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Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

Contents: Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_sachsen
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1835
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_sachsen_1880
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1880.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
46
Publishing house:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1880
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
5. Stück
Volume count:
5
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
No. 33.) Bekanntmachung, die Schemata zu den über die Grundsteuer und die Einkommensteuer abzulegenden Ortsrechnungen betreffend; vom 22. Mai 1880.
Volume count:
33
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Appendix

Title:
d. Restitutionsliste auf das Jahr 1880.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Literatur.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7.)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Der Herero- und Hottentotten-Aufstand.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

hinsichtlich ihrer geschästlichen Machinationen mit den 
Eingeborenen zu kontrollieren, damit ein direktes 
Raubhandelssystem nicht einreißt. 
Der Handel geschieht hauptsächlich auf der Grund- 
lage der Barzahlung. Sowohl der Betschuane kauft 
seine Bedürfnisse bar im Store, als auch der Händler 
bezahlt die Handelsobjekte, wie Rinder, Felle, Hörner 
bar. Kreditgeben findet nur ausnahmsweise statt. 
Würde ein Händler in der Weise Kredit geben, wie 
es bei uns vor dem Hereroaufstande geschah, so 
würde ihn Sechome des Landes verweisen und der 
Magistrat würde ihm die Handelslizenz, die jährlich 
220 Mk. kostet, entziehen. Ganz ausgeschlossen wäre 
es, daß ein Händler einem säumigen Schuldner 
gegenüber sich dadurch bezahlt macht, daß er einfach 
dem Eingeborenen die Rinder aus dem Kral mit 
Gewalt nähme. 
Spirituosenlizenzen gibt die englische Verwaltung 
sehr wenig. Im ganzen Ngamilande ist keine aus- 
gegeben. Die Verabfolgung des geringsten Quantums 
Branntweins an Eingeborene wird sehr scharf bestraft. 
Eln Hauptaugenmerk richtet die Verwaltung auf 
das Reinhalten des Landes von Vlehseuchen. Soweit 
ich erfahren konnte, ist das Protektorat frei von allen 
Seuchen. Gegen Transvaal und Rhodesia hat es 
sich geschützt durch einen an der ganzen Grenze 
entlang führenden Stacheldrahtzaun, gegen unser 
Schutzgebiet durch ein absolutes Einfuhrverbot. Ohne 
Paß darf kein Rind auf den Transporkweg gesetzt 
werden. Die Betschuanas selbst, die sehr besorgt 
um ihre Viehbestände sind, unterstützen die Regierung 
sehr, daß nicht Händler die Seuchenverordnungen 
überschreiten. 
Hüttensteuer, 10 Schilling pro Hütte, ist ein- 
geführt und wird anstandslos jährlich vom Häuptling 
dem Magistrate abgeliefert. 
An Patronen kann der Betschuane, der ein Ge- 
wehr hat, jährlich 100 Stück gegen einen Erlaubnis- 
schein, für den er dem Magilstrate 5 Schilling zahlen 
muß, bei dem lizenzberechtigten Store kaufen. 
Munition darf nur der Store, der die Lizenz dazu 
hat, verkaufen, und die Munitionsbestände werden 
scharf kontrolliert. 
Auf eins möchte ich noch aufmerlsam machen. 
Es besteht eine Verordnung im Protektorat, wonach 
alle Rinder, die Lungenseuche überstanden haben, 
also „gesalzen“ sind, mit dem Brand B 
Longzikte 
Betschuana-Protektorate zu versehen sind. 
Ferner hat sich herausgestellt, daß ein „gesalzenes“ 
Rind immer noch ansteckend auf gesunde wirkt, wenn 
es zufällig elnmal hustet. 
Endlich dürfte der Ngamidistrikt für den Go- 
babiser Distrikt in Frage kommen für Import von 
Muttervieh. Das Ngamtrind ist ein großes fleischiges, 
langhörniges Rind, ohne Frage besser als das Da- 
mararind. Durch Zuführung von anderem Blut 
dürfte es leicht zu veredeln sein. « 
711 
  
Aus dem Bereiche der Missivnen und 
der Antisklavrrei-Bewegung. 
Die äußere Entwicklung der Basler Mission in 
Kamerun schildert ein Artikel der Novembernummer 
des „Evangelischen Heidenboten“ folgendermaßen: 
Als die Basler Mission um Weihnachten 1886 
sich in Kamerun niederließ, trat sie das Erbe der 
englischen baptistischen Missions-Gesellschaft an, den 
Ertrag einer jahrzehntelangen treuen Arbelt des 
ausgezeichneten Alfred Saker und seiner Genossen. 
Dem äußeren Umfang nach freilich war diese Mission 
noch sehr klein. Es waren zwei Hauptstationen, 
Bethel in Duala und Viktoria am Fuß des Kamerun- 
berges; eine dritte Hauptstation, Bonaberl, lag in 
Trümmern. In Bethel und Viktorla gab es eine 
kleine Christengemelnde; außerdem befanden sich kleine 
Christenhäuflein und vereinzelte Christen an ver- 
schiedenen Orten in Duala, auch etwas tlefer im 
Land in Mangamba und an der Mündung des 
Sanaga unter den Mulimba. Einige Tagerelsen 
oberhalb der Mündung des Mungo saß einsam 
unter den wilden Bakundu der Westindier Richardson 
als Missionar ohne Gemeinde. Alles in allem gab 
es nur einige hundert Christen. Aber weiter reichte 
der gelstige Einfluß der Wirksamkeit Sakers. Sie 
hatte in einem weiten Umkreis dem Christentum und 
der Mission einen guten Namen gemacht. Dazu 
war die Dualasprache erforscht und bearbeitet. Es 
gab insbesondere Bibel und Gesangbuch in dieser 
Sprache. So unvollkommen auch die ersten Er- 
zeugnisse einer Dualaliteratur waren, so war doch 
ein gutes Stück der schweren, grundlegenden Arbeit 
vollbracht. Das ist ein, aber nicht der einzige Er- 
klärungsgrund für die rasche Entwicklung der Basler 
Mission in Kamerun. 
Es handelte sich für die Basler Mission zunächst 
um zwei Aufgaben: 1. um Einfügung der baptistischen 
Negergemeinden in die Basler Mission, 2. um Be- 
gründung eines Schulwesens, besonders im Blick auf 
Heranbildung eingeborener Missionsgehilfen. Der 
Versuch, die erste zu lösen, endigte der Hauptsache 
nach mit einem Mißerfolg. Die Hauptgemeinden in 
Bethel und Viktoria wollten sich nicht unter die 
Basler Leitung stellen; sie separierten sich und 
wurden mit ihren Führern zu Gegnern. Doch 
blieben die Christen der Außenplätze bei Basel, etwa 
130 Seelen. Eine Schule wurde auf der Haupt- 
station alsbald gegründet; aber ihre Entwicklung 
wurde durch den beständigen Wechsel des Vorstehers 
gehemmt. Doch behauptete sie sich. Sie wurde 
dann später als die erste Mittelschule unserer 
Kamerunmission nach Bonaberl verlegt und kam dort 
zur Blüte. Rascher als sonst bildeten sich unter dem 
Druck der Verhältnisse neue Außenstationen. Aber 
mächtiger wirkte die im Jahre 1888 beginnende 
Erweckung in Mangamba, etwa zwei Tagereisen weit 
im Innern am Fluß Abo gelegen, die, hauptsächlich 
von dem noch durch die Baptisten getauften Lehrer
	        

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