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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
gvbl_sachsen
Titel:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Erscheinungsort:
Dresden
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
sachsen
Erscheinungsjahr:
1835
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
gvbl_sachsen_1903
Titel:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903.
Bandzählung:
69
Herausgeber:
Meinhold & Söhne
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
sachsen
Erscheinungsjahr:
1903
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
7. Stück
Bandzählung:
7
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
No. 19.) Verordnung, die Ausführung des Ergänzungssteuergesetzes vom 2. Juli 1902 betreffend.
Bandzählung:
19
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Appendix

Titel:
e) Verzeichnis der bei dem Abschlusse der Rechnung auf das Jahr 19.. in Rest verbliebenen Ergänzungssteuer.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Appendix

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichniß des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. I. in chronologischer Ordnung.
  • Inhaltsverzeichniß des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen. II. In alphabetischer Ordnung.
  • 1. Stück (1)
  • 2. Stück (2)
  • 3. Stück (3)
  • 4. Stück (4)
  • 5. Stück (5)
  • 6. Stück (6)
  • 7. Stück (7)
  • No. 19.) Verordnung, die Ausführung des Ergänzungssteuergesetzes vom 2. Juli 1902 betreffend. (19)
  • Ia. Hilfstafel zur Berechnung der Ergänzungssteuersätze für Vermögen bis zu 60 000 M.
  • Ib. Hilfstafel zur Berechnung der Ergänzungssteuersätze für Vermögen von über 60 000 M bis 3000 000 M.
  • II. Einteilung des Königreichs Sachsen nach Distrikten der Ergänzungssteuerkommissionen.
  • D. Verzeichnis der außerhalb des Gemeindebezirks wohnenden Besitzer und Teilhaber von innerhalb des Gemeindebezirks gelegenen Grundstücken, Gewerbeetablissements, Geschäftsniederlassungen oder Gewerbsanlagen.
  • III a. Einkommen- und Ergänzungssteuer-Kataster.
  • III b. Ergänzungssteuer-Kataster.
  • Freistellung der Einreichung einer Deklaration zur Angabe des ergänzungssteuerpflichtigen Vermögens.
  • Probe-Eintrag. Ergänzungssteuer-Deklaration.
  • V. Ergänzungssteuer-Deklaration.
  • VI a. Ergänzungssteuer.
  • VI b. Ergänzungssteuer.
  • VI c. Ergänzungssteuer.
  • VI d. Ergänzungssteuer.
  • N. Rechnungswegfall in Alteibau.
  • VII. Antrag auf Genehmigung der Abschreibung von Ergänzungssteuerrückständen, deren Uneinbringlichkeit wahrscheinlich ist.
  • VIII. Nr. Rechnung der Steuergemeinde der Ergänzungssteuer auf das Jahr 19..
  • a) Zuwachsliste auf das Jahr 19..
  • b) Wegfallsliste auf das Jahr 19..
  • c) Ersatzliste auf das Jahr 19..
  • d) Erstattungsliste auf das Jahr 19..
  • e) Verzeichnis der bei dem Abschlusse der Rechnung auf das Jahr 19.. in Rest verbliebenen Ergänzungssteuer.
  • No. 20.) Instruktion zum Ergänzungssteuergesetz vom 2. Juli 1902. (20)
  • No. 21.) Verordnung, einige Abänderungen der zum Einkommensteuergesetz vom 24. Juli 1900 erlassenen Ausführungsbestimmungen betreffend. (21)
  • 8. Stück (8)
  • 9. Stück (9)
  • 10. Stück (10)
  • 11. Stück (11)
  • 12. Stück (12)
  • 13. Stück (13)
  • 14. Stück (14)
  • 15. Stück (15)
  • 16. Stück (16)
  • 17. Stück (17)
  • 18. Stück (18)
  • 19. Stück (19)
  • 20. Stück (20)
  • 21. Stück (21)
  • 22. Stück (22)
  • 23. Stück (23)
  • 24. Stück (24)
  • 25. Stück (25)
  • 26. Stück (26)
  • 27. Stück (27)

Volltext

bei dem Abschlusse der Rechnung auf das Jahr 19 
gssteuer. 
  
  
Brd.-Kat.-Nr. oder Straße 
u. Haus-Nr., unter welcher 
  
Vectzeichnis 
der 
  
  
———...***.-. AIA— 
Ergänzun 
Stand, Beruf 
  
  
  
Restbetrag 
in Rest verbliebenen 
  
Angaben 
  
  
mss Name und Erwerb auf über die Restursache 
* zs Termin auf das Einnahme- und den Stand des 
7*? 2377— s laufende reste aus Beitreibungs-= 
*5 25 * 2 des Beitragspflichtigen Jahr früberen verfahrens 
aufgenommen ist Jahren 
..— ö *4 5“ 6666„ 8s8sS 400 
2 1 4 c 44 4## 
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I 
  
  
  
  
  
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I 
  
  
Daß vorstehend verzeichnete Reste wirklich noch außenstehen und aus den dabei angegebenen Ursachen nicht einzubringen 
gewesen sind, wird hiermit pflichtmäßig versichert. 
Der Btadtrat. 
N. N., 
Bürgermeister. 
(X. N, 
Gemeindevorstand.) 
N. N, 
Stadtsteuereinnehmer. 
(N. N., 
Ortssteuereinnehmer.) 
Anmerkung: Ist der Bürgermeister oder Gemeindevorstand zugleich Ortseinnehmer, so ist das Restverzeichnis neben diesem von einem andern Mitgliede 
der Gemeindevertretung mit zu vollziehen. «
	        

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