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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

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Bibliographic data

fullscreen: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_sachsen
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1835
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_sachsen_1903
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
69
Publishing house:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1903
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
5. Stück
Volume count:
5
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
No. 13.) Verordnung zur weiteren Ausführung des Reichsgesetzes, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau, vom 3. Juni 1900, sowie der dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen und des Sächsischen Gesetzes, die Einführung einer allgemeinen Schlachtvieh- und Fleischbeschau betreffend, vom 1. Juni 1898.
Volume count:
13
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Appendix

Title:
2. Bekanntmachung, betreffend die Einlaß- und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland eingehende Fleisch.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichniß des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. I. in chronologischer Ordnung.
  • Inhaltsverzeichniß des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen. II. In alphabetischer Ordnung.
  • 1. Stück (1)
  • 2. Stück (2)
  • 3. Stück (3)
  • 4. Stück (4)
  • 5. Stück (5)
  • No. 13.) Verordnung zur weiteren Ausführung des Reichsgesetzes, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau, vom 3. Juni 1900, sowie der dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen und des Sächsischen Gesetzes, die Einführung einer allgemeinen Schlachtvieh- und Fleischbeschau betreffend, vom 1. Juni 1898. (13)
  • Muster A. (Zu §§. 10 u. 12.) Überweisungsschein.
  • Anlage B. (Zu §. 27.) Trichinenschaubuch.
  • Muster C. (Zu §. 28.) Trichinen-Bescheinigung.
  • 1. Bekanntmachung, betreffend die Ausführung des Schlachtvieh- und Fleischbeschaugesetzes vom 3. Juni 1900. (Beilage zu Nr. 22 des Centralblatt für das Deutsche Reich. )
  • 2. Bekanntmachung, betreffend die Einlaß- und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland eingehende Fleisch.
  • 3. Bekanntmachung, betreffend die Gebührenordnung für die Untersuchung des in das Zollinland eingehenden Fleisches. (Centralblatt für das Deutsche Reich 1902 S. 238.)
  • 6. Stück (6)
  • 7. Stück (7)
  • 8. Stück (8)
  • 9. Stück (9)
  • 10. Stück (10)
  • 11. Stück (11)
  • 12. Stück (12)
  • 13. Stück (13)
  • 14. Stück (14)
  • 15. Stück (15)
  • 16. Stück (16)
  • 17. Stück (17)
  • 18. Stück (18)
  • 19. Stück (19)
  • 20. Stück (20)
  • 21. Stück (21)
  • 22. Stück (22)
  • 23. Stück (23)
  • 24. Stück (24)
  • 25. Stück (25)
  • 26. Stück (26)
  • 27. Stück (27)

Full text

— 166 — 
schmierigem Belage bedecken, der sich leicht abheben läßt oder von selbst abstößt, und unter 
dem die von der Oberhaut entblößte Schleimhaut hochrot zu Tage tritt. 
Beim geschlachteten Tiere zeigen sich die gleichen Veränderungen in aus- 
gedehntem Maße auch in der Rachenschleimhaut. Diese ist fleckig gerötet und mit käsig- 
schmierigen Auflagerungen bedeckt, unter denen sich Geschwüre mit hochrotem Grunde 
befinden. Besonders auffällig find diese Veränderungen in der Mastdarmschleimhaut. 
Die Schleimhaut des Labmagens ist ungemein stark gerötet und stellenweise mit kleinen 
braungelben, schmierig-käsigen Auflagerungen bedeckt. Dieselben Veränderungen finden 
sich im Zwölffingerdarme, weniger im übrigen Dünndarme. Die Gallenblase ist stets 
stark gefüllt und ausgedehnt. Die Schleimhaut des Kehlkopfs und der Luftröhre ist fleckig 
oder streifig gerötet und auf der Höhe der Krankheit mit schmierigen, weißlich= oder 
grüngelblichen Auflagerungen bedeckt oder mit einer dicken Schicht zähen Schleimes über- 
zogen. Die Lungen erscheinen unverändert oder etwas blutreicher oder blasser, stark ge- 
dunsen und puffig. Das Herz ist welk und schlaff, von schmutzigbrauner Farbe. 
Auf die Schlachtvieh= und Fleischbeschau finden die Bemerkungen zu Nr. 1 (Milz- 
brand) sinngemäße Anwendung. 
10. Der Rotlauf der Schweine. 
Die Krankheitserscheinungen bei lebenden Tieren sind folgende: Das Allgemein- 
befinden ist hochgradig gestört. Die Tiere versagen das Futter und verkriechen sich in 
die Streu, ihre Eigenwärme ist erhöht. An den unteren Teilen des Rumpfes, an der 
Innenfläche der Hinterschenkel, am Halse und an den Ohren treten meist am zweiten 
Tage nach Beginn der ersten Krankheitserscheinungen hellrote Flecke auf, welche später 
dunkelrot, blaurot oder braunrot werden und ineinander übergehen. Diese Flecke sind 
weder schmerzhaft noch erhaben. Die Rötung tritt dann und wann erst kurz vor oder 
nach dem Tode auf. Der im Anfange der Krankheit harte Kot wird bald sehr dünn, 
schleimig oder blutig. Oft tritt Lähmung des Hinterteils ein. Einzelne von denjenigen 
Schweinen, welche die Krankheit überstehen, bleiben zeitlebens kränklich oder verenden 
erst nach Verlauf von Monaten. 
Bei der Untersuchung geschlachteter rotlaufkranker Schweine erkennt man die 
Rötung der Haut besonders deutlich nach dem Brühen. Die Magen= und Darmschleim- 
haut ist gerötet und geschwollen, Milz und Leber lassen eine mehr oder weniger erhebliche 
Schwellung erkennen, erstere sieht blaurot aus, die Farbe der letzteren ist graurot. In 
den Nieren findet man meist punktförmige Blutungen. Die Lymphdrüsen, insbesondere 
die Gekrösdrüsen, sind geschwollen, gerötet und häufig mit Blutungen durchsetzt. Der 
Speck sieht oft grau- bis blaurot aus. Das Muskelfleisch kann erweicht und graurot 
verfärbt sein. 
908. 23
	        

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