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Die Handelsgesetzgebung des deutschen Reiches.

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Bibliographic data

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_sachsen
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1835
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_sachsen_1858
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1858.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
24
Publishing house:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1858
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
3. Stück
Volume count:
3
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
No. 8.) Decret wegen Bestätigung der Sparcassenordnung der Stadt Lengenfeld; vom 23sten Januar 1858.
Volume count:
8
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Appendix

Title:
Sparcassenordnung der Stadt Lengenfeld.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Die Handelsgesetzgebung des deutschen Reiches.
  • Cover
  • Advertising
  • Title page
  • Vorrede zur fünften Auflage.
  • Vorrede zur neunten Auflage.
  • Homepage
  • I. Inhalt.
  • II. Verzeichnis der abgedruckten Gesetze.
  • III. Vergleichende Gegenüberstellung der Artikel des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuchs und der Paragraphen des neuen Handelsgesetzbuchs vom 10. Mai 1897.
  • IV. Vergleichende Übersicht der Paragraphen der durch Bekanntmachung vom 20. Mai 1898 neu publizierten Gesetze mit deren ursprünglichen Paragraphen.
  • Prepage
  • Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuche vom 10. Mai 1897.
  • Bremer V 12./2.66; G 23./4. 76; 6./5.77; 2./11. 79; 12./5.83
  • Hamburg. G 22./12. 65.
  • Erstes Buch. Handelsstand (§ 1-104)
  • Erster Abschnitt. Kaufleute (§ 1-7)
  • Zweiter Abschnitt. Handelsregister (§ 8-16)
  • Dritter Abschnitt. Handelsfirma (§ 17-37)
  • Vierter Abschnitt. Handelsbücher (§ 38-47)
  • Fünfter Abschnitt. Prokura und Handlungsvollmacht (§ 48-58)
  • Sechster Abschnitt. Handlungsgehülfen und Handlungslehrlinge (§ 59-83)
  • Siebenter Abschnitt. Handlungsagenten (§ 84-92)
  • Achter Abschnitt. Handelsmäkler (§ 93-104)
  • Zweites Buch. Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft (§ 105-342)
  • Erster Abschnitt. Offene Handelsgesellschaft (§ 105-160)
  • Zweiter Abschnitt. Kommanditgesellschaft (§ 161-177)
  • Dritter Abschnitt. Aktiengesellschaft (§ 178-319)
  • Vierter Abschnitt. Kommanditgesellschaft auf Aktien (§ 320-334)
  • Fünfter Abschnitt. Stille Gesellschaft (§ 335-342)
  • Drittes Buch. Handelsgeschäfte (§ 343-473)
  • Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften (§ 343-372)
  • Zweiter Abschnitt. Handelskauf (§ 373-382)
  • Dritter Abschnitt. Kommissionsgeschäft (§ 383-406)
  • Vierter Abschnitt. Speditionsgeschäft (§ 407-415)
  • Fünfter Abschnitt. Lagergeschäft (§ 416-424)
  • Sechster Abschnitt. Frachtgeschäft (§ 425-452)
  • Siebenter Abschnitt. Beförderung von Gütern und Personen auf den Eisenbahnen (§ 453-473) 225
  • Viertes Buch. Seehandel (§ 474-905)
  • G. betr. Abänderung seerechtlicher Vorschriften des Handelsgesetzbuches 2./6. 02 u. 12./5. 04
  • Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften (§ 474-483)
  • Zweiter Abschnitt. Rheder und Rhederei (§ 484-510)
  • Dritter Abschnitt. Schiffer (§ 511-555)
  • Vierter Abschnitt. Frachtgeschäft zur Beförderung von Gütern (§ 556-663)
  • Fünfter Abschnitt. Frachtgeschäft zur Beförderung von Reisenden (§ 664-678)
  • Sechster Abschnitt. Bodmerei (§ 679-699) 289
  • Siebenter Abschnitt. Haverei (§ 700-739)
  • Achter Abschnitt. Bergung und Hülfsleistung in Seenot (§ 740-753)
  • Neunter Abschnitt. Schiffsgläubiger (§ 754-777)
  • Zehnter Abschnitt. Versicherung gegen die Gefahren der Seeschifffahrt (§ 778-900). (In d. Fassung d. G 30./5. 08)
