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Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_sachsen
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1835
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_sachsen_1913
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1913.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
79
Publishing house:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1913
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
20. Stück vom Jahre 1913.
Volume count:
20
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
Nr. 89. Verordnung zur Vollziehung des Gesetzes über einen einmaligen außerordentlichen Wehrbeitrag; vom 21. November 1913.
Volume count:
89
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern.
  • Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)
  • Title page
  • Inhalts-Anzeige zu dem Gesetz- und Verordnungsblatte für das Königreich Bayern vom Jahre 1888 und dem dazu gehörigen Anhange.
  • Stück No. 1 (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Gesetz, Abänderung des Gesetzes über das Gebührenwesen betr.
  • Bekanntmachung, dienstliche Verhältnisse der Techniker der Flurbereinigungs-Kommission betr. (3432)
  • Bekanntmachung, Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche betr. (3533)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29. (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • Stück No. 31. (31)
  • Stück No. 32. (32)
  • Stück No. 33. (33)
  • Stück No. 34. (34)
  • Stück No. 35. (35)
  • Stück No. 36. (36)
  • Stück No. 37. (37)
  • Stück No. 38. (38)
  • Stück No. 39. (39)
  • Stück No. 40. (40)
  • Stück No. 41. (41)
  • Stück No. 42. (42)
  • Stück No. 43. (43)
  • Stück No. 44. (44)
  • Stück No. 45. (45)
  • Stück No. 46. (46)
  • Stück No. 47. (47)
  • Stück No. 48. (48)
  • Stück No. 49. (49)
  • Stück No. 50. (50)
  • Stück No. 51. (51)
  • Stück No. 52. (52)
  • Stück No. 53. (53)
  • Stück No. 54. (54)
  • Stück No. 55. (55)
  • Stück No. 56. (56)
  • Stück No. 57. (57)
  • Anhang zum Gesetz- und Verordnungs-Blatte für das Königreich Bayern vom Jahre 1888 enthaltend in Beilage I-III drei Erkenntnisse des Gerichtshofes für Kompetenzkonflikte.
  • Register zu dem Gesetz- und Verordnungs-Blatte für das Königreich Bayern vom Jahre 1888 und dem dazu gehörigen Anhange.

Full text

Nocken sitzen und den friedlich gesinnten Dwhangire 
in besonders Mtikatika als nächste Nachbarn haben, 
Atzteren als Puffer zwischen Rubili im Westen und 
M##po im Süden. Der Ulanga soll eine größere 
Lassermasse führen als der Ruaha, würde also auch 
k#zu beitragen, Mpepo auf sein spezielles Gebiet zu 
keschränken. Eine solche Station würde Mafiti- 
ensälle nördlich des Ruaha thatsächlich unmöglich 
nchen. Kisaki könnte dann auch eine geringere 
besjahung haben. Der Hauptvortheil der Station 
vürde der sein, daß die Verwendung der zu Sol- 
dieen sich sehr eignenden Wambunga in der Schutz= 
muppe angebahnt würde. . 
Es liegt auf der Hand, daß eine solche Station 
kein Wahehe eine unangenehme Nachbarschaft wäre, 
se würde auch die Abschließung derselben wesentlich 
föürdem und dadurch den durch Lusolwe auf sie 
gübten Druck erhöhen. Es ist höchst wahrscheinlich, 
loß dort ähnliche Bodenverhältnisse vorliegen wie 
kei Kisaki. Die Kosten einer Stationserrichtung 
vürden etwa dieselben sein, wie sie bei dieser Station 
wn Mai ab gewesen sind; dabei ist Kisaki ziemlich 
auj ein Jahr versehen und fertig. 
Außer den Wambunga= und Lihuhu-Masiti — 
die sogenannten Mahenge — kommen noch die Mag- 
wangwara-Mafiti in Betracht. Dieselben wohnen 
ußehalb Mahenges unter dem Oberhäuptling Su- 
kma. Sein „Expeditionsführer" Sagamaganga 
##t im vorigen wie in diesem Jahre das Hinterland 
don Kilwa heimgesucht. Ihre Züge verlaufen schein- 
bar -ziemlich gleichmäßig und alljährlich ein Mal. 
diesmal haben sie den Rufidji bei Kisuligo, zwei 
Tege flußaufwärts von Korogero, berührt. Von 
dort ist jetzt eine Gesandtschaft hergekommen mit der 
Reldung, fünf Magwangwara seien auf einer Jusel 
in jener Stelle im Rufidji zurückgeblieben, um den 
xsorderten Tribut in Empfang zu nehmen. Die 
nafitifreundliche Bevölkerung der Insel weist 
I16 Männer auf. Ich stellte der Abordnung anheim, 
i# Gesellschaft gefangen zu nehmen und als Geisel 
iu Station zu schaffen, event. gegen Belohnung. 
Diese Magwangwara sollen in keinem Zusammen- 
#unge mit den anderen genannten Masitti stehen, 
ihnen sogar verfeindet sein. Da sie den Rufidji noch 
nie ũberschritten haben sollen, bedürfen sie wohl vor- 
ast keiner Berücksichtigung.“ 
Inwieweit diese Vorschläge des Lieutenants 
Prince mit der Zeit werden Verücksichtigung finden 
lönnen, unterliegt noch der Erwögung; daß Stationen 
wie Kilossa, Kisaki und neuerdings Lusolwe ein wirk- 
smes Mittel sind, um die Einsälle der Mefiti, 
wenn nicht ganz zu verhindern, so doch abzuschwächen 
und mehr und mehr zu beschränken, unterliegt wohl 
leinem Zweisel. Allein das Bewußtsein, einen Gegner 
in Rücken zu haben, wird jene wilden Horden davon 
ebholten, ihre Vorstöße weiter auszudehnen. Sie 
baben durch die stets bereiten Besatzungen der Sta- 
lionen wiederholt namhaste Verluste erlitten, welche 
ihnen beweisen, daß sie nicht mehr wie früher, die 
17 
  
