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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
gvbl_sachsen
Titel:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Erscheinungsort:
Dresden
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
sachsen
Erscheinungsjahr:
1835
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
gvbl_sachsen_1908
Titel:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908.
Bandzählung:
74
Herausgeber:
Meinhold & Söhne
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
sachsen
Erscheinungsjahr:
1908
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
7. Stück
Bandzählung:
7
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
No. 48.) Verordnung, die Einziehung nicht mehr umlaufsfähiger Reichs-Nickel- und Kupfermünzen betreffend.
Bandzählung:
48
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. I. In chronologischer Ordnung.
  • Inhaltsverzeichnis des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. II. In alphabetischer Ordnung.
  • 1. Stück (1)
  • 2. Stück (2)
  • 3. Stück (3)
  • 4. Stück (4)
  • 5. Stück (5)
  • 6. Stück (6)
  • 7. Stück (7)
  • No. 36.) Bekanntmachung über die Ordnung der Pädagogischen Prüfung an der Universität Leipzig. (36)
  • No. 37.) Kirchengesetz, die Verkündung von Anordnungen der landeskirchlichen Behörden und Gemeindevertretungen betreffend. (37)
  • No. 38.) Gesetz, die Verkündung von Anordnungen der landeskirchlichen Behörden und Gemeindevertretungen betreffend. (38)
  • No. 39.) Bekanntmachung wegen Einführung des Kirchengesetzes, die Verkündung von Anordnungen der landeskirchlichen Behörden und Gemeindevertretungen betreffend, vom 22. Mai 1908 in der Oberlausitz. (39)
  • No. 40.) Verordnung zur Abänderung der Verordnung vom 26. Juli 1886, betreffend das Verfahren bei der Anstellung von solchen Kantoren und Organisten, deren Kirchendienst nicht mit einer bestimmten ständigen Schulstelle verbunden ist. (40)
  • No. 41.) Verordnung, die staatliche Genehmigung der Verordnung über die Anstellung von Kantoren und Organisten vom 22. Mai 1908 betreffend. (41)
  • No. 42.) Bekanntmachung, betreffend den Text der abgeänderten Verordnung vom 26. Juli 1886 über das Verfahren bei der Anstellung von solchen Kantoren und Organisten, deren Kirchendienst nicht mit einer bestimmten ständigen Schulstelle verbunden ist. (42)
  • No. 43.) Bekanntmachung wegen Einführung der Verordnung vom 22. Mai 1908 zur Abänderung der Verordnung vom 26. Juli 1886, betreffend das Verfahren bei der Anstellung von solchen Kantoren und Organisten, deren Kirchendienst nicht mit einer bestimmten ständigen Schulstelle verbunden ist, in der Oberlausitz. (43)
  • No. 44.) Verordnung, die Herstellung und den Betrieb von sogenannten Paternoster-Aufzügen betreffend. (44)
  • No. 45.) Verordnung, eine Abänderung der Verordnung über den Radfahrverkehr auf öffentlichen Wegen vom 16. Oktober 1907 betreffend. (45)
  • No. 46.) Verordnung, die Abänderung der Hebammenordnung und der Instruktion für die Hebammen zur Verhütung des Kindbettfiebers betreffend. (46)
  • No. 47.) Verordnung wegen Ergänzung der Verordnung vom 26. Februar 1881, die Ausstellung von Heimatscheinen für das Ausland betreffend. (47)
  • No. 48.) Verordnung, die Einziehung nicht mehr umlaufsfähiger Reichs-Nickel- und Kupfermünzen betreffend. (48)
  • No. 49.) Verordnung, die Gewerbe-Beaufsichtigung betreffend. (49)
  • No. 51.) Finanzgesetz auf die Jahre 1908 und 1909. (51)
  • No. 52.) Gesetz, die Abänderung des Einkommenssteuergesetzes betreffend. (52)
  • Berichtigung der Verordnung, die Ausführung des Reichsvereinsgesetzes vom 19. April 1908 betreffend, vom 12. Mai 1908.
  • 8. Stück (8)
  • 9. Stück (9)
  • 10. Stück (10)
  • 11. Stück (11)
  • 12. Stück (12)
  • 13. Stück (13)
  • 14. Stück (14)
  • 15. Stück (15)
  • 16. Stück (16)
  • 17. Stück (17)

Volltext

— 239 — 
oder Strafvollstreckung oder der Zahlung fälliger öffentlicher Abgaben entziehen 
wollen. 
Dresden, den 21. Mai 1908. 
Ministerium des Innern. 
Dr. Graf v. Hohenthal u. Bergen. 
Fey. 
  
Nr. 48. Verordnung, 
die Einziehung nicht mehr umlaufsfähiger Reichs-Nickel- und 
Kupfermünzen betreffend; 
vom 30. Mai 1908. 
Die Zahl der im Verkehre befindlichen stark abgenutzten Reichs-Nickel- und Kupfer— 
münzen hat derart zugenommen, daß es geboten erscheint, die Staatskassen erneut auf die 
Vorschriften im Artikel 10 Absatz 2 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 (R.-G.-Bl. 
S. 233) und in Nummer III der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 9. Mai 1876 
(G.= u. V.-Bl. vom Jahre 1876 S. 290 und vom Jahre 1899 S. 115) hinzuweisen. 
Hiernach sind Reichs-Nickel= und Kupfermünzen, die infolge längeren Umlaufs und 
Abnutzung an Gewicht und Erkennbarkeit erheblich eingebüßt haben, bei den Kassen zwar 
anzunehmen, aber auf Rechnung des Reichs einzuziehen. Unter Bezugnahme auf 88 1 
und 9 der Verordnung sämtlicher Ministerien vom 23. Mai 1899 (G.= u. V.Bl. S. 112) 
werden deshalb die Staatskassen angewiesen, abgenutzte Reichs-Nickel- und Kupfermünzen, 
soweit sie nicht bei den Oberpostkassen umgewechselt werden können, an die Finanzhaupt- 
kasse auf Uberschußgelder unter besonderer Packung und äußerer Kennzeichnung miteinzu- 
liefern oder bei der Finanzhauptkasse oder bei einer anderen Staatskasse, die Uberschüsse 
einliefert, gegen umlaufsfähige Münzen umzutauschen. 
Dresden, den 30. Mai 1908. 
Sämtliche Ministerien. 
Dr. v. Rüger. Dr. v. Otto. Frhr. v. Hausen. 
Dr. Graf v. Hohenthal u. Bergen. Dr. Beck. 
Krüger. 
1908. 34
	        

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