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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
gvbl_sachsen
Titel:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Erscheinungsort:
Dresden
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
sachsen
Erscheinungsjahr:
1835
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
gvbl_sachsen_1908
Titel:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908.
Bandzählung:
74
Herausgeber:
Meinhold & Söhne
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
sachsen
Erscheinungsjahr:
1908
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
7. Stück
Bandzählung:
7
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
No. 52.) Gesetz, die Abänderung des Einkommenssteuergesetzes betreffend.
Bandzählung:
52
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. I. In chronologischer Ordnung.
  • Inhaltsverzeichnis des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. II. In alphabetischer Ordnung.
  • 1. Stück (1)
  • 2. Stück (2)
  • 3. Stück (3)
  • 4. Stück (4)
  • 5. Stück (5)
  • 6. Stück (6)
  • 7. Stück (7)
  • No. 36.) Bekanntmachung über die Ordnung der Pädagogischen Prüfung an der Universität Leipzig. (36)
  • No. 37.) Kirchengesetz, die Verkündung von Anordnungen der landeskirchlichen Behörden und Gemeindevertretungen betreffend. (37)
  • No. 38.) Gesetz, die Verkündung von Anordnungen der landeskirchlichen Behörden und Gemeindevertretungen betreffend. (38)
  • No. 39.) Bekanntmachung wegen Einführung des Kirchengesetzes, die Verkündung von Anordnungen der landeskirchlichen Behörden und Gemeindevertretungen betreffend, vom 22. Mai 1908 in der Oberlausitz. (39)
  • No. 40.) Verordnung zur Abänderung der Verordnung vom 26. Juli 1886, betreffend das Verfahren bei der Anstellung von solchen Kantoren und Organisten, deren Kirchendienst nicht mit einer bestimmten ständigen Schulstelle verbunden ist. (40)
  • No. 41.) Verordnung, die staatliche Genehmigung der Verordnung über die Anstellung von Kantoren und Organisten vom 22. Mai 1908 betreffend. (41)
  • No. 42.) Bekanntmachung, betreffend den Text der abgeänderten Verordnung vom 26. Juli 1886 über das Verfahren bei der Anstellung von solchen Kantoren und Organisten, deren Kirchendienst nicht mit einer bestimmten ständigen Schulstelle verbunden ist. (42)
  • No. 43.) Bekanntmachung wegen Einführung der Verordnung vom 22. Mai 1908 zur Abänderung der Verordnung vom 26. Juli 1886, betreffend das Verfahren bei der Anstellung von solchen Kantoren und Organisten, deren Kirchendienst nicht mit einer bestimmten ständigen Schulstelle verbunden ist, in der Oberlausitz. (43)
  • No. 44.) Verordnung, die Herstellung und den Betrieb von sogenannten Paternoster-Aufzügen betreffend. (44)
  • No. 45.) Verordnung, eine Abänderung der Verordnung über den Radfahrverkehr auf öffentlichen Wegen vom 16. Oktober 1907 betreffend. (45)
  • No. 46.) Verordnung, die Abänderung der Hebammenordnung und der Instruktion für die Hebammen zur Verhütung des Kindbettfiebers betreffend. (46)
  • No. 47.) Verordnung wegen Ergänzung der Verordnung vom 26. Februar 1881, die Ausstellung von Heimatscheinen für das Ausland betreffend. (47)
  • No. 48.) Verordnung, die Einziehung nicht mehr umlaufsfähiger Reichs-Nickel- und Kupfermünzen betreffend. (48)
  • No. 49.) Verordnung, die Gewerbe-Beaufsichtigung betreffend. (49)
  • No. 51.) Finanzgesetz auf die Jahre 1908 und 1909. (51)
  • No. 52.) Gesetz, die Abänderung des Einkommenssteuergesetzes betreffend. (52)
  • Berichtigung der Verordnung, die Ausführung des Reichsvereinsgesetzes vom 19. April 1908 betreffend, vom 12. Mai 1908.
  • 8. Stück (8)
  • 9. Stück (9)
  • 10. Stück (10)
  • 11. Stück (11)
  • 12. Stück (12)
  • 13. Stück (13)
  • 14. Stück (14)
  • 15. Stück (15)
  • 16. Stück (16)
  • 17. Stück (17)

Volltext

— 245 — 
Nr. 52. Gesetz, 
die Abänderung des Einkommensteuergesetzes betreffend; 
vom 15. Juni 1908. 
Wön, Friedrich August, von GCOTTES Gnaden König 
von Sachsen usw. usw. usw. 
verordnen mit Zustimmung Unserer getreuen Stände was folgt: 
Artikel I. 
Der im ersten und zweiten Absatz von § 12 des Einkommensteuergesetzes vom 
24. Juli 1900 in der Fassung von Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Juli 1902 (G.= u. 
V.-Bl. S. 257 flg.) geordnete Tarif, dessen Geltung durch § 2 des Gesetzes, die vor- 
läufige Erhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1908 und den bei der Veranlagung 
zur Einkommensteuer auf das Jahr 1908 anzuwendenden Tarif betreffend, vom 1 1. De- 
zember 1907 (G.= u. V.-Bl. S. 282) bis zum Schlusse des Jahres 1908 verlängert 
worden ist, bleibt auch für die Zeit vom 1. Januar 1909 ab in Kraft. 
Artikel II. 
Das Einkommensteuergesetz vom 24. Juli 1900 (G.= u. V.-Bl. S. 562 flg.) wird in 
nachstehender Weise abgeändert: 
1. An die Stelle des ersten Absatzes von § 2 treten folgende Be- 
stimmungen: 
Beitragspflichtig sind vorbehältlich der in §§ 5 und 6 bestimmten Be- 
schränkungen und Befreiungen: 
1. Sächsische Staatsangehörige, und zwar: 
a) wenn sie einen Wohnsitz in Sachsen haben oder sich, ohne anderswo 
im Reiche einen Wohnsitz zu haben, in Sachsen aufhalten, in- 
gleichen wenn sie sich, ohne im Reiche einen Wohnsitz beizubehalten, 
auf Reisen in das Ausland begeben haben und der Reiseaufenthalt 
im Auslande die Dauer von zwei Jahren noch nicht überschreitet, 
mit ihrem gesamten Einkommen; 
b) in allen anderen Fällen mit dem Einkommen, das aus sächsischem 
Grundbesitz oder aus einem in Sachsen betriebenen Gewerbe her- 
rührt, ingleichen mit dem Einkommen an Gehalt, Pension und
	        

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