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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
gvbl_sachsen
Titel:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Erscheinungsort:
Dresden
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
sachsen
Erscheinungsjahr:
1835
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
gvbl_sachsen_1908
Titel:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908.
Bandzählung:
74
Herausgeber:
Meinhold & Söhne
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
sachsen
Erscheinungsjahr:
1908
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
13. Stück
Bandzählung:
13
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
No. 89.) Verordnung zur Abänderung der Ausführungsverordnung zum Reichs-Vieseuchengesetze vom 31. August 1905.
Bandzählung:
89
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. I. In chronologischer Ordnung.
  • Inhaltsverzeichnis des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. II. In alphabetischer Ordnung.
  • 1. Stück (1)
  • 2. Stück (2)
  • 3. Stück (3)
  • 4. Stück (4)
  • 5. Stück (5)
  • 6. Stück (6)
  • 7. Stück (7)
  • 8. Stück (8)
  • 9. Stück (9)
  • 10. Stück (10)
  • 11. Stück (11)
  • 12. Stück (12)
  • 13. Stück (13)
  • No. 80.) Satzungen der Königin Carola-Gedächtnis-Stiftung. (80)
  • No. 81.) Verordnung, die Verpackung der Dreimarkstücke bei den Staats- und anderen öffentlichen Kassen betreffend. (81)
  • No. 82.) Verordnung zur Ausführung des §. 126 des Reichsgesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. (82)
  • No. 83.) Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf der Endstrecke Hänischen-Goldene Höhe - Possendorf der vollspurigen Nebeneisenbahn Gittersee - Possendorf betreffend. (83)
  • No. 84.) Bekanntmachung, betreffend Änderung der mit Bekanntmachung vom 18. Januar 1908 veröffentlichten Nachweisung, betreffend Regelung der Gerichtsbarkeit über die Stäbe der Kommandobehörden, die Truppenteile und Militärbehörden. (84)
  • No. 85.) Verordnung, betreffend die Abänderung der Verordnung vom 15. November 1899, die Ausstellung von Soldaten zum Schutze von königlichen Forsten, Jagden und Fischereien sowie von Gemeinde- beziehentlich Privat-Waldungen und Fluren betreffend (G.- u. V.-Bl. S. 569). (85)
  • No. 86.) Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf der vollspurigen Nebeneisenbahn Königswartha - Landesgrenze - Hoyerswerda betreffend. (86)
  • No. 87.) Verordnung, die Verleihung des Enteignungsrechtes zu Herstellung einer elektrischen Bahn von Lützschema bis zur Landesgrenze betreffend. (87)
  • No. 88.) Bekanntmachung, die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte betreffend. (88)
  • No. 89.) Verordnung zur Abänderung der Ausführungsverordnung zum Reichs-Vieseuchengesetze vom 31. August 1905. (89)
  • Berichtigung der Anlage VI der Verordnung, die Ausführung des Allgemeinen Berggesetzes usw. betreffend.
  • 14. Stück (14)
  • 15. Stück (15)
  • 16. Stück (16)
  • 17. Stück (17)

Volltext

— 336 — 
Nr. 88. Bekanntmachung, 
die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte 
betreffend; 
vom 30. September 1908. 
Auf Grund von Artikel 1, II des Gesetzes, betreffend einige Anderungen von Bestimmungen 
über das Postwesen, vom 20. Dezember 1899 (R.-G.-Bl. S. 715 bis 719) hat der 
Reichskanzler den Geltungsbereich der Ortstaxe auf den Verkehr zwischen den Nachbar- 
orten Waldenburg (Sachsen) und Altstadt-Waldenburg (Sachsen) — vom Tage der Ein- 
richtung einer Postanstalt im letzteren Orte ab — ausgedehnt. 
Dresden, am 30. September 190e8. 
Finanzministerium. 
Dr. v. Rüger. 
  
Nr. 89. Verordnung 
zur Abänderung der Ausführungsverordnung zum Reichs-Viehseuchengesetze 
vom 31. August 1905; 
vom 5. Oktober 1908. 
  
Mit Allerhöchster Genehmigung wird die zur Ausführung des Reichsgesetzes vom 
* Burerd" die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, erlassene Ver- 
ordnung vom 31. August 1905 (G.= u. V.Bl. S. 197) in folgenden Punkten abgeändert: 
I. 
An Stelle von § 15 treten die nachstehenden Bestimmungen unter § 15 bis 15ti. 
8 15. Für alle von Unternehmern zum Zwecke des Verkaufs oder der Vermittelung 
des Kaufs auf Bestellung oder für den eigenen Bedarf zusammengebrachten Rinder und 
Schweine, mit Ausnahme der Saugferkel in Körben (8 13 Absatz 2), sind die in § 13 
vorgeschriebenen Ursprungszeugnisse ebenfalls beizubringen. 
1908. 50 
Zu 8 17 des 
Reichsgesetzes.
	        

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