ungesund. 
seßhafte und friedliche Bevölkerung ungestraft brand- 
schatzen können. Immerhin wird es sich empfehlen, 
zunächst noch mehr Erfahrungen zu sammeln und 
weitere Stationen erst nach vollständiger Sicherung 
des nördlich des Ruaha gelegenen Gebictes und nach 
näherer Erkundung der Verhältnisse im Süden vor- 
zuschicben. 
Ueber eine Informations--Reise, 
welche der Regierungsarzt in Togo, Stabsarzt Wicke, 
in amtlichem Auftrage nach Lagos und Kamerun in 
der Zeit vom 13. Februar bis 31. März v. J. unter- 
nommen hat, entnehmen wir dem Berichte des ge- 
nannten Arztes folgende Mittheilungen: 
Mein Streben war dahin gerichtet, mich über die 
hygienischen Verhältnisse in den einzelnen Kolonien 
zu informiren, um aus den gesammelten Beobach- 
tungen für unser eigenes Schutzgebiet bei Gelegenheit 
Gewinn zu ziehen. Ich habe deswegen möglichst 
viele Orte aufgesucht und namentlich gestrebt, die 
Kolonialärzte der verschiedenen Besitzungen kennen 
zu lernen und meine gegen deren Erfahrungen aus- 
zutauschen. 
Die Reise von Klein-Popo nach Lagos habe ich 
auf den Lagunen und Landwegen ausgeführt und 
ha#te auf diese Weise auch Gelegenheit, außer dem 
mir schon lange bekannten Dahome noch die fran- 
zösischen Besitzungen am Golf von Benin zu besich- 
tigen, insbesondere die Orte Kotonu und Porto 
Novo, welche zur Zeit die Stützpunkte für die 
Aktionen der französischen Truppen gegen den König 
von Dahome sind und schon damals ziemlich starke 
Besatzungen an Soldaten hatten, die größtentheils 
in transportablen Baracken untergebracht waren, 
ähnlich den in der preußischen Armee eingeführten 
Döckerschen Filzbaracken, die für gemäßigte Klimate 
vorzüglich geeignet, für die Tropen aber weniger 
tanglich sind wegen des geringen Schutzes, welchen 
das dünne, flache Dach gegen die Einwirkungen der 
heißen Sonne bietet, ein Uebelstand, gegen den man 
sich mit Geschick dadurch schützte, daß man über den 
Baracken noch breite, schattenspendende Strohdächer 
errichtete. Schon damals bereitete man sich in Ko- 
tonn auf einen neuen Krieg mit Dahome vor und 
suchte sich gegen einen plötzlichen Ueberfall durch 
Anlage von Palissaden und kleinen Forts zu schützen, 
während als Hauptbollwerk ein sehr massives, aus 
europäischen Steinen gebautes quadratisches Haus — 
blocus — anzusehen war, auf dessen flachem Dache 
eine Anzahl Geschütze aufgestellt waren, die das weit 
und breit in der Umgebung von Bäumen und 
Sträuchern gesäuberte Gelände bestreichen konnten. 
Kotonn ist gesund gelegen, und scheint es, daß 
wenig schwere Krankheiten daselbst vorkommen, da- 
gegen gilt Porto Novo, die nach dem Innern ge- 
legene Hauptstadt des Gebietes, mit Recht als sehr 
Sie liegt an einer breiten sumpfigen
	        

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