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Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

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fullscreen: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_sachsen
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1835
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_sachsen_1900
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1900.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
66
Publishing house:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1900
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
5. Stück vom Jahre 1900.
Volume count:
5
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
Nr. 31. Bekanntmachung, Ausdehnung des Geldungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte betreffend; vom 26. März 1900.
Volume count:
31
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
  • Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Full text

Nr. 139. 1917. 985 
(3) Bekanntmachung vom 7. August 1917, betreffend den Mangel an Gummi- 
saugern und Ratschläge für die Säuglingsernährung. 
Die gegenwärtige Knappheit der Gummivorräte bedingt, daß trotz aller Be- 
mühungen der zuständigen Stellen der volle Bedarf der Bevölkerung an 
Gummisaugern nicht befriedigt werden kann. Es sind zwar Ersatzmittel ver- 
schiedener Art im Handel, allein ihnen haften meistens solche Mängel an, daß 
sie zur Säuglingsernährung nicht geeignet erscheinen und jedenfalls zurzeit 
nicht allgemein empfohlen werden können. Immerhin ist zu hoffen „daß es den 
vielseitigen Bemühungen der Fabrikanten gelingen wird, noch brauchbare Ersatz- 
sauger herzustellen. - 
Schädigungen der Säuglinge werden durch den Mangel an Gummisaugern 
und geeigneten Ersatzsaugern aller Wahrscheinlichkeit nach nicht entstehen; ist es 
doch in früheren Zeiten auch möglich gewesen, Säuglinge ohne Zuhilfenahme 
von Gummisaugern zu ernähren. Höchstens bedingt das Fehlen der Gummisauger 
bei der Säuglingsernährung mehr Umstände und mehr Sorgfalt seitens der 
Mütter und Pflegerinnen. 
Von dem Bestreben geleitet, eine möglichst gute Ernährung der Säug- 
linge auch unter den obwaltenden Schwierigkeiten sicher zu stellen, gibt das unter- 
zeichnete Ministerium folgende Anregungen, deren Verbreitung durch die Tages- 
presse dringend erwünscht ist. 
1. Alle Arzte und Hebammen sollten die ihrer Fürsorge unterstehenden 
Wöchnerinnen nachdrücklichst dazu anhalten, daß sie ihre Säuglinge 
an der Brust ernähren. Nur in äußersten Notfällen darf den Müt- 
tern das Unterlassen und die Beendigung des Stillens geraten wer- 
den. Schwierigkeiten beim Stillen können mit Hilfe erfahrener Kinder- 
ärzte überwunden werden. Wo wirtschaftliche Verhältnisse das Stillen 
der Mütter erschweren, sind Mittel und Wege zu versuchen, die Ver- 
hältnisse zu bessern. Zu diesem Behufe sollten Arzte und Hebammen 
sich mit den zuständigen Behörden, mit Krankenkassen, mit freiwilli- 
gen Organisationen der Säuglingspflege, mit dem geschäftsführenden 
Ausschusse für Säuglingsfürsorge und Kleinkinderschutz (Alexandra- 
werk) in Schwerin in Verbindung setzen, damit sie Mittel zur Unter- 
stützung der Wöchnerinnen zur Verfügung stellen. 
2. Alle noch in Haushaltungen vorhandenen entbehrlich gewordenen 
Gummisauger sollten den bedürftigen Säuglingen zur Verfügung ge- 
stellt werden. Das Alexandrawerk hat eine dahin gehende Aufforde- 
rung in den gelesensten Zeitungen veröffentlicht. Zweckmäßigerweise 
207
	        

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