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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

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Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Objekt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

Monografie

Persistenter Identifier:
haller_handwoerterbuch_wuert_1915
Titel:
Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung.
Bearbeiter / Herausgeber:
Haller, Friedrich
Erscheinungsort:
Stuttgart
Herausgeber:
J. Heß
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
wuerttemberg
Erscheinungsjahr:
1915
Umfang:
940 Seiten
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch
Untertitel:
In Verbindung mit einer größeren Zahl von Mitarbeitern.

Register

Titel:
Register (A-Z).
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Register

Kapitel

Titel:
Aal - Azetylen.
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. I. In chronologischer Ordnung.
  • Inhaltsverzeichnis des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. II. In alphabetischer Ordnung.
  • 1. Stück (1)
  • 2. Stück (2)
  • 3. Stück (3)
  • 4. Stück (4)
  • 5. Stück (5)
  • 6. Stück (6)
  • 7. Stück (7)
  • No. 36.) Bekanntmachung über die Ordnung der Pädagogischen Prüfung an der Universität Leipzig. (36)
  • No. 37.) Kirchengesetz, die Verkündung von Anordnungen der landeskirchlichen Behörden und Gemeindevertretungen betreffend. (37)
  • No. 38.) Gesetz, die Verkündung von Anordnungen der landeskirchlichen Behörden und Gemeindevertretungen betreffend. (38)
  • No. 39.) Bekanntmachung wegen Einführung des Kirchengesetzes, die Verkündung von Anordnungen der landeskirchlichen Behörden und Gemeindevertretungen betreffend, vom 22. Mai 1908 in der Oberlausitz. (39)
  • No. 40.) Verordnung zur Abänderung der Verordnung vom 26. Juli 1886, betreffend das Verfahren bei der Anstellung von solchen Kantoren und Organisten, deren Kirchendienst nicht mit einer bestimmten ständigen Schulstelle verbunden ist. (40)
  • No. 41.) Verordnung, die staatliche Genehmigung der Verordnung über die Anstellung von Kantoren und Organisten vom 22. Mai 1908 betreffend. (41)
  • No. 42.) Bekanntmachung, betreffend den Text der abgeänderten Verordnung vom 26. Juli 1886 über das Verfahren bei der Anstellung von solchen Kantoren und Organisten, deren Kirchendienst nicht mit einer bestimmten ständigen Schulstelle verbunden ist. (42)
  • No. 43.) Bekanntmachung wegen Einführung der Verordnung vom 22. Mai 1908 zur Abänderung der Verordnung vom 26. Juli 1886, betreffend das Verfahren bei der Anstellung von solchen Kantoren und Organisten, deren Kirchendienst nicht mit einer bestimmten ständigen Schulstelle verbunden ist, in der Oberlausitz. (43)
  • No. 44.) Verordnung, die Herstellung und den Betrieb von sogenannten Paternoster-Aufzügen betreffend. (44)
  • No. 45.) Verordnung, eine Abänderung der Verordnung über den Radfahrverkehr auf öffentlichen Wegen vom 16. Oktober 1907 betreffend. (45)
  • No. 46.) Verordnung, die Abänderung der Hebammenordnung und der Instruktion für die Hebammen zur Verhütung des Kindbettfiebers betreffend. (46)
  • No. 47.) Verordnung wegen Ergänzung der Verordnung vom 26. Februar 1881, die Ausstellung von Heimatscheinen für das Ausland betreffend. (47)
  • No. 48.) Verordnung, die Einziehung nicht mehr umlaufsfähiger Reichs-Nickel- und Kupfermünzen betreffend. (48)
  • No. 49.) Verordnung, die Gewerbe-Beaufsichtigung betreffend. (49)
  • No. 51.) Finanzgesetz auf die Jahre 1908 und 1909. (51)
  • No. 52.) Gesetz, die Abänderung des Einkommenssteuergesetzes betreffend. (52)
  • Berichtigung der Verordnung, die Ausführung des Reichsvereinsgesetzes vom 19. April 1908 betreffend, vom 12. Mai 1908.
  • 8. Stück (8)
  • 9. Stück (9)
  • 10. Stück (10)
  • 11. Stück (11)
  • 12. Stück (12)
  • 13. Stück (13)
  • 14. Stück (14)
  • 15. Stück (15)
  • 16. Stück (16)
  • 17. Stück (17)

Volltext

— 240 — 
Nr. 49. Verordnung, 
die Gewerbe-Beaufsichtigung betreffend; 
vom 5. Juni 1908. 
Die Verordnung, die Gewerbe-Beaufsichtigung betreffend, vom 6. April 1892 (G.= u. 
V.-Bl. S. 81) wird in folgenden Punkten abgeändert. 
I. 
* 11 erhält die Fassung: 
Zur Gewerbe-Beaufsichtigung nach Maßgabe des § 139 b der Gewerbeordnung 
und des § 21 des Gesetzes, betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben, 
vom 30. März 1903, insoweit die Aufsicht neben den ordentlichen Polizeibehörden 
von besonderen technischen Beamten ausgeübt wird, sowie zur Wahrnehmung der 
gemäß der Verordnung vom 5. September 1890, betreffend die polizeiliche Be- 
aufsichtigung der Dampfkessel, den technischen Beamten obliegenden Geschäfte wird 
— das Land in 15 Aufssichtsbezirke geteilt, deren Abgrenzung aus der Beifuge □ 
ersichtlich ist. 
II. 
Der zweite Absatz des § 2 erhält die Fassung: 
der I. und XIV. Aufsichtsbezirk haben ihren Sitz in Dresden, 
der II. und XV. in Chemnitz, 
der III. hat seinen Sitz in Zwickau, 
der WV. Leipzig, 
der V. BBautzen, 
der 7.Meißen, 
der VIL. Pirlauen i. V., 
der VIII 4 FFreiberg, 
der I. Anrnaberg, 
der X. -- --Auerbach, 
deer.----Wurzcn, 
derXII.----Döbeln, 
deerII.-- --Zittau. 
III. 
Der zweite Absatz des § 4 erhält den Zusatz:
	        

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