  • Elfter Abschnitt. Verjährung (§ 901-905)
  • Title page
  • Wechselordnung vom 3. Juni 1908.
  • Gesetz, betr. die Einführung der Allgem. Deutschen Wechselordnung, der Nürnberger Wechsel-Novellen und des Allgem. Deutschen Handelsgesetzbuches als Bundesgesetze, vom 5. Juni 1869 (§ 1-3 u. 6)
  • Gesetz, betr. die Einführung der Allgem. Deutschen Wechselordnung und des Allgem. Deutschen Handelsgesetzbuches in Elsaß-Lothringen, v. 19./6. 72 (§ 1, 2, 16)
  • Erster Abschnitt. Von der Wechselfähigkeit (Art. 1-3)
  • Zweiter Abschnitt. Von gezogenen Wechseln (Art. 4-95)
  • Dritter Abschnitt. Von eigenen Wechseln (Art. 96-100)
  • Title page
  • Anhang.
  • I. Bankgesetz v. 14. März 1875. Gesetz v. 18. Dezember 1889
  • II. Hypothekenbankgesetz v. 13. Juli 1899
  • III. Münzgesetz
  • IV. Inhaberpapiere
  • V. Reichsstempelgesetz v. 3. Juni 1906 (1./7. 81; 29./5. 85; 27./4. 94; 3./6. 06)
  • VI. Börsengesetz v. 8. Mai 1908 G., betr. Änderung des Börsengesetzes v. 22. Juni 1896. Bek. vom 27. Mai 1908
  • VII. Gesetz, betr. die Abzahlungsgeschäfte, v. 16. Mai 1894
  • VIII. Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes v. 27. Mai 1896
  • IX. Gesetz, betr. die Pflichten der Kaufleute bei Aufbewahrung fremder Wertpapiere, v. 5. Juli 1896
  • X. Gesetz, betr. das Urheberrecht an Mustern und Modellen
  • XI. Gesetz, betr. d. Erwerbs- u. Wirtschaftsgenossenschaften
  • 1. Gesetz, betr. d. Erwerbs- u. Wirtschaftsgenossenschaften v. 1./5. 89.
  • G, betr. die Abänderung des Gesetzes über die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften v. 1./5. 89, sowie den Geschäftsbetrieb von Konsumanstalten v. 12./8. 96, in der Fassung der Bekanntmachung v. 20. Mai 1898.
  • Erster Abschnitt. Errichtung der Genossenschaft (§ 1-16).
  • Zweiter Abschnitt. Rechtsverhältnisse der Genossenschaft und der Genossen (§ 17-23).
  • Dritter Abschnitt. Vertretung und Geschäftsführung (§ 24-52).
  • Vierter Abschnitt. Revision (§ 53-64).
  • Fünfter Abschnitt. Ausscheiden einzelner Genossen (§ 65-77).
  • Sechster Abschnitt. Auflösung u. Nichtigkeit d. Genossenschaft (§ 78 -97)
  • Siebenter Abschnitt. Konkursverfahren und Haftpflicht der Genossen (§ 98-118).
  • Achter Abschnitt. Besondere Bestimmungen (§ 119-145).
  • Neunter Abschnitt. Strafbestimmungen (§ 146-154).
  • Zehnter Abschnitt. Schlußbestimmungen (§ 155-161).
  • 2. Bekanntmachung, betr. die Führung des Genossenschaftsregisters und die Anmeldungen zu diesem Register.
  • Gesetz, betr. die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, v. 20. April 1892 in der Fassung der Bekanntm. v. 20. Mai 1898.
  • XIII. Gesetz, betr. die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt.
  • XIV. Gesetz, betr. die privatrechtlichen Verhältnisse der Flößerei.
  • XV. Bekanntmachung, betr. die Verkehrs-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands.
  • XVI. Gesetz über die privaten Versicherungsunternehmungen.
  • XVII. Gesetz über das Verlagsrecht, vom 19. Juni 1901.
  • XVIII. Gesetz, betreffend das Flaggenrecht der Kauffahrteischiffe, vom 22. Juni 1899, 29. Mai 1901
  • XIX. Schiffsvermessungsordnung vom 20. Juni 1888. (1. März 1895. 22. Mai 1899. 12. April 1908.) § 1-3.
  • XX. Seemannsordnung.
  • XXI. Gesetz über das Auswanderungswesen vom 9. Juni 1897.
  • XXII. Strandungsordnung vom 17. Mai 1874. Gesetz vom 30. Dezember 1901.
  • XXIII. Seestraßenordnung.
  • XXIV. Gesetz, betr. die Untersuchung von Seeunfällen, vom 27. Juli 1877.
  • XXV. Gesetz, betr. die Wechselstempelsteuer, vom 10. Juni 1869. 4. Juni 1879. 30. Mai 1908.
  • XXVI. Gesetz, betr. Kaufmannsgerichte, vom 6. Juli 1904.
  • XXVII. Scheckgesetz. Vom 11. März 1908.
  • XXVIII. Ausführungsgesetze und Verordnungen der einzelnen Bundesstaaten zum Handelsgesetzbuche.
  • Sachregister
  • Die Handelsgesetzgebung des Deutschen Reiches.
  • Advertising

