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Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Zweiter Band. (2)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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Bibliographic data

fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Zweiter Band. (2)

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Gesetzsammlung

Persistent identifier:
gs_preussen
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1810
1906
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
gs_preussen_1822
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1822.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzsammlung
Volume count:
13
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Königliche Hofbuchdruckerei Decker
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1822
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No. 22.
Volume count:
22
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law Gazette

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Zweiter Band. (2)
  • Abbildungssammlung.
  • Title page
  • Blank page
  • Title page
  • Blank page
  • Sechstes Buch. Das deutsche Wirtschaftsleben.
  • 1. Wirtschafts-, Sozial- und Finanzpolitik in ihren Zusammenhängen. Von Prof. Dr. Adolph Wagner.
  • 2. Die Landwirtschaft.
  • 3. Die Industrie.
  • Bergbau und Hüttenwesen. Von Geh. Reg.-Rat Dr.-Ing. F. Wüst.
  • Die Maschinen-Industrie. Von. Dr.-Ing. Heinel.
  • Die Elektrizitäts-Industrie. Von Georg Dettmar.
  • Die chemische Industrie. Von. Prof. Dr. Gustav Schulz.
  • Textilindustrie. Von Geh. Reg.-Rat Prof. Gürtler.
  • Industrie der Steine und Erden. Von Dr. Victor Steger.
  • Die Nahrungsmittelindustrie. Von Prof. Dr. K. von Buchka.
  • Die Gesamtentwicklung der deutschen Industrie und ihre Bedeutung in der Weltwirtschaft. Von Prof. Dr. Leopold von Wiese und Kaiserswaldau.
  • 4. Der Handel.
  • 5. Bankwesen. Von Geh. Reg.-Rat Richard Witting.
  • 6. Versicherungswesen. Von Prof. Dr. Alfred Manes.
  • 7. Handwerk. Von J. Wewer.
  • 8. Die Arbeiter-Sozialpolitik. Von Prof. Dr. Hitze.
  • 9. Das Bevölkerungsproblem. Von Geh. Reg.-Rat Dr. Julius Wolf
  • Inhaltsverzeichnis.

Full text

  
190 Die Nahrungsmittelindustrie. VI. Buch. 
  
Ze mehr die Bevölkerung anwächst und je mehr es notwendig wird, Nahrungs- 
mittel jeglicher Art in Zeiten des Uberflusses für die Zeiten des Mangels aufzubewahren, 
um so dringlicher wird auch die Frage, in welcher Weise die Lebensmittel am besten 
vor dem vorzeitigen Verderben zu schützen sind. Daß die Lösung dieser Frage auch für 
das Heer und die Marine in Friedens- wie in Kriegszeiten, sowie auch für wissenschaft- 
liche Forschungsreisen, für die Verpflegung von Unterrichts-, Kranken- und Gefangenen- 
anstalten und in zahlreichen anderen Fällen von Bedeutung ist, bedarf keiner besonderen 
Ausführung. Daher hat man sich von jeher auch um die Lösung dieser Frage bemüht. 
Kälteindustrie. Einen sehr wichtigen Fortschritt verdankt man hierbei der Ent- 
wickelung der Kälteindustrie, die es heute ermöglicht, in Kühl- 
und Gefrieranlagen Nahrungemittel jeglicher Art längere Zeit hindurch unverändert 
aufzubewahren. 
  
Aber hiermit allein ist es noch nicht getan. 
Es gibt viele Fälle, in denen die Anwendung 
niederer Wärmegrade oder auch andere, seit alter Zeit geübte Verfahren zur Erhaltung 
der Lebensmittel, wie Erhitzen auf bestimmte Wärmegrade, Näuchern, Pökeln u. dgl. m., 
nicht ausreichen und wo man daher zu den chemischen Konservierungsmitteln 
gegriffen hat. 
Der Anlaß hierzu ist nicht zuerst durch die Entwicklung der bakteriologischen Forschung 
gegeben. Schweflige Säure hat man z. B. schon in alten Zeiten zum Reinigen der Wein- 
fässer, durch Ausbrennen mit Schwefel und damit zum Schutz des Weines vor dem 
Verderben benutzt. Aber eine neue Anregung zur ausgedehnteren Verwendung der 
chemischen Konservierungsmittel wurde doch durch die Bakteriologie gegeben, nach- 
dem diese gelehrt hatte, daß die Bakterien und andere lleine Lebewesen, die auch die 
Lebensmittel zu verändern oder zu zersetzen imstande sind, unter der Einwirkung gewisser 
chemischer Stoffe, z. B. Salizylsäure, Borsäure, schweflige Säureund andere Stoffe 
mehr, abgetötet werden. Von der Annahme ausgehend, daß diese Konservierungsmittel, 
wenigstens in lleinen Mengen genossen, dem Menschen nicht schädlich seien, versuchte 
man sie zur Frischerhaltung vornehmlich von Fleisch und Fleischwaren, von Fetten, 
Fruchtsäften und anderen Zubereitungen zu verwenden. Oie Frage, ob dies zulässig 
sei, kam beim Erlaß des Schlachtvieh- und Fleischbeschaugesetzes zum Austrag. Auf 
Grund eingehender sachverständiger medizinischer Gutachten wurde die Verwendung 
einer Anzahl dieser Stoffe, insonderheit auch der Salizplsäure, Borsäure, schwefligen 
Säure und ihrer Salze bei der Zubereitung von Fleisch, Fleischwaren und Fetten ver- 
boten und damit auch die weitere Verwendung dieser Mittel bei der Herstellung anderer 
Nahrungs- und Genußmittel wenn auch nicht förmlich, so doch tatsächlich so gut wie un- 
möglich gemacht. 
Vom gesundbeitlichen Standpunkte aus war dieses Verbot mit großer Freude zu 
begrüßen, zumal nachgewiesenermaßen auch in manchen Fällen ein unverantwortliches 
Übermaß jener Stoffe bei der Zubereitung der Nahrungsmittel verwendet war. 
Chemische Konservierungsmittel. 
  
638
	        

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