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Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)

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Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1878
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechster Jahrgang. 1878.
Volume count:
6
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1878
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No. 49.
Volume count:
49
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
6. Marine und Schiffahrt.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Die Missionsthätigkeit in den deutschen Schutzgebieten in Afrika und der Südsee.

Full text

— 186 
Den kleinen Güterverkehr an der Küste und nach! 
den vorgelagerten Inseln bewältigen die einheimischen 
Segelfahrzeuge, sogenannte Dhaus, soweit diesen 
Verkehr die Dampfer nicht übernommen haben. 
Daraus ergiebt sich, daß im Jahre 1898: 
11 522 + 11 466 = 22 988 Fahrten und 1895: 
7552 +J 7603 = 15 155 Fahrten, also 1898: 
7833 Fahrten mehr unternommen worden sind, mit 
anderen Worten: der Ausschwung des Handels 
brachte eine Vermehrung in der Schiffsbewegung 
mit sich. " 
Die Schiffahrt ist durch fünf an der Küste ver- 
theilte Leuchtthürme und etwa 85 Bojen gesichert. 
(Nach einem Berichte des Kaiserlichen Gouverneurs von 
Deutsch-Ostafrika.) 
Kamerun. 
Bericht des Dr. Plehn über seine Reise nach Nzimu 
und Bayanga. 
Von dem erst kürzlich im Kampfe mit den Ein- 
geborenen gefallenen Dr. R. Plehn ist nachträglich 
ein weiterer Bericht über seme Reise nach Nzimu 
und Bayanga eingegangen. Derselbe ist datirt von 
der Station am Ngoko, den 6. Juli v. Is., und 
lautet, wie folgt: 
Am 3. Juni 1899 erschien der erste Dampfer 
seit meiner Ankunft hierselbst, die „Holland“, der 
Niuve Afriknansche Handels Venootschap im 
Ngoko. Da dieselbe keine memer in Lukolela lagern- 
den 260 Lasten mitbrachte und ich durch den Kapitän 
erfuhr, daß auch der Dampfer der Société Anonyme 
Belge in Ouesso „Major Cambier“ die Beförderung 
des Gepäcks nicht übernommen habe, so beschloß ich, 
mich mit „Holland“ selbst nach Oucsso zu begeben, 
um die Angelegenheit dort persönlich zu betreiben 
und hieran gleich den Besuch des deutschen Gebietes 
am Sanga anzuschließen. 
Ich schiffte mich am 5. Juni mit dem Lazareth- 
gehülsen Peter, einem Dolmetscher und 20 Soldaten 
an Bord der „Holland“ ein und kam am Nachmittag 
in Ouesso an, wo mich die Erledigung der oben 
erwähnten Angelegenheit während des 6. festhielt. 
Am 7. früh fuhr ich mit einem Stahlboot der Sociécté 
Anonyme Belge den Sanga hinauf und erreichte 
am 9. nach im Ganzen 18 stündigem, bei der stellen- 
weise starken Strömung recht mühsamen Rudern 
das zweisellos auf deutschem Gebiet gelegene Dorf 
Nzimu und nahm in der verlassenen Faktorei der 
Société Anonz’me Belge Quartier. Die Emwohner 
des Dorses waren mit ihren Weibern und Kindern 
in den Busch geflüchtet, und nur die waffenfähigen 
Männer waren zurückgeblieben. Doch gelang es mir 
schnell, die Leute gänzlich zu beruhigen. In Kurzem 
vergaßen die Nzimu alle Schen, brachten Lebens- 
mittel in Menge und halsen Bambus zum Bau des 
Stationshauses herbeischaffen. 
  
Das Dors Nzimu mag etwa 200 Einwohner 
zählen, drei weitere zu ihm gehörige etwas größere 
Dörfer und eine Anzahl kleiner Weiler liegen etwa 
einen Tagemarsch entfernt vom Flusse auf deutschem 
Gebiet. Außer der erwähnten Faktorei der Société 
Anonyme Belge ist noch eine des holländischen 
Hauses, mit einem schwarzen Clerk besetzt, am Orte. 
Das Elfenbein, das aus Nzimu nach Ouesso gebracht 
wird, beziffert sich auf höchstens 3000 kg jährlich, 
wovon höchstens ein Drittel von deutschem Gebiete 
kommt, der größte Theil kommt von den Dörfern 
des linken, französischen Users, das relativ dicht be- 
völkert ist, während der einzige Stamm aus dem 
rechten Ufer bis fast zum Kadei hinauf die Nzimn 
sind, die sich um das am deutschen Ufertheil gelegene 
Dorf gruppiren. 
Ich begann sofort mit meinen 20 Soldaten mit 
dem Freihauen eines Platzes zwischen den beiden 
Faktoreien zur Anlage eines Gartens und zum Bau 
eines Bambushauses. 
Am 14. Juni kam Herr van Beers von der 
Société Anonyme Belge mit „Major Cambier" auf 
der Durchreise nach der zu seinem Bezirk gehörigen 
Faktorei in Bayanga in Nzimu an. Da mir viel 
daran lag, den Sanga weiter oberhalb kennen zu 
lernen, und ich namentlich erwartete, dortselbst Nach- 
richten über die deutschen Gebiete nördlich des Ngoko 
zu erhalten, so nahm ich die Gelegenheit wahr, ließ 
Peter mit den Soldaten in Nzimu zurück und schiffte 
mich, nur von meinen Boys begleitet, an Bord des 
„Major Cambier“ ein. Die Fahrt war bei dem 
ziemlich erheblichen Tiefgang des Bootes schwierig 
und ging langsam von Statten, so daß wir erst am 
19. in Bayanga ankamen. Das Fahrwasser ist durch 
Sandbänke eingeengt, an einzelnen Stellen ging die 
Fahrt so dicht am Ufer vorbei, daß die Aeste der 
Bäume das Boot streiften, wobei auch ein Theil des 
Decks zerbrochen wurde. Die Ufer sind anfangs 
flach, m der Nähe von Bayanga werden sie hügelig, 
und hier ändert sich auch der Charakter der Vege- 
tation, der Urwald hört auf, und Buschsavanne tritt 
an seine Stelle, eine ähnliche Landschaft wie die des 
Togohinterlandes. 
Bewohnt ist lediglich das linke, französische Ufer, 
und hier sitzen von Süden nach Norden die Gundi, 
Bomassa und Pomo, welche Stämme noch im Busch 
vom Fluß entfernt eine Anzahl Dörfer haben. Die 
rechte Seite ist nach den Aussagen sämmtlicher Fak- 
toristen und Eingeborenen, die ich bestätigt fand, nach 
Westen hin bis zu den Bagandu, deren Handel sich 
nach den Faktoreien am Bumba bewegt, unbewohnter 
Urwald, der nur von den Trupps der Badgiri, die 
hier auch den Namen Babenga führen, durchstreift 
wird. Erst drei Tagemärsche nordnordöstlich von 
Bayanga sitzt ein Stamm (Mbimu) auf dem rechten 
Ufer. Es kommt dementsprechend auch, abgesehen 
von dem Nzimu-Gebiet, fast kein Elfenbein vom 
rechten User nach dem Sanga, fast Alles, was dort 
von den Badgiri erbeutet wird, geht zu den Bagandu
	        

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