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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. (81)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. (81)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
gvbl_sachsen
Titel:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Erscheinungsort:
Dresden
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
sachsen
Erscheinungsjahr:
1835
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
gvbl_sachsen_1915
Titel:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915.
Bandzählung:
81
Herausgeber:
Meinhold & Söhne
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
sachsen
Erscheinungsjahr:
1915
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr.22.
Bandzählung:
22
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. (81)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Inhaltsverzeichnis des Gesetz= und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. I. in der Zeitfolge.
  • Inhaltsverzeichnis des Gesetz= und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. II. In der Buchstabenfolge.
  • Stück Nr.1. (1)
  • Stück Nr.2. (2)
  • Stück Nr.3. (3)
  • Stück Nr.4. (4)
  • Stück Nr.5. (5)
  • Stück Nr.6. (6)
  • Stück Nr.7. (7)
  • Stück Nr.8. (8)
  • Stück Nr.9. (9)
  • Stück Nr.10. (10)
  • Stück Nr.11. (11)
  • Stück Nr.12. (12)
  • Stück Nr.13. (13)
  • Stück Nr.14. (14)
  • Stück Nr.15. (15)
  • Stück Nr.16. (16)
  • Stück Nr.17. (17)
  • Stück Nr.18. (18)
  • Stück Nr.19. (19)
  • Stück Nr.20. (20)
  • Stück Nr.21. (21)
  • Stück Nr.22. (22)
  • Stück Nr.23. (23)
  • Stück Nr.24. (24)
  • Stück Nr.25. (25)
  • Stück Nr.26. (26)

Volltext

— 261 — 
Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
22. Stück vom Jahre 1915. 
  
Inbakt: Nr. 77. Verordnung zur weiteren Ausführung des Gesetzes vom 20. Mai 1867, das 
Befugnis zur Aufnahme von Protokollen und zu Beglaubigungen bei Justiz= und Ver- 
waltungsbehörden betr. S. 261. — Nr. 78. Verordnung zur Ausführung der Ver- 
ordnung des Bundesrats über die Anmeldung des im Inlande befindlichen Vermögens von 
Angehörigen feindlicher Staaten vom 7. Oktober 1915 und der dazu erlassenen Vorschriften 
des Reichskanzlers vom 10. Oktober 1915. S. 262. — Nr. 79. Bekanntmachung eines 
Nachtrags zu der Primogeniturordnung des Grafen Karl Heinrich Alban von Schönburg. 
S. 263. — Nr. 80. Bekanntmachung, die Postordnung vom 20. März 1900 betr. 
S. 266. 
  
  
Nr. 77. Verordnung 
zur weiteren Ausführung des Gesetzes vom 20. Mai 1867, das Befugnis 
zur Aufnahme von Protokollen und zu Beglaubigungen bei Justiz= und 
Verwaltungsbehörden betreffend; 
vom 15. Oktober 1915. 
Mit Allerhöchster Genehmigung wird in weiterer Ausführung des Gesetzes vom 
20. Mai 1867, das Befugnis zur Aufnahme von Protokollen und zu Beglaubigungen 
bei Justiz= und Verwaltungsbehörden betreffend (G.= u. V.-Bl. S. 131) hierdurch 
bestimmt, daß der im Dienste des Fürsorgeverbandes Leipzig stehende Direktor des 
Heilerziehungsheims Kleinmeusdorf und sein ständiger Stellvertreter zu denjenigen 
Beamten gehören, mit deren Stellen das Befugnis zur Aufnahme von Protokollen 
ein für allemal verbunden ist. 
Dresden, am 15. Oktober 1915. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Dr. Rumpelt. 
Schneider. 
Ausgegeben zu Dresden, den 4. November 1915. 45 
—— — — —
	        

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