Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Periodical

Persistent identifier:
gvbl_sachsen
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1835
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_sachsen_1911
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1911.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
77
Publishing house:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1911
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
2. Stück
Volume count:
2
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
No. 9.) Bekanntmachung, die Ausbildung der Haushaltungs- und Kochlehrerinnen sowie die Prüfungsordnung für diese Lehrerinnen betreffend.
Volume count:
9
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Appendix

Title:
B. Prüfungsordnung für Haushaltungs- und Kochlehrerinnen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)
  • Title page
  • Inhalt des neunten Bandes.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
  • Über die Verpflichtung restaurierter Regierungen aus den Handlungen einer Zwischenherrschaft.
  • Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen vor Aristoteles und Platon und ihr Verhältniss zu dem Leben der Gesellschaft.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Erster Artikel.
  • Nekrolog. Dr. Carl Wilhelm Friedrich Göriz.
  • Arbeitsverhältnisse in Böhmen.
  • Die amtliche Statistik und das statistische Bureau im Königreich Sachsen.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathrecht. Zweiter Artikel.
  • Die volkswirthschaftlichen Zustände des Königreichs Hannover.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Zweiten Artikels erste Hälfte.
  • Revision der völkerrechtlichen Lehre von Asyle.
  • Über Begriff und Wesen der Polizei.
  • Der statistische Congress in Brüssel.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.

Full text

210 Studien über 
nur dann leidlich leben kann, wenn die Erndten wirklich gut sind, 
und dass eine übergrosse Menge von Leuten von Taglohn leben 
oder aus Taglöhnerei einen grösseren oder geringeren Zuschuss 
zu dem Lebensunterhalt erwerben muss, den ihnen der Boden 
giebt, mit einem Wort, dass ein allzu bedeutender Bruchtheil 
unsrer landwirthschaftlichen Bevölkerung eine Taglöhner - und 
Kartoffelbevölkerung ist. In solcher Lage ist auch ein verhält- 
nissmässig kleiner Rückschlag im Ertrag der gewöhnlichen 
Nahrungsquellen im Stande, einen grossen Nothstand hervorzu- 
rufen. 
Woher kommt es aber, dass die Zustände so sind? Ganz 
gewiss aus keinem andern Grund, als weil mit der steigenden 
Bevölkerung die Verkleinerung der Nahrungsstellen und insbe- 
sondere der Grundbesitzungen ein Maass erreicht hat, welches 
kein anderes Leben mehr möglich macht, als eben das -bezeich- 
nete, weil unser Landvolk, anstatt besonnen und tüchlig ein 
höheres Maass von Lebensgenuss als die nicht zu überschreitende 
Grenze festzuhalten und im einzelnen lieber auf einen Hausstand 
zu verzichten als einen solchen zu begründen, der ökonomisch 
nicht gerechtfertigt wäre, sich tiefer und tiefer in seinen An- 
sprüchen ans Leben herunterbegeben und die Kraft und Selbst- 
überwindung nicht gefunden hat, sich bei Verkleinerung der 
Nahrungsstellen selbst die Schranke aufzuerlegen, welche das 
Gesetz ihm zu stellen unterlassen hat. 
Dass diese Erklärung richtig ist, ergiebt sich aufs deutlichste 
aus der unmittelbaren Anschauung des Lebens in denjenigen 
vorherrschend landwirthschaftlichen Distrikten, wo gesetzliche 
Freiheit und Sitte die Theilung des Bodens schon lange begünstigt 
haben. Aber auch ein bestimmter Beweis ist für dieselbe mög- 
lich mittelst einer statistischen Vergleichung dieser Landestheile 
mit solchen, welche geschlossene Höfe und grössern Grundbesitz 
sich erhalten haben. 
Bevor ich indessen diese Vergleichung versuche, sei cs mir 
erlaubt, einige Bemerkungen und Wünsche in Betreff der land- 
wirthschaftlichen Statistik in unserm Lande auszusprechen, welche 
das Material zu der anzustellenden Vergleichung liefern soll. 
Ich weiss kein Land in Deutschland, wo mehr Mühe und
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment