigen, welche Deutschland weniger gewähren, als die Personalunion, 
sind für uns unonnehmbar, und auch Osterreich zeigt sich bisber bereit, sie abzulehnen. Man 
wird also dann unabweislich die dynaftische Crennung zur Sprache bringen, und wir werden 
dann, ganz abgesehen von der Frage der Dynastie die möglichst günstigste Grenzlinie für 
Deutschland zu erstreben haben, im äußersten Falle auch mit der an der Schlei zufrieden 
sein müssen. 
Die Grenzer desjenigen Gebietes, in welchem zur Zeit der dänischen Herrschaft die 
deutsche Sprache als die amtliche in Kirche und Schule benutzt wurde, schneidet ungefähr 
mit einer Linie von Bau, nördlich Slensburgs nach dem Gotteskoog, xüdlich von Tondern 
ab; die rein deutsche Bevölkerung ohne dänische Beimischung, abgesehen von den nördlicher 
wohnenden Griesen der Westkküste, reicht bis an eine Linie, welche von der Südjpitze der 
Geltinger Bucht bei Ohrfeld, die Landschaft Angeln durchschneidend, nach Bredstedt an der 
Westxüste etwas nördlich der Insel Dehlworm gejzogen würde. Die Linie der Schlei von 
Schleswig nach Husum würde, falls es richtig ist, daß der Teil Schleswigs südlich derselben, 
wie Baron Talleyrand mir sagt, 80 Ooo Einwohner zählt, etwa ebensoviel ungemischte 
deutsche Bevölkerung nördlich bei Dänemark lassen. Davon gehören etwa 34000 dem 
ganz ungemischten Diftrikte nördlich längs der Schlei an. Die übrigen aber bilden nach 
ungefährer Schätzung den deutschen Anteil der 60 Ooo Einwohner fgolcher gemischten 
Distrikte, in denen das deutsche Element erbeblich überwiegt. Die etwa 30 000 Griesen 
sind ganz außer Ansatz geblieben, mit Ausnahme von zwei Kirchspielen. Daß die Eriesen 
in ihrer Gesamtheit sich zu den Deutschen rechnen, ist bekannt. 
Wäre manre über die Ausdehnung der zu fordernden Abtretungen einig, so bliebe die 
Frage m entschaen, weolche Dunaftie dem neuen Staate m geben sei. Durch die bisherige 
politische Sntwicklung orscheint der Erbprinz von Auguftenburg als der zunächst indisierte 
Kandidat. Sch sehe dabei von dem Aechtsstandpunkt ganz ab, nach welchem in Erman- 
gelung eines Pritmogiturstatutes weder er noch irgendein anderes Mitglied des Haufses 
Oldenburg einen Anspruch auf die Gesamtbeit von Holstein oder Schleswig besitzt. Politisch 
aber steht die Augustenburgische Sventualität nach der beutigen Sachlage mit unseren Inter- 
essen nicht in Widerspruch, wenn sie für uns auch nicht einen so hoben Wert hat, daß wir 
uns in ungleiche europöische Kriege um ihretwillen einmlassen hätten. Die Besorgnis, 
daß letzteres notwendig sein werde, ist nunmehr dadurch wesentlich befeitigt, daß Frank- 
reich aus seiner bisberigen refervierten Haltung zu unsern Gunfsten beraustreten will; und 
aurh die neueste Gestaltung unfrer Beziehungen in Deutschland ulnd) u dem rätendenten 
selbst läht eine günstigere Beurtheilung seiner Candidatur m.' Immerhin bleibt es für die 
preußische Regierung natürlich, daß dieselbe der direkten Erwerbung der Herjogtümer für 
reußen den Vorzug gibt, wenn sich eine annehmbare Aussicht dazu bietet. Daß für dieselbe 
das Votum der Bevölkerung zu gewinnen lei, halte ich, wenn wir Zeit gewinnen, für 
möglich, eine Wahrscheinlichkeit dafür wird meiner Ansicht nach erst dann eintreten, wenn 
vorher die Programme der Personalunion und das Augustenburgische mißlingen. Ich 
bemerke dabei ganz vertraulich, daß ich bei einer Unterredung, die ich heute mit Herrn von 
Biegeleben hatte, m dem Schlusse berechtigt bin, dab dos Wiener Kabinett aus Motiven 
legitimistischer Doktrin sich eher mit der preußischen als mit der Auguftenburgischen Dynafstie 
s Der folgende Absatz Einschub aus einer Auftleichnung von der Hand Abekens. 
6 Wit diesem Absotz beginnt wieder das Konzept v. Keudells. 
7 Der Sue des Satzes von den Worten an „auch die neufte Gestaltung“ eigenböndiger Zusatz Bismarchs. 
IV —
	        

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