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Der Mündliche Vortrag. Erster Teil. Die reine und deutliche Aussprache des Hochdeutschen. (1)

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Bibliografische Daten

fullscreen: Der Mündliche Vortrag. Erster Teil. Die reine und deutliche Aussprache des Hochdeutschen. (1)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
gvbl_sachsen
Titel:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Erscheinungsort:
Dresden
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
sachsen
Erscheinungsjahr:
1835
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
gvbl_sachsen_1917
Titel:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1917.
Bandzählung:
83
Herausgeber:
Meinhold & Söhne
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
sachsen
Erscheinungsjahr:
1917
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 8.
Bandzählung:
8
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
Nr. 26. Verordnung zur Neuregelung der Gebühren für die Schlachtvieh= und Fleischbeschau; vom 27. April 1917.
Bandzählung:
26
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Der Mündliche Vortrag.
  • Der Mündliche Vortrag. Erster Teil. Die reine und deutliche Aussprache des Hochdeutschen. (1)

Volltext

Der Bolal A. 7 
wird, teils nach der Art und Weise der Empfindung, welche sich 
ausspricht, teils nach den Regeln des Satztones und des Be- 
ziehungstones. Von letzteren kann hier noch nicht die Rede sein. 
Durch Tondauer unterscheiden sich die gedehnten und 
geschärften Vokale, wie schon angeführt. Die gedehnten Vokale 
dürfen keine zu große Tondauer haben, nicht zu sehr gedehnt 
werden, sonst bekommen sie einen Anklang von Gesang. Die 
eschärften Vokale dürfen keine r geringe Tondauer haben, da 
## die Eigentümlichkeit der Vokale verwischt wird und Un- 
deutlichleit entsteht. Die richtige Tondauer regelt sich durch das 
Zeitmaß (Tempo) des Sprechens. Auch dieses hängt teils 
vom Raume, teils von der auszusprechenden Empfindung ab. 
Im allgemeinen gilt die Regel, daß das Zeitmaß die richtige 
Mitte halten muß zwischen zu rasch und zu langsam. Ein zu 
rasches Zeitmaß erzeugt Undeutlichkeit, ein zu langsames einen 
singenden Vortrag — und Ungeduld des Hörers. 
Die Tonhöhe darf nicht wechseln, während ein Vokal aus- 
gesprochen wird. Musikalisch ausgedrückt heißt das: jeder Vokal 
darf nur eine Note haben. Man darf also die Tonhöhe auf 
einem Vokale weder hinauf= noch hinunterziehen. In dem Gesange 
ist das möglich, im Gesange können auf einen Vokal mehrere 
–— 
Noten kommen. Z. B. M 
Ja. 
Das muß beim Sprechen vermieden werden. Und darauf ist 
um so mehr Sorgfalt zu verwenden, als viele Mundarten die 
Gewohnheit haben, die gedehnten Vokale mit solchen schleifenden 
Noten auszusprechen. an nennt diese Mundarten singende. 
Das Sprechen darf aber nicht Singen sein, auch keinen Anklang 
daran haben. 
III. 
Der Vokal M. 
§ 13. Das a ist der besttönende Bokal der Sprache. 
Er steht in der Mitte zwischen dem dumpfen u und dem hellen i. 
Will man sich den dumpfen und hellen Klang der Vokale recht 
deutlich machen, so spreche man dieselben nach folgender Ord- 
nung: u, o, a, e, i. Man wird hören, wie der Klang stufen- 
weise von dumpf zu hell fortschreitet.
	        

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