Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1916. (82)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1916. (82)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
gvbl_sachsen
Titel:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Erscheinungsort:
Dresden
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
sachsen
Erscheinungsjahr:
1835
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
gvbl_sachsen_1916
Titel:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1916.
Bandzählung:
82
Herausgeber:
Meinhold & Söhne
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
sachsen
Erscheinungsjahr:
1916
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 19.
Bandzählung:
19
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
Nr. 70. Bekanntmachung, den zwischen Sachsen und Österreich wegen der Herstellung einer Eisenbahn durch Schweinitztal abgeschlossenen Staatsvertrag betreffend; vom 14.Oktober 1916.
Bandzählung:
70
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1916. (82)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Inhaltsverzeichnis des Gesetz= und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1916. I. In der Zeitfolge.
  • Inhaltsverzeichnis des Gesetz= und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1916. II. In der Buchstabenfolge.
  • Stück Nr. 1. (1)
  • Stück Nr. 2. (2)
  • Stück Nr. 3. (3)
  • Stück Nr. 4. (4)
  • Stück Nr. 5. (5)
  • Stück Nr. 6. (6)
  • Stück Nr. 7. (7)
  • Stück Nr. 8. (8)
  • Stück Nr. 9. (9)
  • Stück Nr. 10. (10)
  • Stück Nr. 11. (11)
  • Stück Nr. 12. (12)
  • Stück Nr. 13. (13)
  • Stück Nr. 14. (14)
  • Stück Nr. 15. (15)
  • Stück Nr. 16. (16)
  • Stück Nr. 17. (17)
  • Stück Nr. 18. (18)
  • Stück Nr. 19. (19)
  • Nr. 68. Gesetz über die Zusammenrechnung des Einkommens und Vermögens der Ehegatten bei den direkten Staats= und Gemeindesteuern; vom 20.Oktober 1916. (68)
  • Nr. 69. Verordnung zur Abänderung der zum Einkommensteuergesetz und zum Ergänzungssteuergesetz erlassenen Ausführungsbestimmungen; vom 21.Oktober 1916. (69)
  • Nr. 70. Bekanntmachung, den zwischen Sachsen und Österreich wegen der Herstellung einer Eisenbahn durch Schweinitztal abgeschlossenen Staatsvertrag betreffend; vom 14.Oktober 1916. (70)
  • Nr. 71. Bekanntmachung, die Postordnung vom 20.März 1900 betreffend; vom 20.Oktober 1916. (71)
  • Nr. 72. Verordnung zur Behebung von Zweifeln bei der Ausführung des sächsischen Gerichtskostengesetzes und der sächsischen Kostenverordnung für Rechtsanwälte und Notare; vom 19.Oktober 1916. (72)
  • Nr. 73. Verordnung über eine Änderung der Lehr= und Prüfungsordnung für die sechsklassige Studienanstalt; vom 26.Oktober 1916. (73)
  • Stück Nr. 20. (20)
  • Stück Nr. 21. (21)
  • Stück Nr. 22. (22)
  • Stück Nr. 23. (23)
  • Stück Nr. 24. (24)
  • Stück Nr. 25. (25)
  • Stück Nr. 26. (26)

Volltext

— 189 — 
Nr. 70. Bekanntmachung, 
den zwischen Sachsen und Osterreich wegen der Herstellung einer Eisen- 
bahn durch das Schweinitztal abgeschlossenen Staatsvertrag betreffend; 
vom 14. Oktober 1916. 
Nochdem zwischen der Königlich Sächsischen und der K. K. Osterreichischen Regierung 
wegen der Herstellung einer Eisenbahn von Kupferhammer-Grünthal durch das 
Schweinitztal nach Deutschneudorf unter dem 13. Januar 1916 ein Staatsvertrag 
abgeschlossen worden ist, wird dieser nach erfolgter beiderseitiger Allerhöchster Rati- 
fikation in der Anlage unter O hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Dresden, den 14. Oktober 1916. 
Die Ministerien 
der auswärtigen Angelegenheiten und der Finanzen. 
Graf Vitzthum v. Eckstädt. v. Seydewitz. 
ZBippert. 
□ 
Seine Majestät der König von Sachsen 
und 
Seine Majestät der Kaiser von Österreich, König von Böhmen usw. und 
Apostolischer König von Ungarn, 
haben aus Anlaß des von der königlich sächsischen Regierung beabsichtigten Baues 
einer vollspurigen Eisenbahn durch das Schweinitztal, in der Erwägung, daß diese 
Eisenbahn zum Teil über österreichisches Gebiet führt, beschlossen, mit Wirksamkeit 
für Sachsen und für Osterreich einen Vertrag abzuschließen und zu ihren Bevoll- 
mächtigten ernannt, und zwar: 
Seine Majestät der König von Sachsen: 
Seine Exzellenz Herrn Rudolf Grafen von Rex, Allerhöchstihren 
außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am 
Hofe Seiner kaiserlichen und königlich Apostolischen Majestät, 
1916. 37
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein Bild Mittel Bild Groß Bild Master ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet der erste Buchstabe des Wortes "Baum"?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.