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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
gvbl_sachsen
Titel:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Erscheinungsort:
Dresden
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
sachsen
Erscheinungsjahr:
1835
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
gvbl_sachsen_1908
Titel:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908.
Bandzählung:
74
Herausgeber:
Meinhold & Söhne
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
sachsen
Erscheinungsjahr:
1908
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
11. Stück
Bandzählung:
11
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
No. 73.) Bekanntmachung, die Prüfung der Nahrungsmittelchemiker betreffend.
Bandzählung:
73
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. I. In chronologischer Ordnung.
  • Inhaltsverzeichnis des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. II. In alphabetischer Ordnung.
  • 1. Stück (1)
  • 2. Stück (2)
  • 3. Stück (3)
  • 4. Stück (4)
  • 5. Stück (5)
  • 6. Stück (6)
  • 7. Stück (7)
  • 8. Stück (8)
  • 9. Stück (9)
  • 10. Stück (10)
  • 11. Stück (11)
  • No. 73.) Bekanntmachung, die Prüfung der Nahrungsmittelchemiker betreffend. (73)
  • No. 74.) Bekanntmachung, die Postordnung vom 20. März 1900 betreffend. (74)
  • No. 75.) Verordnung, betreffend die Bildung einer Kommission für Festsetzung von Ordnungsstrafen wegen Abschließung verbotener Börsentermingeschäfte. (75)
  • No. 76.) Verordnung, die Erweiterung der Strafbefugnisse des derzeitigen Gemeindevorstands von Rodewisch betreffend. (76)
  • 12. Stück (12)
  • 13. Stück (13)
  • 14. Stück (14)
  • 15. Stück (15)
  • 16. Stück (16)
  • 17. Stück (17)

Volltext

— 313 — 
Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
11. Stück vom Jahre 1908. 
  
— F 
Inhalt: Nr. 73. Bekanntmachung, die Prüfung der Nahrungsmittelchemiker betr. S. 313. — Nr. 74. 
Bekanntmachung, die Postordnung vom 20. März 1900 betr. S. 314. — Nr. 75. Verordnung, 
betr. die Bildung einer Kommission für Festsetzung von Ordnungsstrafen wegen Abschließung verbotener Börsen- 
termingeschäfte. S. 319. — Nr. 76. Verordnung, die Erweiterung der Strafbefugnisse des derzeitigen Ge- 
meindevorstands von Rodewisch betr. S. 322. 
Nr. 73. Bekanntmachung, 
die Prüfung der Nahrungsmittelchemiker betreffend; 
vom 21. August 1908. 
Noch Vernehmung mit dem Kriegsministerium wird auf Grund von § 16 Absatz 4 der 
Vorschriften, betreffend die Prüfung der Nahrungsmittelchemiker (G.= u. V.-Bl. vom Jahre 
1894 S. 161), bestimmt, daß für die Zulassung zur Hauptprüfung der Nahrungsmittel- 
chemiker eine halbjährige Tätigkeit in einer der bei jedem Armeekorps eingerichteten hygienisch- 
chemischen Untersuchungsstellen als ein Halbjahr der im Sinne des § 16 Absatz 1 Ziffer 4 
der Prüfungsvorschriften abzuleistenden praktischen Tätigkeit anerkannt werden kann. 
Im übrigen hat es dabei zu bewenden, daß diese Tätigkeit in Sachsen nur an den im 
sechsten Absatze der Verordnung vom 23. Juli 1894 (G.= u. V.Bl. S. 159) und in der 
Bekanntmachung vom 16. September 1897 (G.= u. V-Bl. S. 141) genannten Anstalten 
auszuüben ist. 
Dresden, den 2 1. August 1908. 
Die Ministerien des Innern sowie des Kultus 
und öffentlichen Unterrichts. 
Für den Minister: Für den Minister: 
Merz. Kretzschmar. 
Dietze. 
  
Ausgegeben zu Dresden den 4. September 1908. 46
	        

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