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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. (19)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. (19)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
gvbl_sachsen
Titel:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Erscheinungsort:
Dresden
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
sachsen
Erscheinungsjahr:
1835
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
gvbl_sachsen_1853
Titel:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853.
Bandzählung:
19
Herausgeber:
Meinhold & Söhne
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
sachsen
Erscheinungsjahr:
1853
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
22. Stück
Bandzählung:
22
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
No. 96.) Verordnung, die Eingangszollsätze vom ausländischen Syrup betreffend; vom 30sten December 1853.
Bandzählung:
96
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. (19)
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichniß des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. I. In chronologischer Ordnung.
  • Inhaltsverzeichniß des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. II. in alphabetischer Ordnung.
  • 1. Stück (1)
  • 2. Stück (2)
  • 3. Stück (3)
  • 4. Stück (4)
  • 5. Stück (5)
  • 6. Stück (6)
  • 7. Stück (7)
  • 8. Stück (8)
  • 9. Stück (9)
  • 10. Stück (10)
  • 11. Stück (11)
  • 12. Stück (12)
  • 13. Stück (13)
  • 14. Stück (14)
  • 15. Stück (15)
  • 16. Stück (16)
  • 17. Stück (17)
  • 18. Stück (18)
  • 19. Stück (19)
  • 20. Stück (20)
  • 21. Stück (21)
  • 22. Stück (22)
  • No. 93.) Decret wegen Bestätigung der Statuten des Actienvereins für Gasbeleuchtung der Stadt Zwickau; vom 29sten November 1853. (93)
  • No. 94.) Verordnung, den Beitritt der Regierung der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Hamburg zu dem Staatsvertrage vom 15ten Juli 1851 betreffend; vom 17ten December 1853. (94)
  • No. 95.) Verordnung, den wegen Fortdauer des Anschlusses des Fürstenthums Pyrmont an das Zollsystem Preußens und den übrigen Staaten des Zollvereins abgeschlossenen Vertrag betreffend; vom 22. December 1853. (95)
  • No. 96.) Verordnung, die Eingangszollsätze vom ausländischen Syrup betreffend; vom 30sten December 1853. (96)

Volltext

(282 ) 
Der nach dem Ergebnisse der Ermittelung nicht unter diesen Satz fallende Syrup hin- 
gegen bleibt für den gedachten Zeitraum mit dem Eingangszolle von Vier Thalern — — 
für den Centner belegt. 
62. 
Diese Anordnung ist auf alle vom isten Januar 1854 an zu bewirkenden Verzoll- 
ungen von Syrup zur Anwendung zu bringen. 
Hiernach haben sich Unsere Steuer= und Zollbeamte, ingleichen die Abgabepflichtigen 
zu achten. 
Urkundlich haben Wir diese Verordnung eigenhändig vollzogen und Unser Königliches 
Siegel beidrucken lassen. 
So geschehen zu Dresden, am 30sten December 1853. 
Friedrich August. 
. Johann Heinrich August Behr. 
  
Letzte Absendung: am 4ten Jannar 1854.
	        

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