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Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
gvbl_sachsen
Titel:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Erscheinungsort:
Dresden
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
sachsen
Erscheinungsjahr:
1835
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
gvbl_sachsen_1909
Titel:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909.
Bandzählung:
75
Herausgeber:
Meinhold & Söhne
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
sachsen
Erscheinungsjahr:
1909
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
5. Stück
Bandzählung:
5
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
No. 18.) Verordnung, die Zulagen für Geistliche und geistliche Stellen betreffend.
Bandzählung:
18
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie.
  • Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)
  • Titelseite
  • Chronologische Uebersicht.
  • Sachregister.
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • 11. Nachtrag zu dem Gesetze vom 12. December 1841, die Erhebung von Uebergangsabgaben betreffend. (11)
  • 12. Gesetzliche Verordnung, den Vereins-Zolltarif betreffend. (12)
  • Vereins-Zolltarif.
  • 13. Bekanntmachung, die im Jahre 1864 im hiesigen Fürstenthume stattgehabte Ausprägung von Drei- und Einpfennigstücken betreffend. (13)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)

Volltext

— 92 
  
  
  
  
aaes ar 
» Vahstar nach dem snach dem d vergütet 
M Benennung der Gegenstände. 30-Thaler52½ Golden. vom Zentner 
zollung. Juß Fuß tto-Ge 
Thlr. Sgr. Fl. Ar. Pfund. 
2) Tabacksfabrikate: 
) Rauchtaback in Rollen, abge- 
rollten oder entrippten Blät- 
tern oder geschnitten; Carotten 
oder Stangen zu Schnupfta- 
bant auch Dabacsmehl und Abt 
fällle. 1 Ztr.1 19 1lbse ain 
13 ben. 
12 in Kanas- 
serkörben. 
6 in Ballen. 
Bei Eigar- 
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BJCtgarrenundSchnupftabackthLLO 35. MER- 
w)Thec......-......... 13tr8 14 28 in Kisten. 
X) Zucker.') 
. Die Zollsätze für Zucker und Syrop sind 
durch die Verordnung vom 21. August 1861 be- 
stimmt und betragen om 
14 in Fässern 
1. Zucker: mit Dauben 
n Eichen- 
a) Brod- und Hut-, Kandis-, Bruch— oder vum —- 
pen und weißer gestoßener Zucker 1 Ztr. 7 10 2 50 rem harten 
olze. 
10 in anderen 
ässern. 
13 in Kisten. 
7 in Körben. 
  
  
  
  
 
	        

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