Full text

W 864 20 
Deutsch-Südwestafrika. 
Vom Bau der Südbahn. 
Nach einer soeben eingetroffenen telegraphischen 
Nachricht ist in diesen Tagen die etwa 30 km 
lange Teilstrecke Schakalskuppe — Kuibis für 
Militärtrausporte eröffnet worden. Das ist eine 
wichtige Etappe des Bahnbaues: Kuibis ist die 
erste wirklich reiche Wasserstation der Linie; sie 
wird imstande sein, gleichzeitig die Bahnstrecke 
ihres Bereichs und die Zugtierherden der mili- 
tärischen Fuhrparkkolonnen, die nunmehr bis auf 
weiteres in Kuibis ihr Hauptviehdepot einrichten 
werden, mit Wasser zu versorgen. 
Insgesamt sind von der Lüderitzbahn jetzt 
rund 205 km im Betriebe, also bis Keetmans- 
hoop noch etwa 160 km zu bauen. 
75 
Oeutsch-Neuguinea. 
Talfun In den Mortloch-Inseln.“) 
Am 30. April d. Is. traf der Händler Pierre 
Nédélec von den Mortlock-Inseln mit seinem 
kleinen, acht Tons großen Fahrzeug hier in Po- 
nape ein. Er berichtete, daß am 27. März ein 
schwerer Taifun über die Inseln weggegangen 
sei, der namentlich in den südlichen Teilen des 
Gebiets arge Verwüstungen angerichtet habe. Die 
durch den Sturm wild erregte See habe die 
niedrigen Inseln überschwemmt, zahlreiche Bäume 
umgerissen, die Taropflanzungen vernichtet und 
eine große Menge Menschen fortgeschwemmt und 
ertränkt. Infolge des Mangels an Nahrungs- 
mitteln sei unter dem Rest der Bevölkerung 
Hungersnot ausgebrochen, und dieser Umstand 
habe ihn veranlaßt, nach Ponape zu kommen, 
um von hier wenigstens etwas Proviant zu holen, 
soviel sein Fahrzeug fasse. Er fügte noch die 
Mitteilung hinzu, daß in demselben Sturm der 
Schuner „Carl und Ella“ (Eigentum der Jaluit- 
gesellschaft) mit dem Kapitän (Warners aus Emden) 
und einem Teil der Besatzung, die aus Einge- 
borenen bestand, untergegangen sei. Zwei von 
diesen Eingeborenen befanden sich auf dem Fahr- 
zeug des Nédôlec und bestätigten die Aussagen; 
sie sind einen Tag und zwei Nächte auf dem 
Meer, sich an Bretter klammernd, umhergetrieben 
und haben sich auf das Riff von Tä, südlichen 
Insel der Satoau-Lagunec, gerettet. 
Der Händler Nédelec überbrachte auch noch 
Briefe von dem Kaufmann Janssen (Vorsteher 
  
