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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
gvbl_sachsen
Titel:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Erscheinungsort:
Dresden
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
sachsen
Erscheinungsjahr:
1835
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
gvbl_sachsen_1908
Titel:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908.
Bandzählung:
74
Herausgeber:
Meinhold & Söhne
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
sachsen
Erscheinungsjahr:
1908
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
13. Stück
Bandzählung:
13
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
No. 86.) Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf der vollspurigen Nebeneisenbahn Königswartha - Landesgrenze - Hoyerswerda betreffend.
Bandzählung:
86
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. I. In chronologischer Ordnung.
  • Inhaltsverzeichnis des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. II. In alphabetischer Ordnung.
  • 1. Stück (1)
  • 2. Stück (2)
  • 3. Stück (3)
  • 4. Stück (4)
  • 5. Stück (5)
  • 6. Stück (6)
  • 7. Stück (7)
  • 8. Stück (8)
  • 9. Stück (9)
  • 10. Stück (10)
  • 11. Stück (11)
  • 12. Stück (12)
  • 13. Stück (13)
  • No. 80.) Satzungen der Königin Carola-Gedächtnis-Stiftung. (80)
  • No. 81.) Verordnung, die Verpackung der Dreimarkstücke bei den Staats- und anderen öffentlichen Kassen betreffend. (81)
  • No. 82.) Verordnung zur Ausführung des §. 126 des Reichsgesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. (82)
  • No. 83.) Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf der Endstrecke Hänischen-Goldene Höhe - Possendorf der vollspurigen Nebeneisenbahn Gittersee - Possendorf betreffend. (83)
  • No. 84.) Bekanntmachung, betreffend Änderung der mit Bekanntmachung vom 18. Januar 1908 veröffentlichten Nachweisung, betreffend Regelung der Gerichtsbarkeit über die Stäbe der Kommandobehörden, die Truppenteile und Militärbehörden. (84)
  • No. 85.) Verordnung, betreffend die Abänderung der Verordnung vom 15. November 1899, die Ausstellung von Soldaten zum Schutze von königlichen Forsten, Jagden und Fischereien sowie von Gemeinde- beziehentlich Privat-Waldungen und Fluren betreffend (G.- u. V.-Bl. S. 569). (85)
  • No. 86.) Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf der vollspurigen Nebeneisenbahn Königswartha - Landesgrenze - Hoyerswerda betreffend. (86)
  • No. 87.) Verordnung, die Verleihung des Enteignungsrechtes zu Herstellung einer elektrischen Bahn von Lützschema bis zur Landesgrenze betreffend. (87)
  • No. 88.) Bekanntmachung, die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte betreffend. (88)
  • No. 89.) Verordnung zur Abänderung der Ausführungsverordnung zum Reichs-Vieseuchengesetze vom 31. August 1905. (89)
  • Berichtigung der Anlage VI der Verordnung, die Ausführung des Allgemeinen Berggesetzes usw. betreffend.
  • 14. Stück (14)
  • 15. Stück (15)
  • 16. Stück (16)
  • 17. Stück (17)

Volltext

— 333 — 
Nr. 85. Verordnung, 
betreffend die Abänderung der Verordnung vom 15. November 1899, die 
Aufstellung von Soldaten zum Schutze von königlichen Forsten, Jagden 
und Fischereien sowie von Gemeinde= beziehentlich Privat-Waldungen und 
Fluren betreffend (G.= u. V.-Bl. S. 569); 
vom 26. September 1908. 
In Einverständnisse mit den Ministerien der Justiz, des Kriegs und der Finanzen wird 
verordnet, was folgt: 
1. 
Aufgehoben werden die §§ 5, 6, 7, 8, der Absatz 2 des § 10 und der § 11 sowie 
die Dienstanweisung unter B. 
2. 
Im 89 sind die Worte: 
„demnach bei Kommandos zum Schutze von Gemeinde= oder Privat-Waldungen 
und Fluren die betreffenden Ortsgemeinden, beziehentlich Gutsvorsteher“ 
zu streichen. 
3. 
In der Überschrift fallen die Worte: „sowie von Gemeinde= beziehentlich Privat- 
Waldungen und Fluren“ weg. 
Dresden, den 26. September 1908. 
Ministerium des Innern. 
Dr. Graf v. Hohenthal u. Bergen. 
Gebhardt. 
  
Nr. 86. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebes auf der vollspurigen Nebeneisenbahn 
Königswartha — Landesgrenze — Hoyerswerda betreffend; 
vom 26. September 1908. 
Des Finanzministerium hat beschlossen, die Teilstrecke 
Königswartha— Landesgrenze
	        

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