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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
gvbl_sachsen
Titel:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Erscheinungsort:
Dresden
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
sachsen
Erscheinungsjahr:
1835
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
gvbl_sachsen_1908
Titel:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908.
Bandzählung:
74
Herausgeber:
Meinhold & Söhne
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
sachsen
Erscheinungsjahr:
1908
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
10. Stück
Bandzählung:
10
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
No. 67.) Gesetz, eine Abänderung des Gesetzes vom 30. Juni 1904, die Oberrechnungskammer betreffend.
Bandzählung:
67
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. I. In chronologischer Ordnung.
  • Inhaltsverzeichnis des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. II. In alphabetischer Ordnung.
  • 1. Stück (1)
  • 2. Stück (2)
  • 3. Stück (3)
  • 4. Stück (4)
  • 5. Stück (5)
  • 6. Stück (6)
  • 7. Stück (7)
  • 8. Stück (8)
  • 9. Stück (9)
  • 10. Stück (10)
  • No. 67.) Gesetz, eine Abänderung des Gesetzes vom 30. Juni 1904, die Oberrechnungskammer betreffend. (67)
  • No. 68.) Verordnung, die Ausführungsbestimmungen für das Königreich Sachsen zu den Grundsätzen für die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins vom 20. Juni 1907 betreffend. (68)
  • No. 69.) Verordnung, die Ausführungsbestimmungen für das Königreich Sachsen zu den Grundsätzen für die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Kommunalbehörden usw. mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins vom 15. September 1907 betreffend. (69)
  • No. 70.) Bekanntmachung wegen Änderung des Statutes der Technischen Hochschule. (70)
  • No. 71.) Verordnung, die Gebühren für die Erhebung der Einkommensteuer und der Ergänzungssteuer und für die Besorgung der übrigen, den Gemeindebehörden bei diesen Steuern obliegenden Geschäfte in den Jahren 1908 und 1909 betreffend. (71)
  • No. 72.) Verordnung, Änderungen der Instruktion zum Einkommensteuergesetze vom 24. Juli 1900 betreffend. (72)
  • 11. Stück (11)
  • 12. Stück (12)
  • 13. Stück (13)
  • 14. Stück (14)
  • 15. Stück (15)
  • 16. Stück (16)
  • 17. Stück (17)

Volltext

281 — 
Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
10. Stück vom Jahre 1908. 
  
  
  
  
Inhalt: Nr. 67. Gesetz, eine Abänderung des Gesetzes vom 30. Juni 1904, die Oberrechnungskammer betr. 
S. 281. — Nr. 68. Verordnung, die Ausführungsbestimmungen für das Königreich Sachsen zu den Grund- 
sätzen für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden 
mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins vom 20. Juni 1907 betr. S. 282. — Nr. 69. 
Berordnung, die Ausführungsbestimmungen für das Königreich Sachsen zu den Grundsätzen für die Be- 
setzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen bei den Kommunalbehörden usw. mit Militäranwärtern 
und Inhabern des Anstellungsscheins vom 15. September 1907 betr. S. 293. — Nr. 70. Bekannt- 
machung wegen Anderung des Statutes der Technischen Hochschule. S. 307. — Nr. 71. Verordnung, 
die Gebühren für die Erhebung der Einkommensteuer und der Ergänzungssteuer und für die Besorgung der 
übrigen, den Gemeindebehörden bei diesen Steuern obliegenden Geschäfte in den Jahren 1908 und 1909 betr. 
S. 308. — Nr. 72. Verordnung, Anderungen der Instruktion zum Einkommensteuergesetze vom 24. Juli 
1900 betr. S. 310. 
Nr. 67. Gesetz, 
eine Abänderung des Gesetzes vom 30. Juni 1904, die Oberrechnungs- 
kammer betreffend; 
vom 6. August 1908. 
Wag, Friedrich August, von GOTTEs Gnaden König 
von Sachsen usw. usw. usw. 
verordnen mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, was folgt: 
1. 
*4 Absatz 6 des Gesetzes, die Oberrechnungskammer betreffend, vom 30. Juni 1904 
wird aufgehoben und durch folgende Vorschrift ersetzt: 
Der Vizepräsident und die Räte rücken vom Mindestbetrage bis zum Höchst- 
betrage des im Staatshaushalts-Etat für sie ausgeworfenen Gehaltes innerhalb 
einer dreimaligen Frist von je drei Jahren in Stufen auf, die durch den Staats- 
haushalts-Etat festgesetzt werden. 
  
Ausgegeben zu Dresden den 21. August 1908. 42
	        

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