) Nach einem Bericht des Kaiserlichen Bezirksamts 
Ponape. Vgl. hierzu den Artikel S. 567: Ein Taifun 
en den Westkarolinen. 
  
der Trukstation der Jaluitgesellschaft) mit einigen 
näheren Mitteilungen über die Zerstörungen, die 
der Sturm angerichtet hat. In den Briefen 
schreibt Janssen ungefähr folgendes: 
„Am 8. April, zwei Tage nachdem die „Ger- 
mania“ Truk verlassen hatte, kam Néôdélec hier 
ein und brachte mir die Nachricht von der Zer- 
störung der Mortlock-Inseln und dem Untergang 
des Schuners. Ich fragte dann sofort, ob er 
nicht sogleich nach Ponape weitersegeln könne, 
um dorthin die Nachricht zu überbringen, doch 
glaubte er bei dem herrschenden Gegenwind und 
seiner Unkenntnis der Navigation dies nicht unter- 
nehmen zu können; er wollte vielmehr noch ein- 
mal wieder nach den Mortlocks, um seine Familie 
und Waren in Sicherheit zu bringen. Ich be- 
gleitete Nédelec in Gierows Boot und hatte die 
Absicht, ihn von den Mortlocks nach Ponape zu 
schicken und gleichzeitig einen Bericht über den 
Zustand der von dem Unwetter berührten Inseln 
zu senden. 
Laut Bericht des Händlers Nödélec sind bei 
der Katastrophe ums Leben gekommen: 
in der Lukunor-Lagune 14 Eingeborene, 
= Satoau-= - 31 
v 
auf der Insel Tän. . . 173 - 
- - Mott. . 2 - 
in der Etal-Lagune. . 7 - 
zusammen . . 227 Eingeborene. 
Von den von Tä fortgespülten 173 Menschen 
haben 30 lebend Kutu erreicht, sind aber meisten- 
teils so sehr verletzt und schwach, daß an ihrem 
Aufkommen gezweifelt wird.“ 
Janssen führt dann weiter aus: Die hohe 
See und der stärkste Sturm haben die Inseln 
von Südost getroffen, sie hätten so sehr gelitten, 
daß sie zur Zeit nicht imstande seien, die Bewohner 
zu ernähren. Die in Satoau und Lukunor vor- 
handenen Nahrungsmittel würden für die Be- 
wohner kaum bis Ende des kommenden Monats 
(Mai) reichen. Der schwerste Schaden sei durch 
das Seewasser angerichtet worden, das die Taro- 
pflanzungen und Brotfruchtbäume vernichtet habe. 
Den Zustand der von ihm besuchten Inseln 
im einzelnen schildert Janssen in folgender Weise: 
„Wir passierten und besuchten Naun, Losap, 
Namuluk, Etal und Lukunor; die Satoau-Lagune 
habe ich nicht besucht, doch berichtet der Häupt- 
ling Eneri auf Lukunor sowie Nôdélec, welcher 
die Lagune gleich nach dem Sturm besucht hat, 
daß die Insel Tä am schwersten gelitten hat, ja 
zur Hälfte sogar vollständig zerstört ist und nur noch 
ein kahles Riff aufweist. Die nächste Insel (Sa- 
toan) soll in gleicher Weise verwüstet sein. Die 
auf der Leeseite gelegenen Inseln, wie Kutu, 
Mott usw., haben dagegen nicht so sehr gelitten,
	        

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