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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. (81)

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. (81)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
gvbl_sachsen
Titel:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Erscheinungsort:
Dresden
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
sachsen
Erscheinungsjahr:
1835
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
gvbl_sachsen_1915
Titel:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915.
Bandzählung:
81
Herausgeber:
Meinhold & Söhne
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
sachsen
Erscheinungsjahr:
1915
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr.11.
Bandzählung:
11
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. (81)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Inhaltsverzeichnis des Gesetz= und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. I. in der Zeitfolge.
  • Inhaltsverzeichnis des Gesetz= und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. II. In der Buchstabenfolge.
  • Stück Nr.1. (1)
  • Stück Nr.2. (2)
  • Stück Nr.3. (3)
  • Stück Nr.4. (4)
  • Stück Nr.5. (5)
  • Stück Nr.6. (6)
  • Stück Nr.7. (7)
  • Stück Nr.8. (8)
  • Stück Nr.9. (9)
  • Stück Nr.10. (10)
  • Stück Nr.11. (11)
  • Stück Nr.12. (12)
  • Stück Nr.13. (13)
  • Stück Nr.14. (14)
  • Stück Nr.15. (15)
  • Stück Nr.16. (16)
  • Stück Nr.17. (17)
  • Stück Nr.18. (18)
  • Stück Nr.19. (19)
  • Stück Nr.20. (20)
  • Stück Nr.21. (21)
  • Stück Nr.22. (22)
  • Stück Nr.23. (23)
  • Stück Nr.24. (24)
  • Stück Nr.25. (25)
  • Stück Nr.26. (26)

Volltext

— 175 — 
Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
11. Stück vom Jahre 1915. 
— 
Jnhalt: Nr. 36. Allerhöchster Erlaß. S. 175. — Nr. 37. Verordnung zur Ausführung 
des Allerhöchsten Gnadenerlasses. S. 176. — Nr. 38. Bekanntmachung, die Bildung 
katholischer Minderheitskirchgemeinden in Kamenz, Löbau, Zittau und Neuleutersdorf betr. 
S. 178. — Nr. 39. Bekanntmachung, die Versammlung der Stände des Königreichs 
Sachsen zu einem außerordentlichen Landtage betr. S. 179. 
  
  
  
  
  
  
  
Nr. 36. Allerhöchster Erlaß 
vom 25. Mai 1915. 
W. Friedrich August, von GOTTES Gnaden König 
von Sachsen usw. usw. usw. 
haben Uns entschlossen, zu Gunsten der Teilnehmer an dem gegenwärtigen Kriege 
in weitgehendem Umfange die gnadenweise Niederschlagung der gegen sie an— 
hängigen oder anhängig werdenden Strafverfahren einschließlich der gerichtlich ein- 
geleiteten zu bewilligen, soweit solche vor dem 25. Mai 1915 und vor der Einberufung 
zu den Fahnen begangene Ubertretungen oder Vergehen mit Ausnahme derjenigen 
des Verrats militärischer Geheimnisse zum Gegenstande haben. Es ist Unser Wille, 
daß diese Strafverfahren niedergeschlagen werden, dafern nicht, wie namentlich bei 
Zuwiderhandlungen gegen aus Anlaß des Kriegs verfügte Maßnahmen, das öffent- 
liche Interesse die Durchführung der Strafverfolgung zwingend erfordert. In be- 
sonders liegenden Fällen soll die Niederschlagung auch bei Verbrechen verfügt 
werden. 
Ausgeschlossen von der Begnadigung sind Beschuldigte, die wegen begangener 
Straftaten durch ein Militärgericht rechtskräftig zur Entfernung aus dem Heere 
oder der Marine oder zur Dienstentlassung verurteilt sind oder sonst mit Rücksicht 
auf eine Straftat die Eigenschaft eines Kriegsteilnehmers verloren haben. 
  
Ausgegeben zu Dresden, den 29. Mai 1915. 29
	        

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