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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

fullscreen: Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_sachsen
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1835
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_sachsen_1891
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1891
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
57
Publishing house:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1891
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
7. Stück
Volume count:
7
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
No. 26.) Bekanntmachung.
Volume count:
26
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

38 I. 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871). 
Gewalten nur irgend zuließ, geschah in der Richtung, die Versailler Regierung unter 
Thiers zu stützen. Deutschland gestattete ihr die Heranziehung einer bedeutend größeren 
Truppenzahl vor Paris, als nach dem Präliminarfrieden zulässig gewesen wäre, und 
entband Frankreich von der in diesem Vertrage übernommenen Verpflichtung, die 
französischen Kriegsgefangenen, d. h. die geübtesten Soldaten Frankreichs, welche 
Deutschland in großen Massen nach Frankreich zurückkehren ließ, bis zum endgültigen 
Friedensabschluß hinter der Loire festzuhalten (zu „internieren“). Weiter in dem 
Streben, der französischen Regierung ihre Aufgabe zu erleichtern, konnte Demtschland 
nicht gehen, ohne den eben erst vom Kaiser verkündeten Grundsatz der Nichteinmischung 
in fremde Angelegenheiten zu verletzen und dadurch gerade, wie Bismarck am 1. April 
im Reichstag trefsend bemerkte, „alle Teile gegen uns, ich will nicht sagen zu einigen, 
aber doch einander zu nähern“. Immerhin dankte Frankreich einzig und allein dieser 
entgegenkommenden Haltung Deutschlands die Möglichkeit, über 100,000 Mann 
kriegsgeübter Truppen im Laufe des März und April gegen die Pariser Empörung 
heranzuziehen. Und auch mit dem der Versailler Negierung höchst nachteiligen, von 
der Pariser Kommune in ihrem amtlichen Blatie verbreiteten Lügemmärchen: die 
deutsche Heeresleitung vor Paris habe der Konnunune eine „freundschastliche“ Haltung 
zugesichert, räumte der sächsische General Fabrice durch eine amtliche Berichtigung 
(rectification) dieser Fälschung im amtlichen Versailler Blatte sofort gründlich aus. 
Deutschland hätte nun wohl billig erwarten dürfen, daß die Friedensverhand- 
lungen in Brüssel um so schneller von der Stelle rücken würden. Aber das Gegenteil 
trat ein. Dem gallischen Hahn schien plötzlich der Kamm wieder bedeutend geschwollen 
zu sein. Am 4. Mai berichtete das Organ Bismarcks, die „Norddeutsche Allgemeine 
Zeitung“, in einem Leitartikel genauer über die „Schwierigkeiten bei den Friedens- 
verhandlungen in Brüssel“. Zu seinem großen Erstaunen und mit nicht geringer 
Entrüstung erfuhr Deutschland aus dieser Darstellung, daß die Herren Franzosen in 
Brüssel den den Versailler Friedenspräliminarien entsprechenden deutschen Vorschlag, 
die Zahlung der Kriegsschuld von 5 Milliarden Frank am 2. Juni 1871 zu beginnen 
und in gleichen baren Vierteljahrsraten bis zum 2. März 1874 abzutragen, beant- 
wortet hatten durch einen Gegenvorschlag, „der nicht sowohl wie gezahlt, als darauf, 
wie nicht gezahlt, wie die Zahlung hinausgeschoben und wenigstens zum Teil illusorisch 
gemacht werden könnte, abzuzielen scheint“. Die französischen Unterhändler stellten 
sich nämlich auf den Standpunkt der blanken Behauptung, daß in der ganzen Welt 
die Barmittel für die von Deutschland verlangten Zahlungen nicht auszutreiben seien. 
Sie maren so naiv, vorzuschlagen, sie wollten binnen drei Jahren eine einzige Mil- 
liarde bar zahlen und die übrige Kriegsschuld dem deutschen Volke in Papier, in 
französischen Rententiteln, aufhängen. Dagegen solle die deutsche Besetzung des fran- 
zösischen Gebietes schon am 1. Juli 1871 anfhören. Damit wäre die französische 
Kriegsentschädigung bei der Kursschwankung und möglicherweise gänzlichen Entwer- 
tung der französischen Nententitel auf 3, höchstens 3 ½ Milliarde zusammen- 
geschmolzen, wie die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ zutressend berechnete. „Wir 
haben nun abzuwarten, ob die französische Nationalversammlimg diesen Versuch,
	        

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